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    2010-01-25 Seitenmeister


    Copyright © 1999 - 2010
    by ATICOM e.V., Bonn
    Informationen zu
    ATICOM-Veranstaltungen



     

    Prüfung zum Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechtssprache

    Verlängerung / Neubeantragung der Ermächtigung für die Gerichte des Landes NRW
    Anfragen von Kolleginnen und Kolleginnen, die nicht in ausreichendem Maße Praxiskenntnisse der deutschen Rechtssprache vorweisen und ihre Kenntnis nicht anderweitig nachweisen können, steigen in der ATICOM-Geschäftsstelle stetig.

    ATICOM ist daher als Berufsverband praktisch tätig geworden, um diesen Kolleginnen und Kollegen eine Weiterbildungsmöglichkeit anzubieten, die mit einer von den drei Oberlandesgerichten in NRW anerkannten Prüfung abschließt (die Anerkennungszusage der drei OLG liegt ATICOM vor). Zu diesem Zweck wurde eine Kooperation zwischen ATICOM und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) vereinbart. Ab sofort wird die Hochschule regelmäßig externe Prüfungen in NRW abnehmen. Dies ist möglich, da die Abnahme der Prüfung nicht an einen Ort, sondern an die Prüfungsordnung gebunden ist. ATICOM übernimmt als Kooperationspartner der Hochschule die Organisation vor Ort.

    Wer nimmt die Prüfung ab?
    Die Prüfung wird vollständig und ausschließlich von Prüfungsbeauftragten der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen abgenommen. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats durch die Hochschule und die Anerkennung durch die Oberlandesgerichte.

    Was müssen Sie tun, um an der Prüfung teilzunehmen?
    Zunächst fordern Sie bei der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Senator E.H. (FH) Univ.-Lektor Reinold Skrabal, Tel. 07161-69241; reinold.skrabal@t-online.de) das Prüfungs-Merkblatt mit prüfungsrelevanten Literaturhinweisen, die Prüfungsordnung sowie das Anmeldeformular an.

    Sollten Sie sich für eine Prüfung in NRW entscheiden, registrieren Sie sich bei ATICOM (Geschäftsstelle, Tel.: 02324-593599 oder E-Mail an geschaeftsstelle@aticom.de) und erhalten nach Zahlung der Registrierungsgebühr für NRW die prüfungsrelevante Literatur zugesandt. Zur Kostendeckung der Prüfungsorganisation vor Ort in NRW sowie der für die Prüfung benötigten Literatur berechnet ATICOM eine Pauschale in Höhe von 145,- Euro (für Mitglieder von ATICOM und befreundeten Verbänden) bzw. 175,- Euro (MwSt.-frei) für andere Teilnehmer/innen.

    Erst nach abgeschlossener Vorbereitung auf die Prüfung (ca. 4 - 8 Wochen je nach individuellem Lerntempo etc.) wählen Sie einen von ATICOM und HfWU festgelegten Fixtermin, senden das bei der Hochschule angeforderte offizielle Anmeldeformular dorthin ausgefüllt zurück und überweisen nach Erhalt der schriftlichen Zulassung zur Prüfung und der HfWU-Gebührenrechnung die Prüfungsgebühr in Höhe von 375,00 € (MwSt.-frei) an die Hochschule.

    Prüfungsvorbereitung
    Die Prüfung ist von der HfWU so ausgelegt, dass Sie sich eigenständig anhand der empfohlenen Literatur vorbereiten können. Auf Wunsch können bei ATICOM auch zwei zusätzliche Repetitorien belegt werden (jeweils individuell buchbar).

    Ablauf der Prüfung
    Die Prüfung wird an einem Samstag zentral in oder in der Nähe von Düsseldorf abgehalten. Herr Skrabal hält am Vormittag des Prüfungstages ein gebührenfreies Seminar zur Prüfungsvorbereitung. Die dreistündige Prüfungsklausur folgt am Nachmittag des gleichen Tages. Nach einer Pause findet dann die mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

    Durch die Abnahme der Prüfung in NRW ergeben sich für die Teilnehmer/innen nicht unerhebliche Kosten- und Zeitersparnisse sowie der Vorteil von Vorbereitungsseminaren.

    Prüfungstermine in Düsseldorf

    Veranstaltungsort: Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf - direkte Nähe Düsseldorfer Hauptbahnhof

    5. September 2009 (durchgeführt!)
    7. November 2009 (durchgeführt)
    16. Januar 2010(durchgeführt)
    6. März 2010 (Fixtermin)
    8. Mai 2010 (Fixtermin)

  • Repetitorium
    Zivil- und Strafrecht 27.Februar 2010

  • Repetitorium
    Zivil- und Strafrecht 24.April 2010

  • Repetitorium
    Professionelles Verhalten vor Gericht 20. Februar 2010

  • Repetitorium
    Professionelles Verhalten vor Gericht 17. April 2010
  • Details und die Liste mit den aktuellen Terminen finden Sie jeweils unter: ATICOM Veranstaltungen


    Registrierungsformular mit Bedingungen als pdf-Datei


    Repetitorium
    Professionelles Verhalten vor Gericht

    Wann? Sa. 20. Februar 2010, 10.00 Uhr bis ca. 13.30 Uhr

    Ausgebucht!

    Wo? Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf

    Referentin:

    Dragoslava Gradincevic-Savic Konferenzdolmetscherin sowie allgemein beeidigte Dolmetscherin/ermächtigte Übersetzerin
    Prüferin der staatlichen Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer des Landes Hessen
    ATICOM-Ressortleiterin für den Bereich der allgemein beeidigten Dolmetscher/ermächtigten Übersetzer
    Langjährige Dozenten- und Referententätigkeit zu Fragen der praktischen Berufsausübung

    Inhalte:
    Professionelles Verhalten als Dolmetscher bei Gericht, von der Ladung bis zur Abrechnung gemäß JVEG; Rechte und Pflichten

    Teilnahmegebühren:
    EUR 45,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 70,- für Nichtmitglieder
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Prof. Verhalten Febr.)

    Um effizient arbeiten zu können, stark begrenzte Teilnehmerzahl (höchstens 12 TeilnehmerInnen). Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

    Verbindliche Anmeldung bis zum 10.02.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.


    Repetitorium
    Zivil- und Strafrecht

    Wann? Sa. 27. Februar 2010, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

    Wo? Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf

    Referenten:

    Frau Tanja Becker ist seit August 2007 als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Bereits seit dem Jahr 2006 ist sie in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei tätig. Einen wesentlichen Teil ihres Referendariates absolvierte Frau Rechtsanwältin Becker bei einem Fachanwalt für Strafrecht in Solingen, der als Strafverteidiger auf die Verteidigung in Straf- und Ermittlungsverfahren spezialisiert ist. Zudem promoviert Frau Rechtsanwältin Becker derzeit an der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Martin Henssler.

    Herr Klaus Rolf Becker ist seit August 2007 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Er ist Sozius der Kanzlei Scheube Becker & Wertenbruch. Rechtsanwalt Becker hat sich insbesondere auf das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts spezialisiert und betreut Problemstellungen aus allen Bereichen des Straßenverkehrs, zu denen z.B. Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Straßenverkehr, Unfälle mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden, MPU, etc. gehören.

    Lassen Sie sich im "Jurasprachendschungel" nicht unterkriegen! Diese Seminare machen Sie in der deutschen Rechtssprache fit. Wir vermitteln die Kenntnisse, die Dolmetscher und Übersetzer für den Erhalt des Sachkundenachweises benötigen:

    Seminar Zivilprozess:
    Das Seminar ZPO vermittelt grundlegende Kenntnisse des Zivilprozessrechts. Das Verfahrensrecht wird systematisch und verständlich aufgearbeitet. Die juristische Fachterminologie wird erklärt. Ein Muss für jeden Dolmetscher, der bei Gericht pro-fessionell arbeiten will.

    Seminar Strafprozess:
    Der Grundkurs Strafprozess vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse, z.B. über die Zuständigkeit der Gerichte sowie die Funktion und Rechtsstellung der am Verfahren Beteiligten, wie Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Beschuldigte, Zeugen u.a. Das Ermittlungsverfahren, der Begriff des Beschuldigten (Vernehmung, Rechte und Pflichten), Hauptverfahren, etc. werden vorgestellt. Besonderer Wert wird dabei auf die Erläuterung der dazugehörigen Fachterminologie gelegt, deren Beherrschung vom Dolmetscher erwartet wird.

    Teilnahmegebühren:
    EUR 95,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 140,- für Nichtmitglieder. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Bewirtung im Hause enthalten.
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Rep Recht Febr.)

    Verbindliche Anmeldung bis zum 20.02.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.


    Repetitorium
    Professionelles Verhalten vor Gericht

    Wann? Sa. 17. April 2010, 10.00 Uhr bis ca. 13.30 Uhr

    Wo? Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf

    Referentin:

    Dragoslava Gradincevic-Savic Konferenzdolmetscherin sowie allgemein beeidigte Dolmetscherin/ermächtigte Übersetzerin
    Prüferin der staatlichen Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer des Landes Hessen
    ATICOM-Ressortleiterin für den Bereich der allgemein beeidigten Dolmetscher/ermächtigten Übersetzer
    Langjährige Dozenten- und Referententätigkeit zu Fragen der praktischen Berufsausübung

    Inhalte:
    Professionelles Verhalten als Dolmetscher bei Gericht, von der Ladung bis zur Abrechnung gemäß JVEG; Rechte und Pflichten

    Teilnahmegebühren:
    EUR 45,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 70,- für Nichtmitglieder
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Prof. Verhalten April)

    Um effizient arbeiten zu können, stark begrenzte Teilnehmerzahl (höchstens 12 TeilnehmerInnen). Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

    Verbindliche Anmeldung bis zum 05.04.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.


    Repetitorium
    Zivil- und Strafrecht

    Wann? Sa. 24. April 2010, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

    Wo? Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf

    Referenten:

    Frau Tanja Becker ist seit August 2007 als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Bereits seit dem Jahr 2006 ist sie in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei tätig. Einen wesentlichen Teil ihres Referendariates absolvierte Frau Rechtsanwältin Becker bei einem Fachanwalt für Strafrecht in Solingen, der als Strafverteidiger auf die Verteidigung in Straf- und Ermittlungsverfahren spezialisiert ist. Zudem promoviert Frau Rechtsanwältin Becker derzeit an der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Martin Henssler.

    Herr Klaus Rolf Becker ist seit August 2007 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Er ist Sozius der Kanzlei Scheube Becker & Wertenbruch. Rechtsanwalt Becker hat sich insbesondere auf das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts spezialisiert und betreut Problemstellungen aus allen Bereichen des Straßenverkehrs, zu denen z.B. Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Straßenverkehr, Unfälle mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden, MPU, etc. gehören.

    Lassen Sie sich im "Jurasprachendschungel" nicht unterkriegen! Diese Seminare machen Sie in der deutschen Rechtssprache fit. Wir vermitteln die Kenntnisse, die Dolmetscher und Übersetzer für den Erhalt des Sachkundenachweises benötigen:

    Seminar Zivilprozess:
    Das Seminar ZPO vermittelt grundlegende Kenntnisse des Zivilprozessrechts. Das Verfahrensrecht wird systematisch und verständlich aufgearbeitet. Die juristische Fachterminologie wird erklärt. Ein Muss für jeden Dolmetscher, der bei Gericht pro-fessionell arbeiten will.

    Seminar Strafprozess:
    Der Grundkurs Strafprozess vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse, z.B. über die Zuständigkeit der Gerichte sowie die Funktion und Rechtsstellung der am Verfahren Beteiligten, wie Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Beschuldigte, Zeugen u.a. Das Ermittlungsverfahren, der Begriff des Beschuldigten (Vernehmung, Rechte und Pflichten), Hauptverfahren, etc. werden vorgestellt. Besonderer Wert wird dabei auf die Erläuterung der dazugehörigen Fachterminologie gelegt, deren Beherrschung vom Dolmetscher erwartet wird.

    Teilnahmegebühren:
    EUR 95,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 140,- für Nichtmitglieder. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Bewirtung im Hause enthalten.
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Rep Recht April)

    Verbindliche Anmeldung bis zum 20.04.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.


    Existenzgründungsseminar

    Wann? Sa. 15. Mai 2010, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

    Wo? Gästehaus St. Georg, Rolandstraße 61, 50677 Köln (Südstadt)

    Referenten:

    Holger Becker ist Bankkaufmann und Dipl.-Bankbetriebswirt. Nach 20-jähriger Tätigkeit in verschiedenen Kreditinstituten, davon viele Jahre im Bereich der Gründungsberatung und -finanzierung, ist er seit Oktober 2007 als freiberuflicher Unternehmens- und Gründungsberater selbstständig. Als akkreditierter KfW-Berater für das Gründercoaching hat er bereits eine Vielzahl von Existenzgründungen aller Größenordnungen erfolgreich begleitet.

    Bettina Behrendt studierte Internationales Informationsmanagement und absolvierte anschließend eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Geprüften Übersetzerin Englisch und übernahm 2003 nebenberuflich die ersten Übersetzungsaufträge. Seit Mai 2007 ist sie als Fachübersetzerin in Vollzeit selbstständig und wird in dem Seminar ihre Erfahrungen und Eindrücke aus ihrer Gründungsphase einfließen lassen.

    Inhalte:

    Eine Existenzgründung muss gut vorbereitet sein, wenn sich der Gründer mittelfristig auf dem Markt behaupten möchte. Dies gilt auch für Übersetzer und Dolmetscher. Zahlreiche Fragen rechtlicher, steuerlicher oder betriebswirtschaftlicher Natur sind für viele Gründer, auch aus unserer Branche, Neuland:

    Was ist ein Businessplan und wie erstelle ich ihn? Muss ich Umsatzsteuer berechnen? Wo melde ich die selbstständige Tätigkeit an? Was muss ich rechtlich alles beachten? Wie sieht das mit der Haftung aus und welche Versicherungen benötige ich? Welche Arbeitsmittel brauche ich als Startpaket? Wie kalkuliere ich meine Preise? Wie komme ich an Kunden? Wo finde ich Unterstützung und Hilfe, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten kommen für mich in Frage?

    Wir möchten in diesem Seminar Licht in das Dunkel bringen und den Teilnehmern einen Überblick über die zu beachtenden Vorgaben und Aspekte bei einer Gründung bieten und dabei auf die Besonderheiten der Branche eingehen. Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, ihre Existenzgründung als Übersetzer und/oder Dolmetscher sorgfältig vorbereiten zu können.

    Das Seminar richtet sich primär an Übersetzer und Dolmetscher, die sich in absehbarer Zeit selbstständig machen möchten oder eine Selbstständigkeit in Erwägung ziehen.

    Teilnahmegebühren:
    EUR 95,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 140,- für Nichtmitglieder. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Bewirtung im Hause enthalten.
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Existenzgründung)

    Verbindliche Anmeldung bis zum 20.04.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.
    Bei Anmeldung und Zahlung bis zum 10.03.10 dürfen 10 Prozent "Frühbucherrabatt" in Abzug gebracht werden!


    Seminar:
    Beim Geld hört der Spaß auf: Honorare erfolgreich verhandeln

    Wann? Sa. 03. Juli 2010, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

    Wo? Gerhart-Hauptmann-Haus, Bismarckstr. 90, 40210 Düsseldorf

    Referentin:

    Dr. Thea Döhler ist seit 1997 als Trainerin und Beraterin für Sprachmittler und deren Berufsverbände im In- und Ausland tätig. Vorher arbeitete sie in der Personalentwicklung und im Rechnungswesen eines Automobilzulieferers und war zwei Jahre lang Geschäftsführerin eines IT-Beratungsunternehmens. Sie ist ausgebildete Betriebswirtin, promovierte Pädagogin und besitzt das Diploma in Translation des IoL Educational Trust. Seit 2004 betreut sie die telefonische Marketingberatung für den ADÜ Nord.

    Kurzbeschreibung
    Honorare zu kalkulieren, ist eine Sache – sie beim Kunden erfolgreich durchzusetzen, eine andere. Wie es Ihnen in Zukunft gelingen kann, ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen, das erfahren Sie in diesem Seminar.
    Hier sammeln Sie Argumente, entwickeln Strategien und bereiten sich gezielt auf Honorarverhandlungen vor. Sie lernen Handwerkszeug für eine professionelle Gesprächsführung kennen und probieren es selbst aus. Bei zahlreichen Übungen schulen Sie Ihr Verhandlungsgeschick und erfahren, wo Ihre Stärken liegen und wo bei Ihnen noch Entwicklungspotenzial schlummert. Sie erhalten Anregungen, wie Sie Einwände entkräften und insbesondere dem Einwand »zu teuer« begegnen können.

