| |
Häufig gestellte Fragen ... und die Antworten darauf
Zum Übersetzen/Dolmetschen
Was machen Übersetzer und Dolmetscher eigentlich?
Sind elektronische Übersetzer und Dolmetscher eine Alternative?
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzern und Dolmetschern?
Was müssen Übersetzer und Dolmetscher können?
Wie wird man Übersetzer oder Dolmetscher?
Was sind ermächtigte/bestellte Übersetzer?
Was sind beeidigte Dolmetscher?
Was sind Konferenzdolmetscher?
Zu Übersetzungs-/Dolmetschaufträgen
Was ist grundsätzlich bei der Vergabe von Aufträgen an Übersetzer und Dolmetscher zu beachten?
Wie werden Übersetzungsaufträge abgerechnet?
Gibt es von ATICOM empfohlene Honorarsätze?
Zu ATICOM
Wie komme ich als Übersetzerin oder Dolmetscher in das ATICOM-Verzeichnis?
Was bietet ATICOM den Mitgliedern?
Wer kann ATICOM-Mitglied werden?
Was muss ich tun, um ATICOM-Mitglied zu werden?
Sonstiges
Wo finde ich im Internet Stellenangebote für Übersetzer und Dolmetscher?
Sonst noch Fragen?
Fragen Sie uns: Geschaeftsstelle@aticom.de
Übersetzer und Dolmetscher übertragen Geschriebenes oder Gesprochenes in eine andere Sprache, aber dabei geht es um mehr als das bloße Austauschen von Wörtern.
Qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer sind in der Lage, Inhalte adressaten- und situationsgerecht in einer anderen Sprache zu formulieren. Zu diesem Zweck haben sie sich während ihrer Ausbildung und Berufspraxis mit verschiedenen Textsorten und den Strategien und Methoden für deren Übersetzung beschäftigt und sich entsprechende Techniken angeeignet.
In der Regel sind für das Übersetzen und Dolmetschen auch Fachkenntnisse der jeweiligen Thematik erforderlich, sodass sich die Übersetzer und Dolmetscher auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren (siehe z.B. die Liste der Spezialgebiete unserer Mitglieder).
Interessante Einblicke in die Praxis dieses Berufs bietet eine Broschüre der Europäischen Kommission (die übrigens den größten Sprachendienst der Welt unterhält): "Übersetzen und Dolmetschen - mit Sprachen arbeiten" (PDF-Datei, 202 kB).
Der Beruf des Übersetzers und Dolmetschers unterscheidet sich von anderen Fremdsprachenberufen (z.B. Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprachenhostess) unter anderem dadurch, dass der Übersetzer und Dolmetscher über eine sehr umfassende Kenntnis seiner Arbeitssprachen verfügen muss, die weit über die Beherrschung der Alltagssprache hinausgeht und auch Fachkenntnisse einschließt, und die Übertragung komplexer und häufig langer Fachtexte den Schwerpunkt seiner Arbeit bildet.
Seit etwa 1950 wird mit großem Forschungsaufwand weltweit an Projekten gearbeitet, das Übersetzen durch den Einsatz von Computern zu revolutionieren und irgendwann einmal schneller und billiger als durch Übersetzer aus Fleisch und Blut zu bewerkstelligen. Zwar wurden bei diesen Forschungsarbeiten interessante Erkenntnisse zur maschinellen Sprachverarbeitung gewonnen, aber einsatzreife Systeme, die Übersetzer ersetzen könnten, lassen noch immer auf sich warten - auch wenn es seit 50 Jahren immer wieder heißt, sie stünden "kurz vor der Einführung".
Es gibt sehr wenige funktionierende Systeme für die maschinelle Übersetzung, z.B. TAUM-METEO beim kanadischen Wetterdienst für die weitgehend automatische Übertragung von Wetterberichten vom Englischen ins Französische. Für ganz bestimmte, eng eingegrenzte Anwendungen existieren maßgeschneiderte Computerlösungen. In jedem Fall erfordert der Einsatz solcher stark spezialisierter Programme einen erheblichen Entwicklungs- und Anpassungsaufwand von Seiten des Benutzers.
