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Informationen für Auftraggeber
Praktische Hinweise für die Vergabe
von Dolmetsch- und Übersetzungsaufträgen
Dolmetschen und Übersetzen sind keine mechanischen Vorgänge,
sondern geistige Leistungen. Neben der einwandfreien Beherrschung von Ausgangssprache
und Zielsprache setzen sie
genaue Sachkenntnisse des betreffenden Fachgebietes,
gutes Einfühlungsvermögen in die spezielle Materie und
die Kenntnis der Bedürfnisse des jeweiligen Kunden voraus.
Dolmetscher und Übersetzer müssen daher über eine gründliche Ausbildung, regelmäßige Fortbildung, entsprechende Berufserfahrung und alle im Einzelfall erforderlichen Informationen verfügen.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Dolmetschers oder Übersetzers in diesem Verzeichnis auf die jeweils angegebene Sprachrichtung, Fachgebiete und sonstige Tätigkeitsangaben.
Dolmetscher und Übersetzer unterliegen in ihrer Berufsausübung selbstverständlich der Schweigepflicht.
Treffen Sie vor Vergabe eines Auftrags klare Absprachen über den Arbeitsumfang, den Termin und das Honorar. Sprechen Sie mit dem Übersetzer ab, ob die DIN-Norm 2345 "Übersetzungsaufträge" zugrunde gelegt werden soll.
Dolmetschen
Bei der Vergabe von Dolmetschaufträgen:
Übersetzen
Bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen:
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Geben Sie bitte an, zu welchem Termin und zu welchem Zweck (Information, Veröffentlichung mit Rechtswirksamkeit, Dokument usw.) sowie für welche Zielgruppe und welches Zielland die Übersetzung benötigt wird.
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Prüfen Sie vorher, ob alle zur Übersetzung anstehenden Textvorlagen klar formuliert, allgemein verständlich und gut leserlich sind.
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Stellen Sie dem Übersetzer möglichst ausführliche sachbezogene Terminologien, Zeichnungen, Abbildungen, Vorkorrespondenz usw. zur Verfügung.
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Erläutern Sie Abkürzungen, die in Ihrem Umfeld üblich sind, die aber der Übersetzer möglicherweise nicht kennen kann.
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Beachten Sie bitte urheberrechtliche Vorschriften und das Übersetzer-Urheberrecht.
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Vergewissern Sie sich, wenn Sie beglaubigte Urkundenübersetzungen benötigen, dass es sich um einen Übersetzer handelt, der von einem Oberlandesgericht dazu besonders ermächtigt ist (diese Übersetzer sind hier in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt).
Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder Anregungen an uns.
Zum Übersetzer/Dolmetscher-Verzeichnis
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