    Lerninhalte

  • Grundlagen der Kommunikation: Fair und erfolgreich verhandeln.
  • Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete: Sich klären, Ziele festlegen, Strategie entwickeln, überzeugende Argumente sammeln, sich mental stärken.
  • Gespräche aktiv steuern: Verhandlungstechniken und Körpersprache.
  • Üben, üben, üben ...: Über Geld reden und zu seinen Entscheidungen stehen.
  • SOS: Vorwände, Einwände und vor allem »zu teuer!« Was nun? Wege aus der Sackgasse.
  • Zielgruppe und Vorkenntnisse
    Sprachmittler, die bereits seit mindestens zwei Jahren selbstständig am Markt agieren, ihre Kosten kennen und zukünftig noch souveräner und geschickter verhandeln wollen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Übungen und Rollenspielen sollte vorhanden sein.

    Teilnahmegebühren:
    EUR 120,- für Mitglieder (ATICOM / ADÜ Nord / BDÜ / CBTIP / DIT / DTT / SFT / tekom / VdÜ / VÜD) bzw. EUR 180,- für Nichtmitglieder. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Bewirtung im Hause enthalten.
    Studenten (Nachweis) zahlen die Hälfte!

    Zahlung an ATICOM e.V.,
    Stadtsparkasse Mönchengladbach, Konto 3075629, BLZ 31050000.
    (Für Euro-Überweisungen von außerhalb Deutschlands:
    IBAN: DE310500000003075629, BIC/SWIFT: MGLDE33XXX)
    (Kennwort: Honorare verhandeln)

    Um effizient arbeiten zu können, stark begrenzte Teilnehmerzahl (höchstens 14 TeilnehmerInnen). Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

    Verbindliche Anmeldung bis zum 10.06.10 per Online-Formular oder E-Mail an die Geschaeftsstelle@aticom.de.
    Bei Anmeldung und Zahlung bis zum 28.02.10 dürfen 10 Prozent "Frühbucherrabatt" in Abzug gebracht werden!


    Bereits durchgeführte Veranstaltungen

    Repetitorium
    Zivil- und Strafrecht mit dazugehöriger Terminologie der Deutschen Rechtssprache

    In Vorbereitung auf die für viele Kolleginnen und Kollegen anstehende Verlängerung der Ermächtigung als Übersetzer oder Vereidigung als Dolmetscher (oder deren erstmalige Beantragung) fand in Düsseldorf am 29. August das Repetitorium "Zivil- und Strafrecht mit dazugehöriger Terminologie der deutschen Rechtssprache statt." 14 alte und junge Hasen hatten Gelegenheit, zwei spannenden Vorträgen zuzuhören und sowohl bereits Bekanntes zu vertiefen als auch Neues zu lernen.

    Beide Referenten überzeugten sowohl durch ihre eigene Kompetenz als auch durch ihre - wenn auch unterschiedliche - Art, uns den Stoff näher zu bringen.

    Den Vortrag am Morgen bestritt Frau Tanja Becker, Rechtsanwältin aus Köln, die zwar in ihrer Kanzlei heute nach eigenen Angaben vorwiegend arbeitsrechtlich tätig ist, deren Herz aber - wie unschwer aus ihrem Vortrag herauszuhören war - dem Strafrecht gehört, in dem sie früher schwerpunktmäßig tätig war. Sie erläuterte uns die Grundlagen des Strafprozessrechts mit einem Überblick vom Erkenntnisverfahren bis zur Strafvollstreckung, gab eine Übersicht über die Rechtsquellen - wie Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) und den Verwaltungsvorschriften wie z. B. RiStBV - und erklärte uns unter anderem sehr anschaulich die wichtigsten Grundsätze für das Ermittlungsverfahren, als da sind das Offizialprinzip, das Legalitätsprinzip und der Anklagegrundsatz.

    Wir erhielten eine sehr eingängige Übersicht, wie aus einem Normalbürger im Verlaufe eines gesamten Strafverfahrens ein Verdächtiger, sodann ein Beschuldigter, ein Angeschuldigter, ein Angeklagter und schließlich ein Verurteilter oder aber Freigesprochener wird und wurden über die Rechte und Pflichten des Beschuldigten ebenso aufgeklärt wie über die Organe der Justiz, die Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte und die Aufgaben und Rechte eines Verteidigers.

    Im Rahmen der Erörterung des Erkenntnisverfahrens lernten wir, den Anfangsverdacht vom hinreichenden Tatverdacht und vom dringenden Tatverdacht zu unterscheiden und welche Verfahrensstadien diesen Verdachtskategorien jeweils zuzuordnen sind, nämlich Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, dessen Ergebnis entweder ein Urteil oder eine Einstellung oder ein Freispruch sein kann.

    Ferner informierte Frau Becker uns über die unterschiedlichen Beweisverfahren im Rahmen der Hauptverhandlung und gab uns z. B. eine Übersicht an die Hand, die spezifisch angibt, welche Beweismittel im sogenannten Strengbeweisverfahren (das sich ausschließlich auf die Sachentscheidung, also auf die Schuld- und Straffrage bezieht, während das Freibeweisverfahren zur Klärung prozessualer Fragen oder zur Feststellung von Prozessvoraussetzungen dient) zulässig sind.

    Abschließend wurden die Rechtsmittel und die Rechtsmittelinstanzen erläutert und kurz besondere Verfahren in der StPO wie Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Privatklage und Strafbefehlsverfahren angesprochen.

    Der Vortrag von Frau Becker war absolut anregend, was außer an ihrem Temperament auch an der von ihr vorgetragenen spannenden Thematik lag. Zur Veranschaulichung des Gelernten übergab sie uns während ihres Vortrags Kopien einer vollständigen Strafakte (natürlich mit geschwärzten Daten)

    So angeregt, konnten wir auch gespannt dem zäheren Stoff des Zivilprozesses entgegensehen, der von Herrn Rechtanwalt Klaus R. Becker aus Köln vorgetragen wurde und nicht minder interessant und wichtig für uns als Übersetzer und Dolmetscher ist.

    Herr Becker trug prägnant und systematisch vor, beantwortete Fragen dort, wo die Beantwortung zum Verständnis des Stoffes beitrug, ließ sich aber nicht von weitläufigen Abschweifungen ablenken, die den Rahmen des Seminars gesprengt hätten (so interessant ihre Klärung auch gewesen sein könnte).

    Er führte uns in die Grundzüge des Erkenntnisverfahrens und der Zwangsvollstreckung ein und erläuterte uns in dem Zusammenhang die verschiedenen Prozessmaximen wie Dispositionsmaxime, Verhandlungsmaxime, Grundsatz der Unmittelbarkeit, Grundsatz der Mündlichkeit, Grundsatz der Öffentlichkeit, Grundsatz des rechtlichen Gehörs und Konzentrationsmaxime. Wir lernten, die Gerichte nach örtlicher, sachlicher und funktioneller Zuständigkeit zu unterscheiden und betrachteten im Einzelnen, wer die Beteiligten im Zivilprozess sind. Hier waren wichtige Begriffe z. B. die Parteifähigkeit, die Prozessfähigkeit, die Prozessführungsbefugnis, die Streitgenossenschaft, die Nebenintervention und die Streitverkündung, die besondere Anforderungen an den Sprachmittler bei der Übertragung in die Fremdsprache stellen und deshalb besonders gut verstanden sein müssen.

    Herr Becker erklärte uns, welche Angaben eine Klageschrift enthalten muss, welche sie enthalten soll und welche sie enthalten kann und was die weiteren Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Klage - nämlich Zulässigkeit und Begründetheit - sind.

    Im Rahmen der Erläuterung des Ablaufs des Verfahrens lernten wir die Anhängigkeit eines Rechtstreits von der Rechtshängigkeit des Verfahrens zu unterscheiden, welche Verteidigungsmöglichkeiten der Beklagte hat und mit welchen Möglichkeiten das Zivilverfahren beendet werden kann: Anerkenntnis durch den Beklagten, Klagerücknahme durch den Kläger, Klageverzicht, Erledigung, Vergleich, Urteil.

    Der Aufbau eines Urteils wurde uns anhand eines Originalurteils, das wir alle in Kopie erhielten, veranschaulicht und im Einzelnen besprochen. Außerdem erhielten wir als Anschauungsmaterial eine Klageschrift in einem Zivilverfahren und einen Kostenfestsetzungsbeschluss.

    Und schließlich beschrieb uns Herr Becker noch die Rechtsmittelverfahren mit den verschiedenen Instanzenzügen sowie das Mahnverfahren als Alternative zur Klage.

    Fazit:
    Das Seminar eignet sich hervorragend als Vorbereitung für die von ATICOM in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen (HfWU) organisierte Prüfung "Deutsche Rechtssprache - Gerichts- und Behördenterminologie" und übrigens durchaus auch schon vor Beginn der Vorbereitung im Selbststudium, denn wem die nötige Motivation und Lust dafür noch fehlt, der dürfte sie durch das Seminar erhalten.

    Danke an die Organisatoren und vor allem auch an die Referenten.

    Bonn, den 9. September 2009

    Brigitte Frieben-Safar


    Bereits durchgeführte Veranstaltungen

    22. August 2009, Düsseldorf

    Repetitorium
    Professionelles Verhalten vor Gericht

    Frau Gradincevic-Savic (Draga) hat als ATICOM-Ressortleiterin für den Bereich der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer diese Veranstaltung geleitet, die nicht nur, aber auch auf die Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Rechtssprache vorbereiten sollte. Aufgrund der bereits langjährigen Tätigkeit der Referentin in diesem Beruf und als Dozentin zu Fragen der praktischen Berufsausübung profitierten die Seminarteilnehmer von anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Da Draga sich seit Jahren für die Durchsetzung der Rechte der sogenannten "Gerichtsdolmetscher" stark macht (sogenannt, weil zum einen diese Bezeichnung in NRW nicht zulässig ist und zum anderen die Allgemein Beeidigten ja nicht nur bei Gericht dolmetschen, siehe unten), erhielten auch erfahrene Kolleginnen noch manch unschätzbare Hinweise für den richtigen Umgang mit den einschlägigen Verfahrens- und Kostenvorschriften.

    Besucht wurde dieses Seminar sowohl von alten Hasen1 , die sich untereinander und mit der Referentin über Erfahrungen und Problemlösungen austauschen wollten, aber auch von Teilnehmern, die bisher noch keine Erfahrung mit dem Dolmetschen für die Justiz gesammelt haben. Zu letzteren gehöre ich, da ich ausschließlich als ermächtigte Übersetzerin arbeite. Mir wurde daher in diesem Seminar wieder einmal besonders bewusst, wie viele Fallstricke es für die Dolmetscher geben kann. Dolmetscher sitzen zwischen den Stühlen - im Gerichtssaal sogar effektiv - aller Beteiligten: Polizei, Angeklagter oder Geschädigter; Richter, Staatsanwalt, Kläger/Beklagter und Zeugen; etc. In Abwandlung eines Zitates des großen Juristen Leo Raape kann man die Lage der Dolmetscher wie folgt formulieren: Nichts ist schwerer als die Lage des Sprachmittlers, der zwischen zwei Welten, zwei Sprachen, eventuell sogar zwei Wertesystemen und untereinander divergierenden Kulturen vermitteln und dabei allen Seiten gleichermaßen gerecht werden muss.
    1 Natürlich sind hier auch die Häsinnen gemeint, die ja in der Überzahl im Seminar vertreten waren. Zur Vereinfachung bitte ich um Verständnis, wenn ich im folgenden Text jeweils die männliche Variante für den Dolmetscher oder andere Personenbezeichnungen wähle, die dann die weibliche einschließt!

    NEUTRALITÄT UND PRÄZISION
    Nach § 184 Gerichtsverfassungsgesetz ist die Gerichtssprache Deutsch, aber nach §185 ist ein Dolmetscher hinzuziehen, wenn ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Dabei muss ein Dolmetscher immer auf der Hut sein, seine Unparteilichkeit zu wahren. Dies zeigt sich schon durch die Wahl der Sitzposition im Gericht (möglichst die sog. Dreiecksform, d.h. zwischen demjenigen, für den gedolmetscht wird, wie der Verfahrenspartei/Zeugen etc., und dem Richter als Leiter des Verfahrens). Die Neutralität muss auch außerhalb der eigentlichen Verhandlung beachtet werden. Schon ein kleines, scheinbar unverfängliches Geplauder mit der Familie des Angeklagten vor der Verhandlung oder eine kurze Verdolmetschung nebenbei für den Anwalt in der Sitzungspause kann zum Antrag wegen Befangenheit durch die Gegenseite und zum eventuellen Ausschluss des Dolmetschers aus der Verhandlung führen. In der Sitzung kann es auch andere Konflikte geben: Wie verhält sich der Dolmetscher, der durch eine Frage des Richters plötzlich in die Rolle eines Gutachters gebracht wird? Wie verfährt man, wenn ein Verfahrensbeteiligter trotz präziser Verdolmetschung die Frage des Gerichts oder den Inhalt der Anklageschrift nicht verstanden hat? Darf man dann als Dolmetscher von sich aus erläuternd eingreifen oder muss man den Richter informieren, dass z.B. der Angeklagte die Verdolmetschung nicht verstanden hat ? (Nicht jeder versteht immer die Sprache der Justiz!) Wie schütze ich mich als Dolmetscher vor Übergriffen und Angriffen? Und wie verfährt man mit wüsten Beschimpfungen in der Fäkalsprache, die ein aufgebrachter Verfahrensbeteiligter dem Staatsanwalt entgegen schleudert? So gewöhnungsbedürftig es sein mag, tatsächlich gilt auch hier: So präzise wie möglich und alles dolmetschen. Alle Beteiligten sollen durch die Verdolmetschung so gestellt werden, als würden sich alle Parteien auf Deutsch verständigen. Ganz wichtig ist es auch, stets und immer wieder den Richter als den eigentlichen Herrn des Verfahrens in die Kommunikation mit einzubeziehen und ihn entscheiden zu lassen, was näher ausgeführt werden soll und in welcher Form, oder welche sonstigen Maßnahmen zu treffen sind.

    VORBEREITUNG
    Leider ist es in der Mehrzahl der Fälle so, dass die Dolmetscher völlig unvorbereitet zu ihren Einsätzen fahren (müssen), selbst dann, wenn nicht Eile geboten ist, sondern eine Vorbereitung durchaus möglich und im Interesse aller Beteiligten wäre. Hier kann manchmal das Geschäftszeichen hilfreich sein, aus dem sich wenigstens eine ungefähre Vorstellung ableiten lässt, um was es eventuell gehen könnte. Dennoch sollte der Dolmetscher Fragen stellen: Worum geht es in der Verhandlung, welches Fachgebiet ist betroffen? Zur Not geben ja auch schon Paragraphen aus der Anklageschrift Auskunft, die man zur terminologischen Vorbereitung nutzen kann. Die Bedeutung der Möglichkeit und insbesondere die Notwendigkeit, dem Dolmetscher vorher Akteneinsicht zu gewähren, ist nur den wenigsten Richtern einsichtig. Da haben es die Kollegen in Österreich oder den USA besser; vielleicht deshalb, weil beides Länder mit einer langjährigen Tradition im Umgang mit Anderssprachigen sind.

    Dies sind nur ein paar Beispiele, die die Gerichtsverhandlung betreffen. Aber das Seminar (waren es nur drei Stunden?) befasste sich ja mit Fragen von der Ladung bis zur Abrechnung jeweils unter vielen Gesichtspunkten.

    LADUNG
    So bekamen die Teilnehmer eine sehr nützliche Checkliste mit all den Punkten an die Hand, die bei einer Ladung geklärt sein müssen, bevor der Dolmetscher den Termin annimmt (oder unter Umständen auch ablehnen darf, zumindest in NRW). Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Wer lädt und wer wird geladen? Hier ist auf die Ausführungsverordnung zum neuen Dolmetschergesetz in NRW zu verweisen, die seit März 2008 gilt, aber immer noch nicht von allen zuständigen Stellen (Richter und Geschäftsstellen, die gemäß Gesetz nur auf Anordnung des Richters die Dolmetscherauswahl treffen dürfen ) befolgt wird. Volltext siehe
    www.datenbanken.justiz.nrw.de bzw. siehe ATICOM FORUM www.aticom.de/forum mit Abdruck im Wortlaut. Der Kommentar von Draga dazu ist zu finden unter www.aticom.de/a-tipps.htm, die auch nochmals darum bittet, sie aktuell zu informieren, wenn anders geladen wird. Jeder Dolmetscher kann auch selbst dazu beitragen, diese Information zu verbreiten, indem er sie zu jedem Gericht mitnimmt, das ihn geladen hat, und dort den zuständigen Personen nochmals freundlich zur Kenntnis bringt.

