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    Letzte Änderung:
    2002-09-14 Seitenmeister


    Copyright © 1999 - 2002
    by ATICOM e.V., Bonn
       Informationen für Auftraggeber


    Praktische Hinweise für die Vergabe
    von Dolmetsch- und Übersetzungsaufträgen

    Dolmetschen und Übersetzen sind keine mechanischen Vorgänge, sondern geistige Leistungen. Neben der einwandfreien Beherrschung von Ausgangssprache und Zielsprache setzen sie

  • genaue Sachkenntnisse des betreffenden Fachgebietes,

  • gutes Einfühlungsvermögen in die spezielle Materie und

  • die Kenntnis der Bedürfnisse des jeweiligen Kunden voraus.
  • Dolmetscher und Übersetzer müssen daher über eine gründ­liche Ausbildung, regelmäßige Fort­bildung, entsprechende Berufs­erfahrung und alle im Einzel­fall erforderlichen Informationen verfügen.

    Achten Sie bei der Auswahl Ihres Dolmetschers oder Übersetzers in diesem Verzeichnis auf die jeweils angegebene Sprachrichtung, Fachgebiete und sonstige Tätigkeitsangaben.

    Dolmetscher und Übersetzer unterliegen in ihrer Berufs­ausübung selbst­verständlich der Schweige­pflicht.

    Treffen Sie vor Vergabe eines Auftrags klare Absprachen über den Arbeits­umfang, den Termin und das Honorar. Sprechen Sie mit dem Übersetzer ab, ob die DIN-Norm 2345 "Übersetzungsaufträge" zugrunde gelegt werden soll.


    Dolmetschen

    Bei der Vergabe von Dolmetschaufträgen:

    • Geben Sie bitte an, ob es sich um Konferenz­dolmetschen (simultan aus der Kabine oder konsekutiv) für Kongresse, Tagungen, Konferenzen oder um Verhandlungs­dolmetschen (Geschäfts­verhandlungen, Besprechungen im kleinen Kreis usw.) handelt.


    • Geben Sie stets Ausgangssprache und Ziel­sprache oder gegebenenfalls mehrere Arbeits­sprachen sowie das Fachgebiet an (nach Möglich­keit präzise, also nicht "Technik", sondern "Maschinenbau").


    • Stellen Sie dem Dolmetscher frühzeitig Arbeits­unterlagen (Teilnehmer­liste, Tagesordnung, Referate, Vor­korrespondenz, Fachtermini usw.) zur Einarbeitung und Vorbereitung zur Verfügung.


    • Vergewissern Sie sich, wenn Sie einen Dolmetscher vor Gericht benötigen, dass es sich um einen Dolmetscher handelt, der von einem Land­gericht allgemein beeidigt ist (diese Dolmetscher sind hier in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt).


    • Ziehen Sie beim Einsatz konferenztechnischer Einrichtungen die einschlägigen Normen heran. Für Dolmetschanlagen sind dies die ISO-Normen ISO 2603 (für ortsfeste Kabinen) und ISO 4043 (für transportable Kabinen), für Konferenztechnik die Normen EN-V 50185-1 bzw. CEI 914.

      Bei Telekonferenzen und Videokonferenzen sollten die technischen und organisatorischen Anforderungen des FIT-Kodexes beachtet werden.

      Ihr Konferenzdolmetscher ist Ihnen gerne behilflich.



    Übersetzen

    Bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen:

    • Geben Sie bitte an, zu welchem Termin und zu welchem Zweck (Information, Veröffentlichung mit Rechtswirksamkeit, Dokument usw.) sowie für welche Ziel­gruppe und welches Ziel­land die Übersetzung benötigt wird.


    • Prüfen Sie vorher, ob alle zur Übersetzung anstehenden Text­vorlagen klar formuliert, allgemein verständlich und gut leserlich sind.


    • Stellen Sie dem Übersetzer möglichst ausführliche sach­bezogene Terminologien, Zeichnungen, Abbildungen, Vor­korrespondenz usw. zur Verfügung.


    • Erläutern Sie Abkürzungen, die in Ihrem Umfeld üblich sind, die aber der Übersetzer möglicherweise nicht kennen kann.


    • Beachten Sie bitte urheberrechtliche Vorschriften und das Übersetzer-Urheberrecht.


    • Vergewissern Sie sich, wenn Sie beglaubigte Urkunden­übersetzungen benötigen, dass es sich um einen Übersetzer handelt, der von einem Oberlandes­gericht dazu besonders ermächtigt ist (diese Übersetzer sind hier in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt).

    Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder Anregungen an uns.

    Zum Übersetzer/Dolmetscher-Verzeichnis