Für die Praxis untauglich sind jedenfalls die auf dem Markt angebotenen PC-Übersetzungsprogramme. Die Zeitschrift PC Professionell kommt in der Ausgabe vom 27.11.2002 zu folgendem Urteil: "Anwender müssen stets die gelieferten Rohübersetzungen manuell nachbearbeiten. Für Benutzer, die die Fremdsprache überhaupt nicht sprechen, sind die Programme deshalb nicht zu empfehlen."
Ganz besonders gefährlich wird es, wenn man ein solches Programm in eine Sprache übersetzen lässt, die man selber nicht beherrscht, bei der man das Ergebnis also nicht überprüfen und nachbearbeiten kann. Wenn es nicht bloß um einen Spaß geht, sollte man die Finger davon lassen – die Gefahr, den Empfänger der Nachricht zu verwirren oder gar zu brüskieren, ist zu groß.
Übersetzer arbeiten mit einem schriftlich vorliegenden Text und machen daraus (in der Regel) eine schriftliche Übersetzung. Dolmetscher übertragen Gehörtes (in der Regel) mündlich in eine andere Sprache.
Sprachenkenntnisse allein – selbst auf dem Niveau einer zweisprachigen Erziehung – reichen nicht aus, um gut übersetzen oder dolmetschen zu können. Die Beherrschung von Fremdsprachen (und der Muttersprache) ist die Mindestvoraussetzung, zu der sich aber noch weitere Fähigkeiten gesellen müssen. Man muss zum Beispiel auch wissen, wie man verschiedene Textsorten zielgruppengerecht übersetzt oder welcher Techniken man sich in unterschiedlichen Dolmetschsituationen bedient.
Da in der Regel fachlich Anspruchsvolles übersetzt oder gedolmetscht werden muss, sind Fachkentnisse auf Spezialgebieten unerlässlich. Im Rahmen der akademischen Ausbildung bekommen angehende Übersetzer und Dolmetscher den ersten Einstieg in ein Sachfach (Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin) vermittelt. In der Berufspraxis erfolgt meist eine weitere Spezialisierung, wobei ständige Weiterbildung angesagt ist, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben.
Auch arbeitstechnisch wird einiges verlangt: PC-Kenntnisse und die Beherrschung der Textverarbeitung sind selbstverständlich, nicht selten sind aber auch Kenntnisse besonderer DTP-Programme gefragt. Immer mehr finden auch Übersetzungsspeicherprogramme ("Translation Memory Systems") und Terminologieverwaltungsprogramme Anwendung, mit denen die Übersetzungsarbeit rationeller gehandhabt werden kann, die aber auch erst einmal beherrscht werden müssen.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten finden Sie auf der Seite von Transforum D, einem Gremium aus Praxis und Lehre des Dolmetschens und Übersetzens.
Das Übersetzen und Dolmetschen kann man erlernen. In den meisten Ländern gibt es entsprechende Ausbildungsgänge auf Hochschulniveau. In Deutschland wird das einschlägige Studium mit dem akademischen Grad "Diplom-Übersetzer" bzw. "Diplom-Dolmetscher" abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Ausbildung.
Möglich ist auch die Ablegung einer Prüfung zum "staatlich geprüften Dolmetscher" oder "staatlich geprüften Übersetzer" bei einem staatlichen Prüfungsamt.
Diese Übersetzer sind von den Gerichten besonders ermächtigt oder bestellt. Vor ihrer gerichtlichen Bestellung wurden sie auf ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft. Je nach Bundesland werden sie in Deutschland als ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer bezeichnet. Sie erstellen Übersetzungen öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art und sind berechtigt, die "Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung" zu bescheinigen. Ermächtigte/bestellte Übersetzer sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Übrigens sind "staatlich geprüfte Übersetzer" nicht automatisch auch "ermächtigt" oder "bestellt". Die Ermächtigung/Bestellung ist von einer abgelegten staatlichen Prüfung oder erworbenen akademischen Qualifikation (Diplom, akademische Prüfung usw.) vollkommen unabhängig.