    Ein immer noch aktuelles leidiges Thema sind die Rahmenvereinbarungen, die mit der Polizei abgeschlossen werden über Sätze unterhalb des JVEG, ohne dass im Gegenzug "häufiges Heranziehen" garantiert ist. Auch hier bittet Draga, ihr solche Verträge in Kopie zuzusenden, da sie dies an übergeordneter Stelle im September vorlegen und mit der Zielsetzung, diesem Einhalt zu gebieten, besprechen will.

    WEITERE EINSATZGEBIETE
    Da allgemein beeidigte Dolmetscher wie eingangs erwähnt nicht nur vor Gericht dolmetschen, ging das Seminar auch auf die vielfältigen anderen Einsatzgebiete im Rahmen der Tätigkeit für die Polizei und die Justizbehörden ein. Hier seien nur einige Stichpunkte genannt:
    Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahme, Telefonüberwachung (TÜ - ein vieldiskutiertes Thema im Seminar), Einverständnis mit der Abnahme einer DNA-Probe, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Annahme körperlicher Untersuchungen, Schadenersatzfeststellung dem Grunde nach, Haftbefehl, Auslieferungshaftsachen, Anklageschriften aus Überhaftsachen etc., etc.

    ABRECHNUNG
    Abzurechnen ist der Zeitaufwand "von Büro bis Büro" inkl. Wartezeit und ggf. der Mittagspause. Bei längerer Abwesenheit kann entsprechendes Tagegeld nach dem Bundesreisekostengesetz geltend gemacht werden. Wenn ein Termin weniger als drei Tage vorher oder noch kurzfristiger, am Morgen desselben Tages, abgesagt wird oder verschoben, hat der Dolmetscher das Recht auf einen vollen Stundensatz (§9, 3 ZVEG). Abgerechnet werden muss innerhalb von drei Monaten, ratsam ist jedoch tagesgleiche Abrechnung. Die Teilnehmer erhielten ein Muster für eine Abrechnung nach allen Vorschriften und Hinweise, wie zu verfahren ist, wenn Bezirksrevisoren Kürzungen der Rechnungen vornehmen.

    FAZIT
    Eines ist damit ganz klar: Es war ein Seminar von der Praxis für die Praxis, das von seinem an dem tatsächlichen Berufsalltag orientierten Inhalt her bisher von keiner der einschlägigen Dolmetscherausbildungsstätten angeboten wird und sowohl für den "alten Hasen" als auch für den Berufseinsteiger unverzichtbar ist.

    Ohne Kenntnisse der deutschen Rechtssprache war aber bereits dieses Fachseminar nicht zu verfolgen. Für die genaue rechtliche Bedeutungserklärung vieler dieser im Seminar und im Alltag eines "Gerichtsdolmetschers" vorkommenden Fachtermini wird von ATICOM zusätzlich das Repetitorium angeboten, das in einer Woche am 29.8.2009 unter Leitung zweier Rechtsanwälte stattfindet: Zivil- und Strafrecht mit dazugehöriger Terminologie der deutschen Rechtssprache für Dolmetscher.

    Die im Seminar geschilderten Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass außerhalb der Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Rechtssprache hoher Bedarf an einem qualifizierten Austausch unter Kollegen besteht und noch viele Verbesserungen der Arbeitsbedingungen denkbar sind.
    Dazu frage ich mich, ob man nicht auch in die Aus- oder Weiterbildung von Juristen die Aspekte der Dolmetschtätigkeit einbeziehen sollte. Vielleicht würde ihnen dann z. B. die Tragweite der Beiziehung eines unqualifizierten Dolmetschers bewusst? Einiges Wahre ist schon dran an der Aussage, die ein kluger Gerichtspräsident und gleichzeitig Vorsitzender Richter eines Senates als Erkenntnis nach jahrelanger Richtertätigkeit gewann und so in Worte fasste:

    Ist ein Dolmetscher zu einer Verhandlung erst beigezogen, so macht eigentlich dieser das Urteil, denn er ist der einzige, der alle versteht und somit am meisten mitbekommt.

    Susanne Goepfert



    Bereits durchgeführte Veranstaltungen

    25. Oktober 2008, Köln

    ATICOM-Fachseminar Rechtsenglisch für Übersetzer mit Erläuterung relevanter Begriffe der deutschen Rechtssprache

    Referentin:Claudia Butterly

    Lawyer, attorney, solicitor, barrister oder advocate? Kommt ganz darauf an, ob man sich im englischen, schottischen, südafrikanischen oder US-Rechtssystem bewegt.

    Diese und viele weitere Fragen waren Thema des Seminars "Rechtsenglisch", das unter der kompetenten Leitung der Volljuristin und staatlich anerkannten Übersetzerin Claudia Butterly am 25. Oktober 2008 in Köln stattfand. Zunächst wurden grundsätzliche Begrifflichkeiten des deutschen Rechtssystems aus öffentlichem Recht und privatem Recht vorgestellt. Dem schloss sich eine Betrachtung der beiden Rechtskreise "common law" und "civil law" an. Wie für uns Übersetzer typisch, entwickelte sich an dieser Stelle eine rege Diskussion um die Art und Weise, wie in Übersetzungen mit unterschiedlichen Rechtssystemen umzugehen ist. Die recht lebhafte Beteiligung der insgesamt elf Seminarteilnehmer war ohnehin für diese Veranstaltung kennzeichnend. Im Laufe seiner beruflichen Praxis stößt man(n), wie viele andere Kolleginnen und Kollegen offenbar auch, immer wieder auf ähnliche Schwierigkeiten, die in diesem Forum zur Sprache kamen.

    Claudia Butterly hat es allerdings in verbindlicher Weise und mit fundiertem Fachwissen stets verstanden, die Diskussionen zu einem fruchtbaren Ergebnis zu führen.

    Dafür sorgte u. a. auch die frühzeitige Ankündigung, dass die Teilnahme an diesem Seminar nicht nur wie üblich bescheinigt wird, sondern dass den Teilnehmern Gelegenheit gegeben wird, an einem Abschlusstest teilzunehmen. Angesichts der Neuregelung des Gesetzes über Dolmetscher und Übersetzer in NRW, das zum 29.01.08 in Kraft getreten ist, bot sich hier die Chance, einen Nachweis (zumindest für einen Teil) der von der Justiz geforderten Kenntnisse der deutschen Rechtssprache zu erlangen. Alle bereits ermächtigten Kollegen werden diesen Nachweis bei ihrem Antrag auf Erteilung der Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2010 erbringen müssen, sofern ihre Ermächtigung nicht bereits vorher ausläuft. Zu diesem Datum endet die Übergangsfrist. Verlängerungen der bisherigen Ermächtigung sind nicht möglich. Sie muss neu beantragt werden.

    So ging es dann im forcierten Tempo weiter durch ein von der Referentin ausgeteiltes, umfangreiches Skript. In Arbeitsgruppen wurde das neu erworbene Wissen vertieft und konnte zum Abschluss des Seminars wie angekündigt in einem Test unter Beweis gestellt werden. Die Bescheinigungen über die Teilnahme am Seminar und die bestandene Prüfung sind mittlerweile von ATICOM verschickt worden. Ob Teilnehmer in Berufung gegangen sind, ist dem Autor nicht bekannt...

    Peter Lammers
    peterlammers@netcologne.de


    Bereits durchgeführte Veranstaltungen

    23. Februar in Frankfurt

    ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer zum Thema Urkundenübersetzen

    Referentinnen: Carla João de Freitas Guerreiro, Adriana Sério R. Zimmermann

    Am 23. Februar 2008 fand zum zweiten Mal in Folge unter der Schirmherrschaft von ATICOM ein Workshop für Portugiesisch-Übersetzer zum Thema Urkundenübersetzen statt. Bei der Organisation des Workshops, der in diesem Jahr in Frankfurt stattfand, hatte Frau Susanna Lips (ATICOM) die Unterstützung von Frau Bettina Müller (BDÜ).

    Die Organisatorinnen

    Schon am frühen Morgen trafen sich die Teilnehmer aus ganz Deutschland in einem der Seminarräume im Kolpinghaus/Frankfurt. Nach einer kurzen Begrüßung durch Frau Lips und Frau Müller lauschten die Kollegen bereits gespannt den beiden Referentinnen, Frau Carla Guerreiro und Frau Adriana Zimmermann.

    Frau Zimmermann, die als Pädagogin tätig ist für die brasilianische Fraueninitiative IMBRADIVA e.V., hielt zunächst einen interessanten und ausführlichen Vortrag über das brasilianische Bildungssystem. Hierbei ging sie auch auf Entwicklungen des Bildungssystems in den letzten 30 Jahren ein und erläuterte die Struktur der Bildungsverwaltung und einzelne Begriffe, bei denen man beim Übersetzen der Bildungsnachweise immer wieder "hängen bleibt". Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, gezielte Fragen zu stellen, so zum Beispiel über die verschiedenen Abschlüsse der einzelnen Bildungsstufen.

    Danach berichtete Frau Guerreiro, die in Groß-Umstadt portugiesischen Schülern muttersprachlichen Ergänzungsunterricht erteilt, über das portugiesische Bildungssystem. Auch sie hatte ihr Referat durch eine sehr anschauliche Powerpoint-Präsentation so aufbereitet, dass alle Teilnehmer gut folgen konnten. Frau Guerreiro gelang es, durch ihre lebhafte Art die Teilnehmer für ihren Vortrag zu begeistern, so dass auch hier anschließend rege gefragt und diskutiert wurde.

    Lebhafte Diskussion

    In der Mittagspause hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Ihre Kollegen und die Referentinnen besser kennen zu lernen. Bei einem gemütlichen Essen hatte man sich allerlei Anekdoten aus dem Übersetzer-Alltag zu erzählen. Die Atmosphäre war hier durchweg sehr angenehm.

    Am Nachmittag begann für die Teilnehmer die eigentliche "Arbeit" im Workshop. Die Kollegen hatten zuvor Kopien zahlreicher Bildungsnachweise mit entsprechenden Übersetzungen eingereicht, die den Teilnehmern als Tagungsmappe zur Verfügung gestellt wurden. Anhand der Übersetzungsbeispiele wurden Problemfälle und knifflige Textstellen besprochen. Einige Kollegen gaben hier hilfreiche Tipps für die Übersetzung typischer portugiesischer und brasilianischer Formulierungen.

    Aufgrund der Begeisterung der Teilnehmer für Veranstaltungen wie diese beschlossen die Kollegen am Ende des Workshops ein Netzwerk für Portugiesisch-Übersetzer aufzubauen. Hierzu wurden eigene Vereinbarungen für die künftige Zusammenarbeit getroffen. Inhalte sind zum Beispiel: jährliche Workshop-Treffen zu unterschiedlichen Themen, die Erstellung und laufende Aktualisierung einer für Portugiesisch-Übersetzung interessanten Liste von Internetseiten und die Einrichtung einer Mailingliste für Portugiesisch-Übersetzer. So wird ein effizienter Austausch zwischen den interessierten Portugiesisch-Übersetzern auf Dauer gewährleistet.

    Der Erfolg der Veranstaltung ist neben der perfekten Organisation und dem Engagement von Frau Lips und Frau Müller auch der offenen und herzlichen Kommunikation zwischen den Kollegen zu verdanken. Fragen wurden mit einem unglaublichen Enthusiasmus diskutiert und beantwortet. Leider konnte ich am ersten Workshop dieser Art im Jahr 2007 nicht teilnehmen. Nach dieser Veranstaltung werde ich aber versuchen, keinen Workshop mehr zu verpassen, da ich den Besuch als echte Bereicherung und einen großen Erfolg empfunden habe. Die nächste Veranstaltung mit Vorträgen zum Thema Gerichtsaufbau in Portugal und Brasilien wird voraussichtlich am 31.01. oder 28.03.2009 erneut im Kolpinghaus/Frankfurt stattfinden.

    Maria João Vargas-Schlüter
    info@multilingua-international.com


    Bereits durchgeführte Veranstaltungen

    16. und 17. Februar 2008 in Düsseldorf

    PowerPoint und Excel für Übersetzer

    Immer umfangreicher und anspruchsvoller gestalten die Kunden ihre Vorlagen, die wir zum Übersetzen erhalten, und sie nutzen dazu häufig eine Kombination aus den drei wichtigsten Microsoft-Office-Programmen. Manchmal aber wird nur eines dieser Programme richtig beherrscht, die anderen daher dem Zweck entsprechend umfunktioniert und nicht unbedingt nur dort eingesetzt, wo sie optimalen Nutzen bringen können. Der Übersetzer muss mit allen Neuerungen Schritt halten und auch erkennen können, welche Probleme durch welche Formatierungen entstanden sind, und ob er selbst in der Lage ist, diese Probleme in angemessener Zeit und Weise zu beheben, oder aber den Kunden durchaus um Unterstützung bitten darf.

    In diesem Sinne Anleitungen zu einem professionelleren Umgang mit Excel und Power Point zu vermitteln, war eines der Seminarziele. Judy Ann Schoen, die uns schon erfolgreich in die speziellen Feinheiten von Word eingewiesen hatte, leitete auch dieses Seminar mit der gewohnten Souveränität durch bewundernswertes pädagogisches Geschick und profunde Fachkenntnis. Aufgrund der zu erwartenden Fülle des Materials habe ich mich auf das Excel-Seminar konzentriert. Da ich auch gern mehr über PowerPoint erfahren möchte, würde ich eine Wiederholung des Seminars sehr begrüßen und bitte eventuelle Interessenten um Rückmeldung an mich!

    EXCEL

    Was haben wir gelernt? Wir wissen, wie man Tabellen selbst erstellen kann, ohne sich mit überflüssiger Schreibarbeit aufzuhalten. Wir kennen uns damit aus, wie man den PC für sich arbeiten lassen kann, indem man ihm das Rechnen überlässt - und wie man ihn davon abhält, immer mit 15 Stellen nach dem Komma zu arbeiten, wenn wir Geldbeträge berechnen. Wir können zwischen absoluten und relativen Bezügen unterscheiden, ja erkennen sogar die absolut-relativen Mischformen und riskieren dadurch nicht mehr, wichtige Kunden-Tabellen zu "sprengen". Wir können Diagramme selbst erstellen und auch fertige neu beschriften und wir wissen, dass die optimale Form der Einbettung von Excel-Diagrammen über eine Verknüpfung hergestellt wird. Endlich haben wir die richtige Lösung für die leidige Frage, wie denn nun die unterschiedliche deutsche und englische Trennung von Tausendern und Dezimalstellen gehandhabt werden muss oder wie man sich die Excel-Datei für den Tag-Editor handlicher machen kann. Und wenn wir selbst Listen erstellen und einen Überblick über unsere Leistungen erhalten wollen (z.B. für einen Kunden, in einem Sprachbereich), können wir auch mit Filtern arbeiten.

    Dies sind nur Beispiele eines komprimierten Kurses, der uns am Ende eines Sonntags motiviert entlassen hat. Ganz sicher sind wir damit noch nicht in die wahren Feinheiten des Excel-Programms für Rechenexperten vorgedrungen, aber einen wichtigen Einstieg haben wir geschafft, der uns als Sprachexperten die Arbeit an Kundendateien erleichtern wird. Natürlich macht nur Übung den Meister, und so wird das ausnahmsweise diesmal erst im Nachhinein von der Referentin zu liefernde Skript mit Ungeduld erwartet.

    Susanne.Goepfert@t-online.de

    POWERPOINT

    Bei PowerPoint hat Judy Ann als allererstes darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, eine PowerPoint-Präsentation nicht zu überfrachten. Weniger ist in diesem Fall wesentlich mehr. Die Information soll kurz und prägnant überbracht werden. Das Grundgerüst an Text soll man schon in Word vorformulieren und in den entsprechenden Ebenen aufbereiten, z.B. Überschrift 1/2/3 usw. Wenn man den Text anschließend in PowerPoint öffnet, ist eine grobe Struktur schon vorhanden. Es ist sehr sinnvoll, wenn der Kunde die Schriftart als True-Type Schriftart in der Präsentation einbettet. Dadurch vermeidet man den Fehler, dass die Formatierung auseinander gerät, weil die Schriftart nicht zur Verfügung steht.

