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Medienservice
ATICOM-Pressemitteilung
Chirurgen operieren, Übersetzer übersetzen
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist in deutschen Kliniken leider nicht an der Tagesordnung - und soll es nach Meinung der Berliner SPD auch nicht sein. Zwar verlangt niemand von einem Übersetzer, dass er operiert, wohl aber wird von Ärzten erwartet, dass sie übersetzen. Wenn das schief geht, sind die Patienten die Leidtragenden, wie der Fall der 47 falsch eingesetzten Kniegelenke im Sankt-Hedwig-Krankenhaus in Berlin-Mitte eindrucksvoll zeigt
Stefanie Winde, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, kleidet laut Welt-online.de vom 12. August ihre Erschütterung über den Übersetzungsfehler in die Worte: "So viel Englisch muss im medizinischen Alltag bekannt sein."
ATICOM meint: Eben nicht!
Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e. V. ATICOM wendet sich gegen die Erwartung, dass Experten in medizinischen, technischen oder juristischen Bereichen zusätzlich zu ihrem spezialisierten Fachwissen noch über perfekte Fremdsprachenkenntnisse verfügen. "Englisch kann doch jeder" ist eine landläufige Binsenweisheit, deren Richtigkeit jedoch auch im Fall der falsch einsortierten Kniegelenke eindrucksvoll widerlegt wurde. Die orthopädischen Prothesen waren nach derzeitigem Kenntnisstand im OP verkehrt einsortiert, weil die englische Beschriftung der Kartons falsch übersetzt worden war.
"Auch eine Englisch-Deutsch Übersetzerin oder ein Übersetzer kann nicht jeden beliebigen Text übersetzen", erklärt Reiner Heard, Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer von ATICOM. "Übersetzer sind ebenso wie Dolmetscher auf Fachgebiete spezialisiert, von Architektur über Medizin bis Zoologie. Deshalb bieten wir auf unserer Internetseite neben der Suchfunktion nach Sprachen auch eine nach Fachgebieten an." Professionelle Übersetzer kennen nämlich nicht nur ihre Fähigkeiten, sondern auch ihre Grenzen, und lehnen Aufträge aus Sachgebieten, die sie nicht beherrschen, ab. "Das sieht auch unsere Berufs- und Ehrenordnung vor, der sich alle Mitglieder unterwerfen", betont Reiner Heard (http://www.aticom.de/a-berufsord.htm). Hat ein Übersetzer jedoch einen Auftrag übernommen, stellt er durch umfassende Recherche sicher, dass jede Nuance des Originaltextes in der Übersetzung wiedergegeben wird.
Im Falle der Kniegelenke ist bislang unklar, wer letztendlich für die Schäden haften muss. Welt-online.de informierte am 15. August über eine Strafanzeige, die Rechtsanwalt Andreas Schulz in allen 47 Fällen gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft solle nun klären, wie die folgenschwere Verwechslung geschehen konnte und wer sie zu verantworten habe. Dabei gehe es nicht nur um die Kosten für eine zweite Operation, die die meist hochbetagten Patienten erneut belaste, sondern auch um eventuelle Schmerzensgeldansprüche. Die AOK Berlin hat laut Hamburger Abendblatt vom 20. August den Versorgungsvertrag mit dem Sankt-Hedwig-Krankenhaus ausgesetzt und behält sich eine Aufhebung vor. "Die nicht unerheblichen gesundheitlichen und finanziellen Folgeschäden, von der angeschlagenen Reputation des Krankenhauses und des deutschen Gesundheitssystems im Allgemeinen ganz zu schweigen, hätten sicher vermieden werden können, wenn bei Übersetzungen dieselbe Sorgfalt auf die Ausführung durch Experten gelegt würde wie bei chirurgischen Eingriffen", vermutet Reiner Heard.
Eine sehr übersichtliche Liste professioneller Übersetzer und Dolmetscher mit ihren Arbeitssprachen und Fachgebieten gibt es im Internet unter www.aticom.de.
Für ATICOM: Jutta Profijt
(Veröffentlichung frei mit Quellenangabe: ATICOM e.V.)
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