Diese Dolmetscher sind von den Gerichten besonders beeidigt und wurden vor ihrer gerichtlichen Bestellung auf ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft. Je nach Bundesland werden sie in Deutschland als allgemein beeidigte oder vereidigte Dolmetscher bezeichnet. Sie werden nicht nur von den Gerichten, sondern auch von der Polizei und anderen öffentlichen Stellen herangezogen. Beeidigte Dolmetscher sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Konferenzdolmetscher dolmetschen simultan (s.u.) aus der Kabine oder konsekutiv (s.u.) auf Kongressen, Tagungen und Konferenzen. Die im ATICOM-Verzeichnis aufgeführten Konferenzdolmetscher erfüllen die für diese Art des Dolmetschens geltenden strengen Anforderungen.
Simultandolmetschen: Die Dolmetscherin hört den Redner und dolmetscht zeitgleich. Voraussetzung dafür ist, dass die Dolmetscher in einer schalldichten Kabine sitzen, die entsprechend verkabelt ist, und die Zuhörer der Verdolmetschung über Kopfhörer folgen können.
Konsekutivdolmetschen: Die Rede wird abschnittsweise verdolmetscht, wenn der Redner pausiert. Es redet also immer nur einer, der Redner oder der Dolmetscher.
Für Konferenzen unter Einsatz neuer Technologien (Telekonferenzen, Videokonferenzen) hat der Übersetzerdachverband FIT einen Kodex mit technischen und organisatorischen Anforderungen herausgegeben.
Siehe dazu unsere Seite Informationen für Auftraggeber.
In der DIN 2345 - Übersetzungsaufträge heißt es dazu (Ziffer 4.2.2.6):
Der Preis für die Übersetzung kann zwischen Auftraggeber und Übersetzer auf Zeilen-, Wort- oder Zeitbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Die Basis für die Berechnung sollte der Zieltext sein. Wo dies nicht zweckmäßig ist, wie z.B. bei Sprachen mit Schriftzeichensystemen, kann die Berechnungsbasis auch der Ausgangstext sein.
Zusätzliche Leistungen (z.B. Erarbeitung von Terminologie, Formatierung, grafische Gestaltung, typografische Bearbeitung) sollten gesondert vereinbart werden.
Und wie lege ich als Übersetzer mein Zeilenhonorar fest? Aufschluss über einen realistischen Zeilenpreis gibt die Kostenrechnung und Kalkulation des Übersetzers.
Falls das Honorar anhand der Zeilenzahl ermittelt wird, wird übrigens häufig ein spezielles Zeilenzählprogramm verwendet.
Nein. Kartellrechtlich ist es nicht erlaubt, Honorarsätze, Zeilenpreise und dergleichen zu empfehlen oder gar für die Mitglieder des Berufsverbands vorzuschreiben. Die Preise für das Übersetzen und Dolmetschen bilden sich auf dem freien Markt.
Anhaltspunkte können die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) vorgesehenen Sätze oder die veröffentlichten Ergebnisse von Ausschreibungen (z. B. von EU-Institutionen) geben.
In unserem Verzeichnis der Übersetzer und Dolmetscher werden ausschließlich ATICOM-Mitglieder aufgeführt. (Informationen zur Mitgliedschaft)
Eine Übersicht über die Leistungen des Verbands für seine Mitglieder finden Sie auf unseren Seiten Mitgliederservice und Informationen zur Mitgliedschaft.
Voraussetzung für die Vollmitgliedschaft in ATICOM ist ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Abschluss und zusätzliche Berufserfahrung. "Quereinsteiger" ohne Übersetzer-/Dolmetscherausbildung können aufgenommen werden, wenn sie ihre berufliche Qualifikation und ausreichende Berufserfahrung nachweisen (siehe § 3 der ATICOM-Satzung). Personen, die diese Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen, können als Mitgliedsanwärter oder Studentenmitglied beitreten.
Uns den Aufnahmeantrag zusammen mit den nötigen Unterlagen zuschicken (Informationen dazu).
Zum Beispiel auf unserer Seite Stellen für Übersetzer und Dolmetscher (dort können Sie sich auch für unser elektronisches ATICOM-Jobtelegramm anmelden) oder über einschlägige Stellenbörsen, von denen wir einige auflisten.
Sonst noch Fragen?
Fragen Sie uns: Geschaeftsstelle@aticom.de
|