    Dann wurde gezeigt, wie man den Text mit Bildern, Farben, Hintergrundmuster, Animation, ja sogar mit Video und MP3 verarbeiten und vervollständigen kann. Die Formatierung kann mit verschiedenen Funktionen leichter bewältigt werden, z.B. Einrücken oder die automatische Anpassung des Textes an den vorhandenen Platz. Durch Bearbeiten der Masterfolie kann man für die gesamte Präsentation die Schriftarten und -farben festlegen. Es gibt auch ein Makro (das Judy Ann uns separat zusenden wollte), wodurch man die Sprache in der Präsentation global verändern kann. Zwecks Abrechnung kann man den Text anschließend unter Gliederung/RTF abspeichern, um den gesamten Text in Word zählen zu können.

    Alles in allem eine sehr gelungene Veranstaltung und ein paar Rätsel weniger für Übersetzer, die mit PowerPoint-Präsentationen konfrontiert werden.


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    26. Januar 2008 in Köln

    Rechtliche Grundlagen für Übersetzer und Dolmetscher

    Probleme mit der Zahlungsmoral der Kunden? Fragen zu den rechtlichen Seiten einer Zusammenarbeit mit Kollegen? Probleme mit dem Kunden auf Grund unvollständiger Absprachen und Regelungen?

    Rechtsanwalt Dr. Wolfram Velten leitete ein kompaktes Seminar in sehr flexibler Form. Konkrete Fragen und Beispiele aus der Praxis der Kollegen wurden aufgenommen und detailliert behandelt. Dadurch war das Spektrum der Themen für Anfänger wie für etablierte Kollegen interessant und es gab für jeden wichtige neue Informationen. Im Folgenden sollen nur ein paar Themen angerissen werden.

    So wurden die Grundlagen der Berufsführung untersucht und z. B. die Selbständigkeit als Freiberufler in Abgrenzung zum Gewerbetreibenden behandelt. Auch die rechtliche Form und die Namensgebung des "Übersetzungsunternehmens" waren in diesem Zusammenhang wichtig.

    Das Zustandekommen eines Vertrags und die erforderlichen Vertragsinhalte warfen viele Fragen auf bezüglich der Punkte, die man vorher abklären sollte, und welche Rechte man hat, wenn z. B. die Vergütung nicht eindeutig geregelt wurde oder nicht klar ist, ob der Auftrag definitiv erteilt wurde. Tatsächlich gelten auch mündliche Absprachen, aber im Zweifel ist die Schriftform mit nachweisbarem Zugang und Akzeptanz beider Seiten vorzuziehen. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Vereinbarung, für wen man im konkreten Fall tätig wird, wenn beispielsweise eine Anwaltskanzlei einen Dolmetscher für ein Mandantengespräch anfordert.Bei Verträgen mit Auftraggebern mit Sitz im Ausland ist es ratsam, das geltende Recht zu vereinbaren, sonst gilt der Ort der "charakteristischen Leistung", also z.B. bei Dolmetschern der Einsatzort.

    Bei unserer Tätigkeit stehen wir für eine mangelfreie Leistung ein, mit dem Recht und der Pflicht zur Nachbesserung, wobei für die Einzelheiten die rechtlichen Grundlagen des BGB zum Tragen kommen. Wir haften für Nichtleistung, Verzug bzw. Spätleistung und eine schlechte Leistung. Im Verschuldensfalle kann man auch Schadensersatz von uns verlangen. Natürlich liegt der Teufel (bzw. die Frage, wer denn Recht hat oder vor Gericht bekäme) auch hier im Detail.

    Beim Mahnverfahren, das ausführlich und mit vielen interessanten Beispielen der Kollegen behandelt wurde (drei Formen gibt es hier: gerichtlich, streitig, Zwangsvollstreckung), ist wichtig, dass nicht nur eine Lieferung, sondern auch eine Abnahme der Leistung seitens des Kunden stattgefunden haben muss, bevor die Vergütung fällig wird. Auch sollte man die dreijährige Regelverjährung beachten, wohingegen titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren

    Eine noch längere Frist gilt es im Urheberrecht zu beachten, denn Urheberrechte werden erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers "gemeinfrei", und diese Urheberrechte sind keineswegs verzichtbar. Dagegen können aber Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte übertragen werden, für die jedoch eine angemessene Vergütung gezahlt werden muss

    Dieses Seminar beinhaltete so viele Gesetzesvorschriften und juristische Abwägungen, dass man es ohne weiteres auch als Nachweis über eine Fortbildung im Bereich "sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache", wie sie das neue Dolmetscher- und Übersetzergesetz in NRW verlangt, nutzen könnte. Weit mehr als die Theorie aber bot der Referent konkrete Antworten zu aktuellen Problemen, wie die vielfältigen Fragen der Teilnehmer gezeigt haben. So konnten letztlich nicht alle vorgesehenen Themen behandelt werden, weil die Behandlung der dem Teilnehmerkreis wichtigen Aspekte bereits zu einer längeren Überziehung der angesetzten Seminarzeit führten.
    Ein großer Dank an Herrn Dr. Velten für diese Leistung. Und eine Empfehlung für alle Kollegen, dieses Seminar zu besuchen!

    Susanne.Goepfert@t-online.de


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    26. August 2007 in Düsseldorf

    Office Vertiefungsseminar für Übersetzer

    Um 8.30 Uhr war am Sonntag das Weiterbildungszentrum am Düsseldorfer Hauptbahnhof Treffpunkt für 11 Tagungsteilnehmer. Freiberufler aus verschiedenen Sprachrichtungen nahmen am Seminar teil. Auf leicht verständliche Art und mit sehr viel Geduld erklärte Referentin Dipl. Phys. Judy Ann Schön einige grundsätzliche und sehr nützliche Aspekte der für unseren Beruf üblichen Software-Applikationen. Auch Tipps zu Microsoft-Versionen, Firewall, Anti-Viren Produkten und Text-Zählprogrammen waren dabei.

    Der relativ gleiche Wissensstand der Teilnehmer in Sachen Office-Kompetenz zusammen mit einer guten Portion Enthusiasmus allerseits sorgte für einen reibungslosen Ablauf der von Judy gekonnt eingeplanten Tipps. Dazu die exzellente IT-Ausrüstung der Volkshochschule mit der neuesten Software-Version und ein state-of-the-art Flach-Bildschirm für jeden Teilnehmer, wo das Gelernte zwischendurch direkt geübt werden konnte, wobei uns Judy gegebenenfalls individuelle Unterstützung leistete. Als Handout bekam jeder Teilnehmer die ganzen Tipps in gebundener Form zum Vertiefen im eigenen Büro.

    Aticom-Kollegin und Organisatorin Susanne Goepfert hat in den kurzen Pausen für das leibliche Wohl mit kalten Getränken und Keksen gesorgt. In der Mittagspause bot die Halle des HBF eine vielfältige Palette kulinarischer Leckereien und eine lang ersehnte Tasse Kaffee (die VHS-Cafeteria hat leider sonntags zu).

    Sätze die während der Veranstaltung fielen:
    "Das wollte ich schon immer mal wissen!"
    "Mit dem Tipp kann ich mir viel Zeit sparen."
    "Hätte ich das bloß beim letzten Auftrag gewusst!"
    "Damit kann ich meinen Kunden bestimmt imponieren."
    Ansonsten war aus allen Ecken hin und wieder ein leises Jubeln zu hören.

    Nach dem Seminar war jeder Teilnehmer zuversichtlich, von nun an mit den Programmen Word, Excel und PowerPoint am eigenen Arbeitsplatz viel effizienter umgehen zu können. Und dass es sich gelohnt hat, an diesem Sonntag so früh aufzustehen. Morgenstund hat wahrhaftig Gold im Mund

    Für das Wiederholungsseminar im November 2007 liegen schon einige Anmeldungen vor - also beeilt Euch!

    Janet Lynn Brümmer

    (Anmerkung der Geschäftsstelle: Wenn mehrere Veranstaltungen im Gebäude abgehalten werden, hat die VHS Cafeteria auch Sonntags geöffnet; davon werden die Teilnehmer des Seminars am 25.11.2007 profitieren)


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    24. -25. Mai 2007, Essen

    Um es gleich vorweg zu nehmen: Die provokante Frage nach der Notwendigkeit von Englisch-Übersetzern wurde eindeutig mit "ja" beantwortet bei dem traditionellen jährlichen Treffen von Kollegen mit den Arbeitssprachen Englisch und Deutsch. Sogar Übersetzer anderer Sprachen benötigen in Zukunft zusätzlich immer bessere Englischkenntnisse, je mehr sich Englisch als Lingua Franca in allen Sprachräumen und Fachgebieten sowie als Fachterminologie durchsetzt. Allerdings verschieben sich die Aufgaben des Übersetzers oft hin zu denen eines Redakteurs, Lektors und Sprachexperten, der die in Englisch von nicht-muttersprachlichen Fachexperten geschriebenen Texte nachbearbeitet und anpasst.

    Dies war eines der Themen, das auf dem 13. Anglophonen Tag diskutiert wurde, der am Pfingstsamstag in Essen stattfand und dieses Jahr von Reiner Heard für ATICOM ausgerichtet worden war. Mit Fortbildung und Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt wurde die Tagung Freitag und Sonntag umrahmt von einem Besichtigungsprogramm, das die traditionellen Quellen des Ruhrgebiets in den Vordergrund rückte. Nicht zu vergessen die für das Networking wesentlichen Abendessen: Freitagabend in einem Biergarten bei sommerlicher Wärme und rheinischer Hausmannskost, inklusive hausgebrautem Bier, am Samstag in modernem italienischem Design bei mediterraner Küche.

    Gaseum
    Die Teilnehmer des Anglophonen Tags erhielten eine Führung durch das nicht-öffentliche Museum von E.ON Ruhrgas von einem hochmotivierten Techniker, der mit ganzer Seele in der Geschichte der Firma und ihrem Geschäftsfeld verwurzelt war, und lernten die geologische Entstehung, Gewinnung und Verwendung von Kohlegas kennen, das heute weitgehend durch Erdgas ersetzt wird, das man in Pipelines über tausende von Kilometern, z.B. aus Russland, nach Deutschland transportiert. Alte Gerätschaften, Modelle, Zeichnungen und Tafeln illustrierten die historischen Veränderungen im Bereich der Technik und in unserer Lebensumwelt. Ein direkter Bezug von der Verwertung des Abfallprodukts Kohlegas zu der Gewinnung von Koks erleichterte den Besuchern dann das Verständnis für die Produktionsanlagen in dem zweiten Besichtigungsziel.

    UNESCO Weltkulturerbe Zeche Zollverein
    Die erhaltenen Förderungsanlagen bieten eine anschauliche Vorstellung von der Arbeit in der Kohleförderung seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Anlagen wurden vor 20 Jahren stillgelegt und man hat die funktionalen Industriebauten im Stil der Neuen Sachlichkeit, die in ihrer klaren Struktur (Ziegelsteine in einem sichtbaren Stahlträgergerüst) an das Bauhaus erinnern, zugleich aber auch als Gesamtkonzept Macht und Größe demonstrieren sollten, unter Denkmalschutz gestellt. Immerhin war diese Zeche einmal die größte der Welt, was ein kleiner Werbe- (fast möchte man sagen Propaganda-)Film aus den 30er Jahren unterstrich, dessen Bilder an Metropolis und Arbeiterdenkmäler denken ließen. Dieser "schweren körperlichen Arbeit des Mannes" ist die geistige Herausforderung des Übersetzerberufs doch vorzuziehen!

    Übersetzer bei SAP
    "Globalization and repercussions for software translation at SAP" war der Titel des Vortrags von Duncan Bryce. Als im Kern deutsche Firma arbeitet SAP bei der Übersetzung von Texten in alle erforderlichen Sprachen über die Relaissprachen Deutsch und Englisch. Viele Aufgaben werden in "kostengünstige" Länder verlagert, wobei es allerdings Probleme mit der sprachlichen Qualität der dabei entstehenden Texte gibt. So hat sich die Aufgabenstellung der Übersetzer um die neuen Schwerpunkte des Redigierens (copy-editing und language-editing) erweitert. Die Durchsetzung sprachlicher Qualitätsanforderungen verlangt auch viel Fingerspitzengefühl, weil man weltweit mit vielen verschiedenen englischen Muttersprachlern zu tun hat, die sich nicht unbedingt nur am britischen oder amerikanischen Englisch messen lassen. Wie definiert man genau diese Unterschiede und wie kann ein globales "englisches Englisch" festgelegt werden? Diese Probleme sind nicht nur mit Hilfe der SAP Standards und Guidelines sowie Style Guides zu lösen oder dadurch, dass die Übersetzer ausschließlich in die Muttersprache übersetzen. Auch beim Englischen gibt es Lokalisierungsbedarf. SAP rekrutiert seine englischen Übersetzer hauptsächlich aus Großbritannien, und zwar nicht nur, weil man hier die Erfahrung machte, dass diese eine bessere Ausbildung haben und damit höhere Qualität liefern können, sondern auch wegen der Nähe zur Heimat, die den erwünschten längeren Verbleib der Mitarbeiter in der Firma sicherstellt. Vom Übersetzer werden Hard Skills wie z. B. die Beherrschung der Übersetzungstechnologien und sehr gute Sprachkompetenz verlangt; Soft Skills umfassen u.a. Team- und Kommunikationsfähigkeit (auch in Form der immer mehr dominierenden Netmeetings) sowie allgemeine kaufmännische Fertigkeiten. Erwünscht sind Erfahrungen durch Praktika und Berufspraxis in der Industrie. Wichtig anzumerken eine Zahl, die sich im Hinblick auf den dritten Vortrag stark relativiert: 2000 Wörter werden als durchschnittliche Übersetzungsleistung pro Tag erwartet. Dabei wird besonderer Wert auf die sprachliche und fachliche Qualitätssicherung gelegt.

    Welche Arbeit leistet ein Dragoman?
    Jadwiga Bobrowska (CloL) und Shawn Christoph (ATICOM), kurzfristig eingesprungen als Vortragende für den Part von Sally Lamm (BDÜ), tauchten tief in die Vergangenheit, um herauszufinden, wie sich unser Beruf definiert. Demnach war der Götterbote Hermes der erste unserer Zunft, der die Botschaften der Götter nicht nur verkündete, sondern auch dolmetschte, d. h. erklärte und auslegte in dem Sinne, dass er diese in sterbliche Sprache übersetzt und zugleich den Sinnzusammenhang aus der einen Welt in die andere übertrug. In diesem Sinne war er "The bridge, the indispensable link". Alexander Kinglake beschreibt in einem seiner Reiseberichte sehr anschaulich diese Arbeit, indem er die englischen und die türkischen Sitten und Höflichkeitsfloskeln durch einen Dragoman (Übersetzer, Dolmetscher und sprachkundiger Reiseführer) sehr rigoros lokalisieren lässt. So werden lange, blumige und poetische Wünsche kurz zusammengefasst zu "Gute Reise!". Die Vortragenden untersuchten auch, inwieweit Neutralität und Unparteilichkeit des Übersetzers/Dolmetschers immer gewährleistet waren, und erinnerten an die vielen, leider auch aktuellen Beispiele, in denen der Dolmetscher als angeblicher Kollaborateur des Feindes getötet wurde. In der anschließenden Diskussion ging es auch um die Möglichkeiten, als Übersetzer/Dolmetscher Aufträge aus moralischen Erwägungen ablehnen zu können oder durch Missverständnisse ernste Folgen verantworten zu müssen.

    Schnelligkeit ist Trumpf: Berufspraxis in den neuen Medien
    Wie viele Wörter übersetzt man an einem Tag, wenn man mit einem Zeitverzug von nur einem Sekundenbruchteil die gesprochenen Dialoge in einem Film simultan und schriftlich übertragen muss? Diese Zahl wurde nicht ermittelt, weil diese hohe Reaktionsgeschwindigkeit bei trotzdem erforderlicher sprachlicher und technischer Perfektion erst einmal den Atem stocken ließ. Mary Carroll von der Titelbild GmbH berichtete so lebendig und begeistert über die "Developments in the World of Subtitling", dass ihre Redezeit wie im Fluge verging.

