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    2009-05-07 Seitenmeister

    Copyright © 1999 - 2009
    by ATICOM e.V., Bonn
       Beantragung der Mitgliedschaft
     

    ATICOM ist eine Vereinigung qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer und Dolmetscher.

    Der Beruf des Übersetzers/Dolmetschers ist nicht geregelt. Die Berufsausübung erfolgt daher auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Voraussetzungen.

    Zum Schutz des Berufsstandes und des Verbrauchers werden die Qualifikationsnachweise von Übersetzern und Dolmetschern, die in ATICOM aufgenommen werden möchten, sehr sorgfältig durch einen Aufnahmeausschuss geprüft.

    Erst nach Würdigung aller vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen kann der Aufnahmeausschuss entscheiden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine professionelle Berufsausübung besitzt. Sie können die Arbeit des Aufnahmeausschusses erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihres Aufnahmeantrags erhöhen, indem Sie ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit abgeben.

    Wenn Sie keinen Studienabschluss als Diplom-Übersetzer oder Diplom-Dolmetscher haben, benötigt der Aufnahmeausschuss in jedem Fall folgende Angaben von Ihnen:

    • Umfang der Übersetzungstätigkeit in den letzten zwei Jahren (Anzahl der übersetzten Zeilen/Seiten je Sprachrichtung)
    • Auflistung von rund 20 Übersetzungen der letzten Zeit mit Angabe des Umfangs, der Sprachrichtung, der Textsorte und des Gegenstands
    Sie müssen bereit sein, dem Aufnahmeausschuss die in der Auflistung aufgeführten Übersetzungen (mit Original) vorzulegen. Der Aufnahmeausschuss wird einige Übersetzungen zur Begutachtung anfordern. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Es steht Ihnen auch frei, Textteile zu schwärzen oder in den entsprechenden Dateien zu löschen.

    Ihr Aufnahmeantrag sollte folgende Unterlagen und Informationen umfassen:

    • Diplom/Abschlusszeugnis einer anerkannten in- oder ausländischen Ausbildungsinstitution für Übersetzer/Dolmetscher
    • staatliche Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher
    • staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher
    • anderes Fachstudium
    • anderer erlernter Beruf
    • Fachgebietsspezialisierung
    • beruflicher Lebenslauf
    • Nachweis der beruflichen Tätigkeit als Übersetzer/Dolmetscher
    • Auslandsaufenthalte
    • besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
    • verwendete Arbeitsmittel
    • Mitgliedschaft in einem anderen Berufsverband für Übersetzer/Dolmetscher
    • Referenzen (mit Auskunftsbereitschaft)

    Zeugnisse müssen in beglaubigter Ablichtung und fremdsprachige Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

    Wenn Sie über Adobe Reader verfügen (das Programm ist kostenlos bei Adobe erhältlich), können Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Post, wenn Sie es bei uns anfordern:

    ATICOM-Geschäftsstelle
    Winzermarkstr. 89
    45529 Hattingen
    Tel. (0 23 24) 59 35 99
    Fax (0 23 24) 68 10 03
    E-Mail