    Vor dem inneren Auge tauchten z. B. Kollegen auf, die mit zwei Tastaturen gemeinsam an der Life-Untertitelung von Sportberichten arbeiten. Dabei kann es sich um gleichsprachige Untertitel (intra-lingual) oder aber übersetzte handeln (inter-lingua). Warum machen wohl hauptsächlich Frauen diesen Job, der so viel Konzentration, Präzision, Reaktionsgeschwindigkeit und journalistische Formulierungsfertigkeit erfordert? Und warum wird dies so schlecht bezahlt? Es besteht doch eine große Nachfrage, da infolge des europäischen Gesetzes für barrierefreien Zugang zu den Medien auch die deutschen Fernsehsender gefordert sind, alle ihre Sendungen für Hörgeschädigte zugänglich zu machen. Übrigens wird in diesem Zusammenhang wahrscheinlich die Untertitelung der Gebärdensprache den Rang ablaufen. Deutsche Filme lassen sich nur dann ins Ausland verkaufen, wenn sie zumindest englische Untertitel haben. Aber leider kommt es hier wie auch auf dem stark expandierenden Markt für DVD-Untertitelungen durch den unerbittlichen Preiskampf zu einer Entprofessionalisierung, weil man sich teure qualifizierte Übersetzer nicht leisten kann.

    Bei der Synchronisation muss lippensynchron gesprochen werden. Ein Übersetzer bereitet zunächst einen Text vor, der um Bemerkungen zum Inhalt der Aussagen und zu etwaigen Zwischentönen des Gesagten ergänzt wird. Ein sogenannter Autor bearbeitet diesen Text dann sprachlich so, dass er lippensynchron gesprochen werden kann. Beim voice-over handelt es sich um die Übersetzung von Interviews oder Kommentaren mit im Hintergrund leise laufendem Originalton. Auch hier muss man sehr kostenbewusst produzieren, aber doch so präzise, dass die Zeit im Tonstudio möglichst knapp gehalten werden kann, da sie extrem teuer ist. Neue technische Hilfsmittel wie Spracherkennung helfen bei der Bewältigung der Aufgaben unter Zeitdruck. Für die Übertitelung in der Oper gibt es z. B. auch eine spezielle Software.

    Ein großer Markt öffnet sich für Übersetzer, aber nur wenige Produzenten werden sich den Luxus teurer Qualität noch leisten können. Ob man diese Arbeitsbedingungen reizvoll findet, ist sicherlich eine Mentalitätsfrage.

    Survival Strategies for Translators
    Wie kann man heute als Übersetzer angesichts gestiegener zeitlicher und fachlicher Anforderungen noch überleben? Hierzu präsentierte Reiner Heard einige Überlegungen, die als Anregungen zu verstehen sein sollten, sich für die Zukunft zu rüsten und der Herausforderung zu stellen. Er verbreitete dabei einen gedämpften Optimismus, aber die Lage ist wohl nicht hoffnungslos!
    Marktüberblick
    In Deutschland gab es 2004 nach der Statistik des Bundesamtes 34.000 Übersetzer und Dolmetscher, von denen 68 % Freiberufler waren. Das ist nur die innerdeutsche Zahl unserer Kollegen bzw. Konkurrenten! Wir alle sind den Risiken bzw. Herausforderungen ausgesetzt, die sich aus der Rationalisierung, der Globalisierung, der Industrialisierung, der Isolierung und der (Ent)Professionalisierung ergeben. Wir müssen effizienter arbeiten, um durch höheres Arbeitspensum die gefallenen Preise aufzufangen. Unsere Aufgabenbereiche verändern sich, denn tendenziell mehr Übersetzungen erfolgen ins Englische als ins Deutsche, und immer häufiger müssen Texte editiert werden, die nicht von englischen Muttersprachlern geschrieben wurden. Übersetzer sind in internationalen Datenbanken zu finden und Texte werden übers Internet verschickt, was dazu führt, dass man in der Übersetzungsindustrie weltweit Tag und Nacht arbeiten lassen kann. Für das laufende Jahr schätzt man das globale Marktvolumen in der Übersetzungsindustrie auf ca. 8 Milliarden US Dollar.
    Einzelkämpfer können hier nicht überleben: Große Projekte müssen in Teams bearbeitet werden. Die UN und die EU lassen bereits für ihre Ausschreibungen nur noch Angebote von Gruppen zu. Unternehmen kehren den Prozess des Outsourcing wieder um und bauen Übersetzungsabteilungen auf, deren Mitglieder in die Arbeitsprozesse integriert werden, wobei sie auch Korrekturfunktionen für nach Außen gegebene Texte übernehmen und mit den externen Übersetzern im Interesse der Effektivität und Qualitätssicherung langfristige Kooperationen aufbauen. Neu entwickelte MÜ-Systeme sollen künftig 60-80% eines Textes so übersetzen können, dass der Übersetzer einfacher als bisher eine Reinversion erstellen kann. Die neuen Aufgaben der Vor- und Nachbereitung solcher Texte erfordern vom Übersetzer Flexibilität und natürlich laufende Weiterbildung. Die neue Norm EN 15038 arbeitet ebenfalls in die Richtung einer Professionalisierung.
    Überlebensstrategien
    Mehr als je zuvor gilt: Der professionelle Übersetzer muss seine Marktnischen finden, in Netzwerken und flexiblen Teams kooperieren, und er kann sich nur durch laufende Fortbildung seine Marktstellung erhalten.

    FAZIT
    Durch die Beiträge der Dozenten wurde ein umfangreiches Bild unseres Berufsstandes präsentiert. Die Möglichkeiten des Networking wurden intensiv genutzt. Dies war eine sehr informative und motivierende Veranstaltung, zu deren Gelingen natürlich auch die Teilnehmer selbst entscheidend beitrugen.
    Ein großer Dank an Reiner Heard für die perfekte Organisation des Rahmens für unser Treffen!

    Nächster Termin: Organisiert vom DTT wird der nächste Anglophone Tag in Leipzig stattfinden. Der genaue Termin und das Programm sollen demnächst bekannt gegeben werden.

    Susanne Goepfert


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    24. Februar 2007, Köln

    ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer zum Thema Urkundenübersetzen

    Referentin: Dr. Tinka Reichmann

    Am Samstag, dem 24. Februar 2007, fand unter der Schirmherrschaft von ATICOM in Köln erstmalig ein Workshop für Portugiesisch-Übersetzer zum Thema Urkundenübersetzen statt. Organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung von Frau Susanna Lips (ATICOM) und Frau Dr. Tinka Reichmann (BDÜ).

    Mein erster Gedanke bei Erhalt des Anschreibens von Frau Lips war "na endlich"! Endlich habe auch ich als Portugiesisch-Übersetzerin die Möglichkeit, mich mit Kollegen derselben Arbeitssprache persönlich(!) im Rahmen eines Workshops auszutauschen. Wie ich später erfahren habe, waren die anderen Teilnehmer derselben Ansicht. In unserer Region hält sich das Angebot eines solchen Arbeitstreffens sehr in Grenzen. Ich habe sehr gehofft, dass sich genügend Kolleginnen und Kollegen dafür interessieren und anmelden werden. Bereits einige Wochen vor dem Workshop hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, aus verschiedenen Themenbereichen wie Eheverträgen, Rechtsmittelbelehrungen, Scheidungsurteilen, Vollmachten etc. die Arbeitsfelder auszuwählen, die bearbeitet werden sollten. So konnten wir die Schwerpunkte für dieses Treffen vorab mitbestimmen und genau das wählen, was uns am meisten interessiert.

    Ziel dieser Veranstaltung war die gemeinsame Bearbeitung und Besprechung ausgewählter Texte bzw. Textpassagen anhand bereits vorliegender Übersetzungen, welche die Organisatorinnen mit Hilfe der Teilnehmer zuvor in einer Arbeitsmappe zusammengestellt hatten. Dabei wurden sowohl das europäische als auch das brasilianische Portugiesisch berücksichtigt.

    Zu Beginn des Workshops hielt Frau Dr. Tinka Reichmann, die über eine beeindruckende Erfahrung im Bereich Rechtsübersetzung verfügt, ein sehr interessantes und wissenswertes Referat zum Thema "Der notarielle Ehevertrag". Mit ihren übersichtlichen fachlichen Erklärungen hat sie uns komplexe Textstellen verständlich gemacht sowie zahlreiche translatorische Lösungen für Problemstellen vorgeschlagen.

    Während der Mittagspause hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich besser kennenzulernen und über ihre Praxiserfahrung auszutauschen. Wie es nicht anders zu erwarten war, wurde die Zeit für diesen Zweck auch bestens genutzt. Aber schon während des ganzen Workshops wurde neben der eigentlichen "Arbeit" viel über unseren Alltag berichtet. Alle waren sich darüber einig, dass man als Freiberufler einen großen Bedarf an kollegialem Austausch hat.

    In der abschließenden offenen Fragestunde hatten die Teilnehmer Gelegenheit, knifflige Formulierungen zu klären und sich über Verschiedenes aus dem Berufsalltag des Übersetzers zu informieren.

    Der Erfolg der Veranstaltung ist sicherlich der guten Organisation von Frau Lips und Frau Dr. Reichmann zuzuschreiben. Das wurde mit den zahlreichen E-Mails an die Organisatorinnen an den Folgetagen bestätigt. Außerdem verlief dieses Arbeitstreffen sehr angenehm, weil in einer kleinen Gruppe gearbeitet wurde. Toll, dass es Menschen wie die vorgenannten Kolleginnen gibt, die diesen Workshop ins Leben gerufen und Zeit und Mühe investiert haben, damit Kollegen sich gegenseitig Lehrreiches aus ihrer Berufspraxis vermitteln können. Ich bin mir sicher, dass alle Teilnehmer begeistert nach Hause gefahren und froh sind, dass bereits ein Termin für den nächsten Workshop vereinbart wurde, nämlich der 09. oder 24. Februar 2008!

    Luciana Duemes-Kühn, Dipl.-Übersetzerin (BDÜ)
     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    22.10.2005, Dortmund

    ATICOM-Fachseminar:
    Honing your English

    Topics

  • What is meant by "Honing"?

  • The English language

  • Anglicisms and how and when to avoid them

  • Translation

  • Bridging cultural gaps - localisation issues

  • Rewriting and adapting

  • Readability - making your texts flow

  • Editing texts for style

  • Revising your own translation

  • What is meant by proofreading, revising, reviewing and editing?

  • Copywriting - slogans, titles, advertising copy

  • New terms that are not in the dictionary

  • Polysemy

  • Metaphors

  • Translation of humour

  • Lists and headings

  • Editing to avoid sexist, racist or otherwise offensive language

  • Useful guidance on reference books
  • Referent: John Graham (www.jdgraham.de)

    John Graham was born in Scotland has been working as a translator for more than 45 years and is also an experienced technical writer and language consultant for English. He was Head of Central Foreign Language Services at Mannesmann Demag AG, Duisburg, from 1980 to 1998 and is currently Vice-President of the German Terminology Society (Deutscher Terminologie-Tag (DTT) e.V.) as well as Vice-President of the International Association Language and Business (http://www.ialb.net). He lectured translation part-time at the University of Duisburg for some years and was an external examiner for German and Technical Writing at he University of Surrey and the University of Westminster in London. He is also active in other translation-related organisations such as ATICOM, host of this event, as a member of its Council and Treasurer of the association, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e.V., Institute of Translation and Interpreting (ITI), Institute of Linguists (IOL), Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V. in addition to membership of tekom and the Society for Technical Communication.


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    24.9.2005, Köln

    ATICOM-Fachseminar:
    IFRS für Übersetzer

    Referent: Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

    Die Zielsetzung des auf Initiative von John D. Graham veranstalteten Seminars bestand darin, Übersetzern einen Einblick in die materiell-rechtlichen IFRS-Regelungsinhalte in Verbindung mit einer Gegenüberstellung von HGB und IFRS zu geben.

    Als Referent konnte Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Warth & Klein und Geschäftsführer für die Bereiche Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung gewonnen werden.

    Das Seminar war mit 22 Teilnehmern ausgebucht.

    In einem fachlich sehr anspruchsvollen und dichten Vortrag ging Dr. Thomas Senger auf die wichtigsten Unterschiede zwischen der Bilanzierung nach IFRS und HGB ein. Er verwies auf einige bedeutende Unterschiede, u.a. auf die nach IFRS mögliche Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände (intangible assets), beispielsweise Entwicklungskosten und Goodwill , die Bewertung (valuation) von Immobilien (real property) zum Zeitwert ( fair value), die Bewertung des Finanzanlagevermögens (financial assets) zum beizulegenden Zeitwert (fair value), den höheren Ausweis von Pensionsrückstellungen (pension accruals) wegen Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen (future pension and salary increases), die Aktivierungspflicht (requirement to capitalise) für latente Steuern (deferred taxes) usw. Abgrenzungen erfolgten zwischen Rückstellungen (provisions), deren Zeitpunkt und Höhe ungewiss ist, Verbindlichkeiten (accruals) mit sehr geringer Ungewissheit hinsichtlich Höhe und Fälligkeit und Eventualverbindlichkeiten (contingent liabilites).

    Dr. Senger präsentierte die Thematik in einem raschen Tempo und fachlich recht hoch angesetzt, was bei dem einen oder anderen Überforderung und auch Enttäuschung ausgelöst haben mag. Kritische Anmerkungen der Zuhörerschaft erfolgten dahingehend, dass doch die übersetzerischen Belange hätten mehr berücksichtigt werden müssen, u. a. terminologische Aspekte, was allerdings nicht Zielsetzung dieses Seminars war, das zunächst einmal den fachlichen Background vermitteln wollte und somit auch nur einen Tag dauerte. Die Veranstaltung eines Aufbauseminars mit terminologischer Ausrichtung ist jedoch durchaus eine Überlegung wert.

    Die Art der Vortragsweise wurde von den Teilnehmern als sehr "angenehm, locker, flüssig und sympathisch" angesehen. Es gelang dem Referenten, bei der Mehrzahl der Teilnehmer Begeisterung für die eigentlich recht trockene Materie zu wecken, was auch in den Wortmeldungen zum Ausdruck kam. Fragen wurden von Dr. Senger fachlich kompetent beantwortet. Beim Mittagessen folgten rege Diskussionen.

    Im Rahmen seines kritischen Vortrags wies Dr. Senger auf die derzeit noch unbefriedigende Situation im Übersetzungsbereich hin. Offizielle Übersetzungen gibt es nur in Teilbereichen, wobei diese auch noch je nach Quelle (IAS oder EU) differieren. Auch die Anwendbarkeit der IFRS-Regeln selbst unterscheidet sich je nach nationaler Gesetzgebung, da es sich beim IAS (International Accounting Standard Board) um eine privatwirtschaftliche Vereinigung handelt, deren internationale Ausrichtung eine unmittelbare Durchsetzung in den einzelnen Jurisdiktionen nicht möglich macht. Als Hilfestellung für Übersetzer verwies Dr. Senger am Ende seines Vortrags auf einige nützliche Websites, die aktuelle Informationen zu IFRS unter Berücksichtigung der sprachlichen Komponente beinhalten.

    Als Fazit dieses Seminars, das übrigens in sehr angenehmer Umgebung stattfand, die auch kulinarisch überraschte, ist festzuhalten, dass es bei der Mehrzahl der Teilnehmer eine positive Resonanz auslöste. Sachkundige Übersetzer profitierten durch eine Vertiefung des vorhandenen Fachwissens. Interessierte Übersetzer hatten die Möglichkeit, sich Fachwissen anzueignen und für den Berufsstand im Allgemeinen ermöglichte das Seminar eine bessere Einschätzung dessen, wann Vorsicht geboten ist, um den Fallstricken einer Übersetzung aus dem Weg zu gehen.

    Dank an die Organisatoren dieses Seminars für den reibungslosen Ablauf!

    Cornelia Grunewald


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    21.5.2005, Köln

    ATICOM-Fachseminar:
    Wie organisiere ich meine Selbständigkeit?
    Zeitmanagement und Selbstorganisation für Freiberufler

    Referent: Andreas W. Schiemenz

    Haben Sie nicht auch manchmal das Gefühl, die Zeit zerrinnt Ihnen zwischen den Fingern, Sie hetzen den Terminen hinterher, Ihre Familie und Freunde kommen zu kurz? Möchten Sie nicht auch einmal wieder tief durchatmen können und fühlen: die Arbeit macht mir Freude und Spaß?

    Selbständige sitzen sehr häufig in der Zeitfalle zwischen den Lieferterminen, liegen gebliebenen to dos und dem vernachlässigtem Privatleben. Doch es gibt Wege aus dieser Falle. Der Seminarleiter Andreas W. Schiemenz, seit 15 Jahren Referent für Übersetzer und Dolmetscher, machte in dem Zeitmanagementseminar deutlich, wo die Frustquellen und die Zeitfresser im alltäglichen Geschäftsablauf liegen.

    Modernes Zeitmanagement ist mehr, als ein Maximum an Terminen auf einen Arbeitstag zu legen. Der effektive Umgang mit der Zeit erfordert von Ihnen eine klare Vorstellung von Ihren beruflichen und privaten Zielen. Das Seminar teilt sich in verschiedene Module auf.

    Welcher Zeittyp sind Sie, welche Stärken und Schwächen können Sie für Ihr effektives Zeitmanagement nutzen? Welche alten Gewohnheiten möchten Sie abstellen, welche neuen Gewohnheiten möchten Sie entwickeln? Wie werden die richtigen Präferenzen gesetzt?

    Im Seminar wurden anhand der gestellten Fragen Ansätze für ein effektives Zeitmanagement aufgezeigt. Ziel ist es, eine ganzheitliche Planung umzusetzen, in denen sowohl private als auch berufliche Interessen berücksichtigt werden können.

    Ein Bericht über die Veranstaltung folgt.
     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    23.4.2005, Köln

    ATICOM-Fachseminar:
    Übersetzen/Dolmetschen für Gerichte und Polizei

    Referentin: Dragoslava Gradincevic-Savic, stellvertretende ATICOM-Vorsitzende und Ressortleiterin Gerichtsdolmetschen/-übersetzen

    Unter der kompetenten und engagierten Leitung von Dragoslava Gradincevic-Savic entspann sich in diesem Seminar wie angekündigt ein rundum informatives und anregendes Fachgespräch unter Kollegen zu dem komplexen Themenbereich, mit Erfahrungsaustausch sowie vielen Tipps nicht nur für die Neulinge in dieser Sparte. Sämtliche zunächst von der Referentin bei den Teilnehmern gesammelten Fragestellungen wurden ausführlich beantwortet. Manche Unsicherheit ließ sich durch präzise Angaben zu gesetzlichen Vorschriften beheben und Beispiele aus der Praxis gaben Anregungen für die bestmögliche Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, die der Gerichts- und Polizeibereich vor allem auch für Dolmetscher bietet. Natürlich war das neue Kostenrecht und seine (Nicht-)Anwendung in der Praxis ein vieldiskutierter Themenkreis. So ging es an diesem ersten sommerlichen Tag des Jahres im Seminar für Gerichtsübersetzer und -dolmetscher fast genauso animiert zu wie draußen in den Straßencafés.

    Zunächst wurden die für neue Kollegen relevanten Grundlagen besprochen. Das Fehlen bundesweit einheitlicher Regelungen machte es erforderlich, die Begriffe Ermächtigung, Beglaubigung und Beeidigung abzugrenzen und ihre genaue Anwendung in den einzelnen Bundesländern zu erläutern, zumal zwei Kolleginnen aus Bayern dabei waren. Verbindliche Richtlinien für die Anfertigung einer sogenannten "beglaubigten Übersetzung" fehlen leider, doch ist das Merkblatt der Hamburger Behörde für Inneres eine sehr gute Referenzquelle. Dabei ist zu beachten, dass die in Hamburg vorgeschriebene "Beglaubigungsformel" nicht in anderen Bundesländern übernommen werden darf, da man z. B. in NRW nur zur "Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung" befugt ist. In NRW ist es dabei besonders wichtig zu beachten, dass das Wort "Beglaubigung" niemals verwendet werden darf, auch nicht in der Überschrift einer landläufig und hier fälschlich als "beglaubigte Übersetzung" bezeichneten Urkunde. Über diese grundlegenden Fakten hinaus wurden Details erörtert, die bei der korrekten Übersetzung von Urkunden zu beachten sind, und nur ein guter Tipp einer Teilnehmerin sei hier vermerkt: Heften Sie eine selbst gefertigte Kopie des Originals an ihre Übersetzung und vermerken Sie dies entsprechend in Ihrer Schlussformel! So sind Sie im Zweifel vor Verwechslungen von Urkunden oder fantasievollen Fälschungsversuchen besser geschützt. Auch die Anschaffung einer Öszange lohnt sich in dieser Hinsicht.

    Viele weitere Tipps ergaben sich aus der Besprechung der Vorschriften des JVEG und der dazugehörigen Kommentare, von denen einer zur Zeit neu bearbeitet wird, so dass die neueste Rechtsprechung berücksichtigt werden kann. Die Teilnehmer erhielten eine genaue Übersicht aller für sie relevanten neuen Vorschriften und Auslegungen. Für das Zeilenzählen gibt es ein neues Programm, das die in einem Kommentar gegebene Definition "Anschlag bezeichnet jede Betätigung einer Taste" berücksichtigt. Damit lässt sich natürlich eine höhere Zeilenanzahl abrechnen, denn z. B. Großbuchstaben erfordern wie auch Akzente zwei Tastenbetätigungen.

    Die neue Festlegung der Zeilenhonorare bedarf nach wie vor der Auslegung. Verschiedene Fachbereiche werden besonders hoch bewertet und entsprechend vergütet, wie Zollpapiere, Patente und medizinische Fachtexte. Doch nicht jeder Kostenbeamte will anerkennen, dass bereits die juristische Terminologie in gerichtlichen Urkunden als "durch Fachausdrücke erschwerte Übersetzung" zu bewerten ist, die ein höheres Honorar begründet. Es gibt jedoch schon Gerichtsentscheidungen (z.B. vom OLG München), die diese Auslegung stützen, so dass sich die Gerichtsübersetzer nicht notwendig mit dem geringsten Satz abfinden lassen müssen.

    Im Bereich des Dolmetschens sind die Preise bei Gericht und Behörden noch mehr unter Druck geraten, da vor allem die Polizei die neuen, per Gesetz ohnehin reduzierten Sätze durch sogenannte Rahmenverträge noch zu unterlaufen sucht, wobei sie gestützt wird von einem Runderlass des Innenministers. Auf einer Tagung der Prüfer der Hessischen Staatlichen Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer konnte Frau Gradincevic-Savic Ende April einen Landtagsabgeordneten, der Mitglied des Parlamentarischen Innenausschusses und somit Kontrollorgan für den Polizeibereich ist, für die Problematik interessieren und dazu gewinnen, dass er das Thema im Landtag des Landes Hessen anspricht und eine kleine Anfrage auch im Bundestag dazu anregen will. Damit ließe sich dann die Frage nach den Erfolgsaussichten für eine eventuelle Verfassungsklage gegen eine dem Gesetz zuwider laufende Handhabung des JVEG durch die Polizeibehörden vielleicht genauer beantworten. Die Verbände würden danach evtl. ein entsprechendes vorbereitendes Gutachten in Auftrag geben.

    Die Aufgaben von Dolmetschern im Polizei- und Gerichtsbereich sind umfassend: Sie werden gebraucht schon bei der Feststellung von Personalien, bei Verhören, bei Gerichtsverhandlungen, Besuchsüberwachungen, Gesprächen mit Verteidigern, aber auch zur Überwachung der Gefangenenpost von Untersuchungshäftlingen. Auf das richtige Verhalten des Dolmetschers bei der Teilnahme an verdeckten Ermittlungen wurde besonders eingegangen und darauf, was es bedeutet, wenn man "TÜ fahren" muss (Telefonüberwachung).

    Wie beim Dolmetschen in anderen Bereichen ist natürlich auch hier eine präzise Vorbereitung auf Terminologien der in der Gerichtsverhandlung betroffenen Fachgebiete unerlässlich. Da es die betroffenen Verfahrensrichter jedoch nicht als selbstverständlich ansehen, dass der Dolmetscher dafür Einsicht in die Prozessunterlagen erhalten soll, bedarf es diplomatischen Taktgefühls, eine solche Erlaubnis zu erhalten. Und es gilt auch hier die essentielle Regel: In keiner Weise den Anschein erwecken, dass man mit einer der Parteien in Kontakt steht - die Unparteilichkeit des Dolmetschers muss vor und während der Verhandlung, aber auch zwischen den einzelnen Sitzungszeiträumen streng gewahrt bleiben (sog. Fraternisierungsverbot)!

    Dieser Bericht kann nur einen Bruchteil der vielen Erfahrungen, detaillierten Informationen und interessanten Beiträge aus diesem Seminar wiedergeben. Dazu gehörten auch steuerliche Informationen, der richtige Adressat der Rechnung, nützliche Links aus dem Internet für die Recherche und zur Vorbereitung auf Dolmetscheinsätze, Reisekostenabrechnung, etc. Wer in diesem Bereich arbeitet, ist immer wieder mit neuen Entscheidungen und Entwicklungen konfrontiert und gründliche Information ist auch für Anfänger überlebenswichtig. Wenn man die Gerichte und Polizei für die Auftraggeber hält, die für Anfänger am leichtesten zugänglich sind, kann das eine fatale Verkennung der Situation sein, zumal hier nicht unbedingt eine lukrative Einnahmequelle sprudelt. So ist neben profunden Fachkenntnissen Freude an der Arbeit Vorrausetzung, um neue Impulse und Anregungen aufzunehmen, und immer wieder "Fortbildung" im weitesten Sinne zu betreiben. Diese Freude hat die Referentin neben den fachlichen Informationen sehr gut vermittelt.

    Im übrigen scheint der Bedarf an fachlichem Austausch und Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich groß genug, dass eine Kollegin extra für diesen Tag aus Regensburg angereist war. Sehr positiv wurde im Teilnehmerkreis die Anregung einer Kollegin aufgenommen, ein Seminar speziell über Notizentechnik für das Konsekutivdolmetschen bei Gericht zu veranstalten.

    Wir sind also gespannt auf die nächsten Seminare für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer! Über den Fortgang der Bemühungen um eine bessere Bezahlung der Dolmetscher im Polizeibereich wird ATICOM jeweils aktuell berichten.

    Susanne Goepfert

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    22.1.2005, Köln

    ATICOM-Fachseminar:
    Translation-Memory-System Wordfast – eine Einführung

    Referentin: Elisabeth John

    Ein Bericht über die Veranstaltung folgt.

    Siehe auch die Berichte zur Informationsveranstaltung zu Wordfast vom Dezember 2003, zum ATICOM-Fachseminar zu Wordfast vom Juni 2003 und zum ATICOM-Fachseminar Wordfast für Fortgeschrittene vom Oktober 2004.

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    9.10.2004, Köln

    ATICOM-Fachseminar:
    Wordfast für Fortgeschrittene

    Referentin: Elisabeth John

    Am 9. Oktober 2004 wurde das erste Seminar für Fortgeschrittene von Frau John erfolgreich abgehalten. Zehn Teilnehmer waren aus vielen Teilen der Bundesrepublik nach Köln gereist, eine Teilnehmerin kam sogar extra aus Schweden! Und die meisten der Teilnehmer waren nicht Mitglieder unseres Verbands, sondern hatten über verschiedene Internetforen von dieser Veranstaltung erfahren. Ein weiterer Beweis für die gute Annahme unseres Internetauftritts und die funktionsfähige Internetgemeinde!

    Außerdem brachten alle ein ganz unterschiedliches Maß an Erfahrung mit dem System mit, nicht nur im Hinblick auf dessen zeitlichen und quantitativen Einsatz, sondern auch auf den Umfang der von den Einzelnen genutzten Systemfunktionen. So hatte Frau John die gewiss nicht leichte Aufgabe, vor diesem sehr breit gefächerten Hintergrund ihre Anwendungsbeispiele vorzuführen, ohne den einen Teilnehmer zu langweilen und den anderen zu überfordern. Ich möchte behaupten, dass sie dies mit Bravour geschafft hat und jedem Anwender Lösungen für seine oft sehr speziellen individuellen Fragen anbieten konnte. Frau Johns Nachfassaktion, eine E-Mail-Umfrage bei allen Teilnehmern des Seminars, wird diesen Eindruck sicher bestätigen.

    Im Januar 2005 findet wieder ein Seminar für Anfänger statt, und wer daran interessiert ist, eine Lizenz für Wordfast zu erwerben, kann sein Interesse in der Geschäftsstelle anmelden, damit ggf. eine günstige Sammelbestellung organisiert werden kann!

    Susanne Goepfert

    Siehe auch den Bericht zur Informationsveranstaltung im Dezember 2003 zu Wordfast.

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    ATICOM-Fachseminar
    Preisverhandlung

    22. Mai 2004, Köln

    Referent: Andreas W. Schiemenz

    Keine Angst vor dem Preis
    Preisverhandlung für Übersetzerinnen und Dolmetscherinnen

    Liegt es an der gesamtwirtschaftlichen Lage oder an der „Geiz-ist-geil“-Mentalität, dass die Kunden immer stärker versuchen, die Preise zu drücken, und Übersetzungen sogar oft in einer Art Ausschreibungsverfahren per E-Mail-Rundbrief vergeben werden? Ein Seminar über die Möglichkeiten, bei Preisverhandlungen mit dem Kunden besser abzuschneiden, kam auf jeden Fall zum richtigen Zeitpunkt, wie die auch überregional und außerhalb des Verbandes gefundene Resonanz zeigte.

    Seminarleiter war Herr Andreas W. Schiemenz, der vielen ATICOM-Mitgliedern schon aus früheren Seminaren bekannt ist (vgl. die Berichte zu den ATICOM-Fachseminaren Kundenbindung und Kundenpflege vom 10.3.2003, Preiskalkulation vom 27.4.2002 und Marketing vom 28.4.2001). Herr Schiemenz machte gleich allen Teilnehmern klar, dass wir mehr lernen würden als nur die Regeln des türkischen Basars, ja dass unsere Strategie im Gegenteil darauf abzielen müsste, ein Feilschen um Preise zu vermeiden. Wer einen angemessenen Preis für seine Arbeit erzielen möchte, muss in umfassender Weise sich und seine Arbeit gut verkaufen können. Herr Schiemenz ist der geborene Verkäufer und – wie es in der Ankündigung des Seminars hieß – ganz fraglos ein „Kommunikationsprofi“ und sehr erfahrener Seminarleiter im Übersetzerbereich. Er präsentiert seinen Stoff mit Temperament und immer im Dialog mit den Teilnehmern. So konnten in den Diskussionen viele Detailfragen aus dem Fundus der persönlichen Erfahrungen beider Seiten geklärt werden und es mangelte niemals an konkreten praktischen Beispielen. Auch individuelle Bedürfnisse wurden berücksichtigt – zumal sich meist herausstellte, dass es sich bei jeder persönlichen Frage nicht eigentlich nur um ein individuelles Problem handelte, sondern andere sich den gleichen Herausforderungen gegenüber sahen.

    Der Verkauf der eigenen Kompetenz erfolgt über viele verschiedene Ebenen. Tatsächlich geht es hier mehr um Emotion und „die Chemie“ zwischen Kunden und Dienstleister, als man zunächst vermuten möchte. Verkaufspsychologie ist daher die Grundlage von Preisverhandlungen, die erst am Ende einer langen Kette von subtileren Mitteln stehen, mit denen man beim Kunden Vertrauen aufbaut und Punkte sammelt, die dann letztlich dessen Entscheidung zur Auftragsvergabe bestimmen. Es geht darum, die Erwartungen des Kunden mit seinen eigenen Erwartungen in Einklang zu bringen, und zwar mit Hilfe kundenfreundlicher Verkaufsstrategien, die dem Kunden das Gefühl geben, dass hier seine Bedürfnisse gezielt ermittelt und kompetent erfüllt werden – was ihm dann einen angemessenen Preis wert ist.

    Dabei sollte jeder Übersetzer einmal für sich selbst den Preis ermitteln, der kostendeckend ist und einen angemessenen Gewinn erlaubt. Es hat, wie oben erwähnt, zu diesem Thema bereits ein ausführliches Seminar gegeben, so dass ich hier auf die Wiedergabe unserer Schnellberechnung verzichte. Erstaunlicherweise deckt sich dieser durchschnittlich erforderliche Preis von ca. 1,20 € pro Zeile – der aber natürlich auch von einer durchschnittlichen Übersetzerleistung pro Stunde ausgeht sowie von einer durchschnittlichen Anzahl an produktiven Arbeitstagen – sogar mit dem durchschnittlich am Markt erzielten Preis, der laut Herrn Schiemenz derzeit bei 80 Cent bis 1,80 € liegt (durchschnittlich alle Sprachen und Fachgebiete). Für Dolmetscher haben wir auf diese Weise 610 € als Preisuntergrenze ermittelt, der Marktpreis liegt laut Herrn Schiemenz zwischen 650 und 800 € pro Dolmetschtag.

    Haben wir einmal „unseren Preis“ ermittelt, so sollten wir ihn nicht als generellen Festpreis anbieten. Nicht nur, weil wir ja auch gern insgesamt mehr verdienen würden als nötig, oder mit einem besseren Preis bei der einen Übersetzung den schlechteren Preis für eine andere ausgleichen müssen (wobei „besser“ oder „schlechter“ kein absoluter Wert sein kann, sondern davon abhängt, wie sehr wir ausgelastet sind und wie zeitaufwändig ein Auftrag jeweils ist). Es ist auch sinnvoll, jedem Kunden das Gefühl zu geben, dass man seinen Auftrag mit allen individuellen Besonderheiten ganz persönlich für ihn kalkuliert. Das wirkt nicht nur professioneller, sondern gibt uns auch die Gelegenheit zu einem ausführlichen Gespräch, in dem wir den Kunden und seine Bedürfnisse näher erforschen und umgekehrt ihm einen Eindruck von unserer eigenen Kompetenz und Qualität vermitteln.

    Gespräche vor (und nach!) einem Auftrag sind für uns nämlich die wichtigste Kommunikationsmöglichkeit mit dem Kunden! Wir müssen deshalb immer wieder einen Weg finden, direkt mit dem Kunden ins Gespräch zu kommen. Wir sollten uns dabei als Mittler im internationalen Wirtschaftsleben verkaufen, in dem gute Übersetzungen eine unverzichtbare Rolle spielen, oder, konkreter ausgedrückt: Unser Ziel soll es sein, dem Kunden zu vermitteln, dass er mit einer guten Übersetzung neue Märkte erfolgreich erschließen kann, was für ihn mehr Umsatz und damit einen Profit für das Unternehmen bedeutet.

    Fragen und Zuhören sind eine erlernbare Kunst, die man sowohl dann einsetzen sollte, wenn man eine telefonische Anfrage erhält, als auch dann, wenn man selbst Telefonakquise betreibt. Wichtig ist es, bei jedem Gespräch sein Ziel vor Augen zu behalten, das heißt: Ich möchte einen Auftrag bekommen! Daher gilt es zunächst, a) den richtigen Ansprechpartner herauszubekommen, sich dann b) über den Status zu informieren, den Übersetzen beim Kunden hat, um c) die besonderen Anforderungen und das, was dem Kunden wichtig ist, in Erfahrung zu bringen, und um schließlich d) festzustellen, wann mit dem nächsten Übersetzungsbedarf = potentiellen Auftrag zu rechnen ist. Der Leitspruch von Verkäufern „höfliche Hartnäckigkeit hilft“ soll uns nicht zum lästigen Telefonanbieter machen, sondern uns einen Weg aufzeigen, emotionale Kundennähe zu schaffen. Wir sollen nicht warten, bis sich der Kunde bei uns (wieder) meldet; schüchterne Zurückhaltung ist laut Herrn Schiemenz hier fehl am Platz, denn im Zweifel siegt sonst die Konkurrenz, die genau das tut, was wir aus falsch verstandener Rücksicht auf den Kunden (den wir nicht in seiner Arbeit stören wollen) unterlassen. Höflichkeit und interessierte Fragestellungen sollen im Gegenteil den Kunden davon überzeugen, dass er einen Nutzen aus einem solchen Gespräch hat. Es geht uns um seine Bedürfnisse! Wir müssen uns Aufhänger suchen, mit denen wir einen Grund haben, den Kunden direkt zu kontaktieren. Das kann z.B. die Bitte um ein Exemplar des Prospektes sein, den wir übersetzt haben, oder die Nachfrage, wie unsere Übersetzung angekommen ist (After-sales-Betreuung). Emotionale Kundennähe ist ganz besonders wichtig bei den mittelständischen Unternehmen (70 Prozent der Auftraggeber für Übersetzungen kommen aus dem Mittelstand), weil sie versuchen, Anschluss an die globale Wirtschaft zu erhalten, gleichzeitig aber in ihrer Sozialisierung noch lokal gebunden sind und sich ihre Dienstleister möglichst vor Ort suchen, wo sie auch persönlich erreichbar sind. Deshalb sollte unser Fokus immer auf der persönlichen Ansprache liegen!

    Hier liegt auch unser Plus gegenüber den Billiganbietern aus dem Ausland! Wir sollten außerdem berücksichtigen, dass Mittelständler keine eigene Einkaufsabteilung für Übersetzungen haben. Sie gehen also im Prinzip davon aus, dass billig mit „nicht viel wert“ gleichzusetzen ist und sie am sichersten im Mittelsegment einkaufen. Also drücken wir durch unseren Preis auch unsere eigene Werteinschätzung aus. Über diese Einschätzung sollten wir uns auch einmal selbst klar werden und uns die Frage stellen: Weiß ich fünf Argumente dafür, warum ich besser bin als die Konkurrenz? Wenn nicht, sollte sich jeder diese Hausaufgabe stellen, vielleicht auch nach den Bedürfnissen der verschiedenen Kundenkategorien noch variieren und dann als Verkaufsargumente einsetzen. Professionalität heißt eben auch die richtige Vermarktung unserer Dienstleistung!

    Wodurch können wir uns selbst noch richtig vermarkten? Schon als erstes dadurch, wie wir uns am Telefon melden: Hier wie in der Briefanrede – und in der Wahl der Abschlussformel – gibt es heute viele neue Varianten, die man nach eigenem Geschmack und dem seiner Kunden einsetzen sollte. Die Form der Angebotspräsentation sollte ebenfalls so persönlich wie möglich erfolgen, nicht nur durch die direkte Ansprache der zuständigen Person mit Namen oder durch der Formulierung des Anschreibens, sondern auch in der Wahl des Kommunikationsmittels. E-Mail und Fax sind nur eine erste Kontaktmöglichkeit, der zumindest ein Brief folgen sollte Dass dieser Brief im Hinblick auf die Qualität des Papiers, die Aussagekraft des Briefkopfs, und durch angeheftete Visitenkarte zu einem wichtigen Aushängeschild wird, sollten wir in unseren Marketingstrategien berücksichtigen. Genauso wichtig ist es jedoch, gleich eine telefonische Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt anzukündigen. Unsere Homepage sollten wir möglichst aktuell gestalten. Ebenso sollte die Ansage auf unserem Anrufbeantworter nicht nur professionell sein, sondern auch die Möglichkeit eines kurzfristigen Rückrufes deutlich machen. Und im Urlaub sollten wir auch auf irgendeine Weise erreichbar bleiben, sei es durch ein Servicecenter oder eine Vertretung.

    Ach ja, und wie verhandeln wir denn nun den Preis? Haben wir das nicht schon die ganze Zeit getan? Wir haben festgestellt, was dem Kunden außer dem Preis noch wichtig ist, und wir haben unsere Persönlichkeit und fachlichen Kompetenzen ins Spiel gebracht. Wir haben Vertrauen aufgebaut und der Kunde fühlt sich gut beraten. Jetzt müssen wir noch den Liefertermin abklären. Am besten lassen wir uns den Text schicken, so dass wir Länge und Schwierigkeitsgrad richtig einschätzen können. Vorher nennen wir möglichst nur eine Preisspanne im Rahmen unserer durchschnittlichen Preiskalkulation und des Marktpreises. Wir sollten dabei neben unserem errechneten persönlichen Mindestpreis die Kenntnis unseres Zeitaufwandes für die angebotene Übersetzung berücksichtigen. Einen Gesamtpreis kalkulieren wir so, dass nicht nur die unterschiedlichen Lauflängen der Sprachen berücksichtigt werden, sondern möglichst auch die Endabrechnung dem Kunden zeigt, dass er sich mit einer genauen Berechnung nach übersetzten Zeilen günstiger gestanden hätte. Können wir eine feste Zeilenpreisangabe gar nicht mehr umgehen, oder stellen fest, dass der Kunde den genannten Preis nicht akzeptieren will, fragen wir im Zweifel einfach, zu welchem Preis uns der Kunde denn den Auftrag geben würde. Dann haben wir eine neue Basis, unsere Argumente einzubringen. Übrigens stellte Herr Schiemenz fest, dass heute einerseits der durchschnittlich gezahlte Preis in Euro höher ist als zu DM-Zeiten, dass andererseits aber das Kostenbewusstsein der Kunden auch gestiegen ist und die professionelle Konkurrenz sich besser als früher vermarkten kann. Genau an dem letzten Punkt müssen wir also ansetzen.

    Wie Frau Buisson-Lange in ihrem Bericht über das FIT-Jubiläum (siehe FORUM 1/2004, PDF-Format PDF-Datei, 267 kB) schrieb:„Übersetzer müssen lernen, bessere Konditionen durchzusetzen“ und „sie müssen ihre Kompetenzen hervorheben und sichtbar machen, dass sie eine wichtige Rolle erfüllen und eine hochwertige fachliche Leistung erbringen.“ Gestärkt durch die Impulse aus diesem Seminar sehen wir konkreter, in welcher Form die ersten Schritte erfolgen können, um unser Ziel zu erreichen. Der Bericht über dieses Seminar enthält zwar schon viele Tipps zur Selbstvermarktung, aber es lässt sich ganz sicher nicht die Motivation vermitteln, mit der wir alle das Seminar verlassen haben. Man bekam an diesem Tag viele Ideen, wie man sich überzeugender verkaufen kann - und die Lust, dies auch in die Tat umzusetzen. Der Nutzen solcher Fortbildungsseminare liegt eben nicht nur in der Vermittlung von Fachkenntnissen oder der Förderung unserer Professionalität insgesamt. Solche Veranstaltungen beleben immer wieder die Begeisterung für unseren Beruf!

    Susanne Goepfert

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    20.3.2004, Düsseldorf

    ATICOM-Jahresmitgliederversammlung 2004

    Auf der Jahresmitgliederversammlung am 20. März 2004 wurde der Vorstand neu gewählt. Es ergaben sich folgende Änderungen: Susanne Goepfert wurde neu in den Vorstand gewählt, Dr. Alain Paillet trat aus persönlichen Gründen nicht zur Wiederwahl an.

    Die Mitglieder genehmigten auch eine neue Finanzordnung und Kostenerstattungsregelung.

    ATICOM-Vorstand
    Der ATICOM-Vorstand
    (v.l.n.r.: Draga Gradincevic, Reiner Heard, Marie-Noelle Buisson-Lange, John D. Graham,
    nicht im Bild: Susanne Goepfert)


     

    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    6.12.2003, Köln

    ATICOM-Informationsveranstaltung:
    Translation-Memory-System Wordfast

    Referentinnen: Elisabeth John und Helen Nurse

    Alle reden von Wordfast (wie von Linux bei den Betriebssystemen) – und das mit gutem Grund. Denn mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass das Übersetzungsspeichersystem ("Translation Memory System") Wordfast eine vollwertige Trados®-Alternative ist, die durch ihre Funktionsvielfalt und ihren günstigen Preis besticht. So kostet eine Einzellizenz (einschließlich Alignment-Tool) derzeit [Juli 2004] 180 EUR (ab 3 Lizenzen 120 EUR) – und damit nur rund ein Fünftel des Konkurrenzprodukts aus dem Hause Trados®. Wordfast integriert sich nahtlos in WinWord. Neben dem üblichen Abgleich des zu übersetzenden Textes mit einem Translation Memory (sog. Kontextsuche) zählen zu den wichtigsten Funktionalitäten von Wordfast die Konkordanzsuche (Suche in beliebigen Texten), der schnelle Zugriff auf bis zu drei Glossare, die kinderleichte Eingabe von Termini in die Glossare direkt aus der laufenden Textbearbeitung heraus, das automatische Einfügen bekannter Terminologie, die Qualitätsprüfung in Echtzeit und der Zugriff auf externe Lexika. Dabei ist das Format der mit Wordfast bearbeiteten Dateien voll kompatibel zum Trados®-Format. Dies ist besonders interessant für Übersetzer, die für Agenturen/Büros arbeiten, die Trados®-Format verlangen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Wordfast-User weltweit (siehe www.wordfast.net) und auch eine deutschsprachige Mailing-Liste.

    Siehe auch die Berichte zum ATICOM-Fachseminar zu Wordfast vom Juni 2003 und zum ATICOM-Fachseminar Wordfast für Fortgeschrittene vom Oktober 2004.

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    15.11.2003, Köln

    ATICOM-Fachseminar
    Rechtliche Aspekte der Berufsausübung

    Nach kurzer Begrüßung durch Frau Marie-Noelle Buisson-Lange, die mit der Organisation des Seminars betraut war, hatten insgesamt elf Seminarteilnehmer Gelegenheit, Dr. Wolfram Velten kennen zu lernen. Er ist seit 8 Jahren als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und übernimmt nicht nur für ATICOM, sondern auch für den ADÜ Nord die Rechtsberatung. Einige Übersetzer hatten bereits im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung für ATICOM-Mitglieder Kontakt zu ihm. Im Laufe des Tages zeigte es sich, dass er über das notwendige Talent verfügte, um uns Übersetzern und Dolmetschern diese bisweilen etwas trockene Materie mit einem gehörigen Schuss juristischen Humors und auf allgemein verständliche Art nahe zu bringen.

    Übersetzer und Dolmetscher zählen zu den klassischen freien Berufen und sind somit nach derzeit noch geltender Gesetzgebung nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist lediglich dem Finanzamt zu melden. Bei überwiegender Weitergabe von Aufträgen – insbesondere in Sprachen, die der Übersetzer/Dolmetscher nicht selbst beherrscht – und/oder der Kopplung mit anderen Aufgabengebieten wie z.B. Büro- oder Schreibdiensten kann jedoch ggf. auf sämtliche Umsätze Gewerbesteuer anfallen. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.

    Auch ohne Eintragung beim Handelsregister darf der Freiberufler einen schlagkräftigen Firmennamen führen. Hierbei gilt es zu beachten, dass dieser immer den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen beinhalten muss (z.B. Maria Mustermann Übersetzungen).

    Zum Thema Vertragsabschluss und -inhalt beantwortete Dr. Velten eine Vielzahl von Fragen. Die Dolmetscherleistung fällt in den Bereich des Dienstvertrages (§ 611ff BGB), die Übersetzerleistung in den des Werkvertrages (§ 631ff BGB). Gerade bei eiligen und/oder kleineren Aufträgen kommt es häufig vor, dass der Vertrag mündlich (telefonisch) geschlossen wird. Ein mündlicher Vertrag ist gültig, doch kann es bei dem Versuch der Durchsetzung von Forderungen zu Beweisproblemen kommen. Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, die Bedingungen kurz schriftlich zu fixieren, dem Auftraggeber zu faxen und sich auf dem Fax durch Zeichnung bestätigen zu lassen. Kommt es beispielsweise zum Streit über die Höhe des Honorars, so ist nach § 632, 2 im Zweifel die "übliche Vergütung" anzusetzen. Hierbei ziehen die Richter häufig das Zeugen- und Sachverständigengesetz zu Rate; als "Ultima Ratio" wäre ein Sachverständigengutachten einzuholen.

    Unbedingt geklärt werden sollte, wer Auftraggeber ist. Ruft ein Rechtsanwalt im Auftrage seines Mandanten einen Dolmetscher in die Justizvollzugsanstalt, so haftet er im Zweifel nicht für die Bonität/Zahlungswilligkeit des Dritten (seines Mandanten). Will der Dolmetscher das Risiko nicht tragen, muss er den Verteidiger darauf hinweisen, dass er den Auftrag nur dann übernimmt, wenn sich die Kanzlei für die Kosten verbürgt.

    Häufig kommt es auch zu Einigungsmängeln: Ein typisches Beispiel hierfür ist der Auftrag, der als 5seitiges Dokument angekündigt wurde und sich als Text mit 15 Normseiten "entpuppt". Bei enger Terminierung handelt es sich u.U. um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage, da beide Vertragsparteien von ganz unterschiedlichen Vertragsgegenständen ausgegangen sind. So lässt sich jedoch nur bei erheblich voneinander abweichenden Vorstellungen argumentieren, daher ist jedem Übersetzer zu raten, Aufträge erst nach Durchsicht des Ausgangstextes anzunehmen, die Rahmendaten eines Auftrages (Textart und -länge, Honorarhöhe, Lieferfrist) genau zu erfassen und nach Möglichkeit schriftlich zu fixieren.

    Will der Übersetzer sich im Zweifel auf seine "Allgemeinen Auftragsbedingungen" beziehen, so muss er dem Auftraggeber in zumutbarer Weise bis zum Vertragsabschluss Gelegenheit geben, diese zur Kenntnis zu nehmen. Idealerweise sollte er sie mit dem Angebot übersenden und sich die Kenntnisnahme ggf. nochmals durch Gegenzeichnung bestätigen lassen. Ein Verweis auf die Homepage wird in den meisten Fällen nicht als "zumutbar" ausgelegt werden.

    Es wurden Kopien eines Musters für allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer verteilt, die der BDÜ seinen Mitgliedern empfiehlt, wobei Dr. Velten noch auf Möglichkeiten der näheren Ausgestaltung einging. (Siehe auch die Artikel unseres Mitglieds Martin Bindhardt zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzerleistungen, FORUM Februar 2001 und Juni 2001.)Die meisten Klauseln haben ohnehin lediglich deklaratorischen Charakter, gelten demnach auch ohne AGB. Ausschließen lässt sich durch die AGB die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden, die sich aus grober Fahrlässigkeit ergeben, kann nur einzelvertraglich ausgeschlossen werden, die Haftung für vorsätzlich herbeigeführte Schäden gar nicht.

    Zu unterscheiden ist zwischen der Mängelgewährleistung, die im Rahmen des Werkvertrages mit einer 2jährigen Verjährungsfrist greift, und der Haftung für Schadenersatz, der bis 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden kann. Bei Mängeln hat der Übersetzer zunächst die Möglichkeit zur einmaligen Nachbesserung, bevor der Auftraggeber evtl. eine Preisminderung, eine eigenständige Nachbesserung oder sogar den Vertragsrücktritt fordern kann. Schadensersatzansprüche können hinzukommen, sind aber an ein Verschulden geknüpft. Ohne AGB haftet der Übersetzer für alle Verschuldensmaßstäbe, also auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Frist für die absolute Verjährung von Schäden beträgt 30 .

    Jeder Übersetzer sollte in diesem Zusammenhang die Frage der Notwendigkeit einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung prüfen. Soll der Vertrag auch eventuell noch nach Vertragsabschluss festgestellte Schäden decken, die aus Übersetzungen resultieren, die vor Vertragsabschluss gefertigt wurden, so ist dies mit der Versicherung gesondert zu vereinbaren. Nach Kündigung der Versicherung sind übrigens auch noch solche Schäden gedeckt, die zwar erst später zur Kenntnis genommen werden, sich aber aus Leistungen ergeben, die während der Vertragsbestandszeit erbracht wurden.

    Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist zwischen Fälligkeit und Verzug zu unterscheiden. Fällig ist die Vergütung mit Lieferung bzw. Abnahme der Übersetzung (§ 641 BGB). In Verzug gerät der Schuldner erst, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet oder wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (§ 286 BGB). In der Mahnung sollte daher immer ein konkretes Zahlungsziel gesetzt werden: "Der Betrag ist zahlbar bis zum ......(, danach befinden Sie sich im Verzug)." Der Zeitpunkt des Verzugseintritts ist entscheidend für das Anfallen von Zinsen auf den geschuldeten Betrag und die Übernahme der Anwaltskosten, die erst nach Verzugsbeginn auf den Schuldner übertragen werden können.

    Im weiteren Verlauf des Seminars erläuterte Dr. Velten die Mahn- und Vollstreckungsverfahren und stellte die hierbei anfallenden Kosten dar. Sollte es bei einer Forderung von EUR 1.200 zu einem Klageverfahren kommen, so kann dies u.U. EUR 605,00, im Falle der Beweisaufnahme sogar EUR 803,00 kosten (Sachverständigengutachten und/oder Zeugenentschädigungen sind noch nicht berücksichtigt). Ist der Titel jedoch erst einmal erstritten, so bleibt er 30 Jahre lang gültig.

    Die Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger entweder selbst in die Hand nehmen oder einem Gerichtsvollzieher überlassen. Ist die Kontoverbindung des Schuldners bekannt, so kann beim Gericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden. Diesen schickt das Gericht direkt an die Bank des Schuldners.

    Dr. Velten erläuterte noch die Unterschiede der verschiedenen Rechtsformen der beruflichen Zusammenarbeit und verteilte Muster für einen Sozietätsvertrag sowie für einen Vertrag zur Bildung einer Bürogemeinschaft.

    Letztes Thema waren die allseits gefürchteten Wettbewerbsverbote: Verlangt ein Vermittlungsbüro vom Übersetzer die Unterzeichnung einer Kundenschutzklausel, so darf die nachvertragliche Bindung maximal 2 Jahre betragen. Erhält der Übersetzer z.B. später das Angebot, direkt für den Auftraggeber zu arbeiten, so sollte er ggf. juristisch prüfen lassen, ob die Klausel wirklich wirksam ist und in welchem Fall. Es kommt beispielsweise vor, dass Bedingungen weit über das Zulässige hinaus gehen und somit zur Ungültigkeit des gesamten Wettbewerbsverbotes führen.

    Fazit: Das Seminar hat uns sowohl einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Berufsausübung vermittelt als auch eine Vielzahl spezieller Fragen geklärt. Ein wenig verwundert waren wir darüber, dass das Angebot nicht von Berufsanfängern wahrgenommen wurde. Obwohl das Thema während der letzten Jahresversammlung vorgeschlagen worden war, kann die Resonanz mit elf Teilnehmern nicht als überwältigend bezeichnet werden. Für uns hatte dies natürlich den Vorteil, dass Dr. Velten intensiv auf die vielen Detailfragen eingehen konnte. So kamen auch die "alten Hasen" voll auf ihre Kosten.

    Susanna Lips

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    28.6.2003, Köln

    ATICOM-Fachseminar
    Translation-Memory-System Wordfast

    Das Wordfast-Seminar im Hotel Euro Garden in Köln war angekündigt als eine Möglichkeit, mehr über die Software des berühmten Entwicklers, Yves Champollion, zu erfahren. Dreizehn überwiegend freiberufliche Kollegen aus ganz Deutschland (und sogar Belgien) nahmen die Gelegenheit wahr, den Mann und die Software näher kennenzulernen.

    Mein persönliches Interesse an diesem Seminar war sehr groß, da ich zwar schon vor dem Seminarbesuch theoretisch von den Vorzügen von Wordfast überzeugt war, jedoch Schwierigkeiten mit der Handhabung des Programms hatte (trotz meiner Suche im informativen und umfangreichen Handbuch). Eine kurze Umfrage unter den Kollegen führte zu einem ähnlichen Ergebnis. Viele hatten die Software schon voller Erwartungen heruntergeladen, aber wenige konnten so richtig gut damit umgehen. Und fast alle, mit denen ich gesprochen habe, haben es irgendwann aufgegeben.

    Auf Englisch und mit viel Charme demonstrierte Herr Champollion rasch die Grundlagen seines benutzerfreundlichen Systems und erläuterte die Grundbegriffe der computergestützten Übersetzung (CAT) wie z.B. Segmentierung, Translation Memory und Fuzzy Matches klar und präzise. Er demonstrierte das System mittels Bildschirmpräsentation und erweckte somit das Kniffelige aus dem Handbuch zum Leben. An praktischen Beispiele aus dem Übersetzungsalltag erklärte er Funktionen wie Kontextsuche, Konkordanzsuche und die ‚Büchse der Pandora' (Pandora's Box).

    Yves Champollion entwickelte das System in den späten Neunziger Jahren als Alternative zu der damals enorm teueren Software des Marktführers TRADOS. Da er selbst technischer Übersetzer und auch Programmierer ist, beschloss er, sein eigenes benutzerfreundliches und schnell erlernbares Übersetzungswerkzeug zu entwickeln, das nichtsdestotrotz zu allen herkömmlichen CAT-Systemen kompatibel ist. Seine Philosophie von ‚Power-to-the-People' ist deutlich in Wordfast wiederzuerkennen. Das ständig weiterentwickelte System war lange kostenlos und erst seit Anfang dieses Jahres ist eine Lizenz für größere Jobs erforderlich. Seine Liebe zum Detail und sein offensichtlicher Enthusiasmus für seine Arbeit sind ansteckend.

    Wordfast ist ein ‚junges' Produkt im Vergleich zu anderen Systemen und völlig in MS Word integriert. Die zwei wesentlichen Vorteile von Wordfast sind seine Größe und sein Preis. Das Programm ist im wesentlichen ein Word-Makro und als solches sehr klein und kompakt (Übersetzungs-Agenturen können Wordfast ihren Mitarbeitern per E-Mail senden und haben sie so schnell ausgestattet). Und dennoch kostet eine Vollversion nur ein Drittel der Freelancer-Version von Trados.

    Wordfast arbeitet aus MS Word heraus, aber es können auch Excel, PowerPoint und HTML-Dateien übersetzt werden. Der Bildschirm wird nicht geteilt, sondern lediglich die Sätze hervorgehoben, die man gerade bearbeitet. Dies reduziert zum einen die Überanstrengung der Augen und zum anderen kann so kaum ein Satz übersehen werden, denn der gesamte Ausgangstext wird automatisch von Wordfast in Segmente unterteilt, für die man eine Eingabeaufforderung für die Übersetzung erhält.

    Eine kleine, dezente Werkzeugleiste oben in der Symbolleiste von Word ist die einzige Erinnerung daran, dass man sich im Wordfast-Modus befindet. Weil das System ansonsten vollständig in Word integriert ist, kann man weiterhin alle Features wie Drag & Drop, Suchen & Ersetzen usw. wie gewohnt benutzen.

    Das Programm enthält eine Funktion zur Qualitätskontrolle mit einer Rechtschreibprüfung. Bis zu drei Glossare (eigene oder von anderen Kollegen/Agenturen mitgelieferte) und zwei Wörterbücher können gleichzeitig in der Glossar-Funktion benutzt werden. Glossare aus anderen CAT-Systemen können auch importiert werden, und es ist sogar möglich, das Eurodicautom mit einzubinden. Mit Hilfe von Shortcuts kann man neue Begriffe zu seinen selbst hergestellten Glossaren hinzufügen. Die Glossar-Funktion überwacht auch die Genauigkeit von Typographie und Terminologie der Übersetzung. In der Praxis kann damit die Terminologie des Kunden ganz einfach in Wordfast eingegeben und im weiteren Verlauf der Übersetzung zur Gewährleistung der Terminologie-Kontinuität verwendet werden.

    Besonders nützlich finde ich, dass eine provisorische Übersetzung mit F10 markiert werden kann. Bei einer späteren Textrevision springt Wordfast automatisch zu den lila markierten Problemstellen und man kann sie weiterbearbeiten. Übersetzern wird somit die lästige Suche nach fettgedruckten oder sonstwie gekennzeichneten Textpassagen erspart.

    Eine weitere nützliche Eigenschaft: wenn der Rechner sich mal wieder aufhängt, ist der gerade bearbeitete Text insofern geschützt, als Wordfast die Übersetzung in jedem Segment laufend im ‚Translation Memory' speichert und man in kürzester Zeit mit der ‚Automatic Translation'-Funktion den Text wieder herstellen kann. so ist höchstens der Satz, an dem man zu allerletzt gearbeitet hat, verloren. Diese Funktion habe ich neulich bei einem sehr umfangreichen Job ausprobiert - als ein kleiner Nervenzusammenbruch drohte, rettete mich Wordfast tatsächlich.

    Das allgemeine Interesse galt auch der Frage, ob man fertigübersetzte Texte aus dem eigenen Archiv in das Programm einspeisen könnte. Dies beantwortete Herr Champollion mit erfrischender Ehrlichkeit. Mit Hilfe von +TOOLS sei dies zwar möglich, wäre aber mit einiger Mühe verbunden und lohne sich nur ab einer 40%igen Wiederholung des bereits übersetzten Materials. Interessenten finden im Handbuch von +TOOLS eine Erklärung dieses ‚Text Alignment'-Prozesses.

    Praktische Hinweise:
    Informationen zu Wordfast sind unter www.wordfast.net zu finden. Eine Test-Version von Wordfast kann von dort in nur zwei Minuten heruntergeladen werden. Eine Registrierung entfernt die Einschränkungen der Demo-Version (ca. 500 Übersetzungseinheiten - also in der Regel 500 Sätze). Die Registrierung kostet zur Zeit Euro 180 und ist somit erschwinglich für den Einzelkämpfer. Im Vergleich hierzu kostet Trados etwa Euro 650. +TOOLS, ein Paket zusätzlicher Tools, mit dem man auch HTML-Dateien bearbeiten kann, bleibt für alle kostenlos.

    Eine deutsche Version der Homepage ist vorhanden, auch ein deutsches Handbuch. Die Sprache der Benutzer-Oberfläche von Wordfast bleibt aber auf Englisch. Als ich neulich die deutsche Version des Handbuches herunterladen wollte, klappte dies von der obengenannten Webseite nicht, dafür aber auf der Homepage von www.transconsult.de. Die Homepage und natürlich das Produkt werden laufend nachgebessert. Es gibt eine Hotline auf der Homepage, die kostenlose Unterstützung für lizenzierte Benutzer bietet. Empfehlenswert ist außerdem die Wordfast-Mailingliste, in der auch Anfängern engagiert geholfen wird.

    Fazit: Yves Champollion hat eine sehr informative Einführung in sein Produkt gegeben, dennoch hatte ich nicht das Gefühl, bei einer Werbeveranstaltung zu sein. Er beantwortete alle Fragen zum Wettbewerb mit entwaffnender Ehrlichkeit und präsentierte potenziell verwirrende (und langweilige) Inhalte mit Witz und Engagement. Es war eine Veranstaltung von einem Übersetzer für Übersetzer und der Besuch hat sich auf jeden Fall gelohnt. Ich habe mich zu Hause mit neuem Elan an die schon ausrangierte Software gesetzt und freute mich zudem noch, eine so interessante Person kennengelernt zu haben.

    Helen Nurse

    Siehe auch den Bericht zum ATICOM-Fachseminar Wordfast für Fortgeschrittene vom Oktober 2004.

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    10.5.2003, Köln

    ATICOM-Fachseminar Kundenbindung und Kundenpflege

    Übersetzer/Dolmetscher und Verkäufer?
    Seminarleitung Andreas W. Schiemenz

    Unabhängigkeit, Mut, Spaß, Kreativität, Risikobereitschaft, Verantwortung, Flexibilität, Freiheit – dies alles ist maßgebend bei der Arbeit des freien Übersetzers und Dolmetschers, wichtig sicherlich auch die fachliche Kompetenz. Zu unserer Arbeit mit dem Kunden gehört darüber hinaus unser Wissen, wann unser Kunde welche Leistung benötigt, wie diese Leistung aussehen sollte. Erfüllen wir diese Voraussetzungen, so kommen der Kunde und wir zu einem positiven Erlebnis, womit das Ziel des Geschäfts erreicht ist.

    In unserer Ausbildung haben wir das Übersetzen bzw. Dolmetschen gelernt, nicht aber das Verkaufen, das uns den Gewinn aus der Arbeit des Übersetzens/Dolmetschens bringt. Herr Schiemenz erklärte uns, was uns zum guten Verkäufer macht.

    Wenn wir die grundlegenden Fragen erarbeitet haben (Warum ist der Kunde der König? Wer ist mein Kunde? Wo ist mein Kunde? Wer vergibt die Aufträge in der Firma des Kunden? Wie hoch ist der Umsatz meines Kunden? Wie kommt der Kunde zu mir, wie findet er mich? Wie zufrieden ist der Kunde? Wie geht es meinem Kunden, was für ein Typ ist er, welchen Wein trinkt er?), können wir zur KUNDENAUSWERTUNG schreiten.

    Unsere Kunden teilen wir in A-, B- und C-Kunden ein. Üblicherweise verteilen sich 80 % des Jahresumsatzes auf 20  % der Kunden, die wir A-Kunden nennen, 15 % des Umsatzes auf 30 % (B-Kunden) und 5 % des Umsatzes auf 50 % der Kunden, die unsere C-Kunden sind. Wichtig sind alle Kunden, einige sollten jedoch von uns eine bessere Betreuung erfahren (A-Kunden), da sie uns den größeren Gewinn bringen. B- und C-Kunden dürfen jedoch keinesfalls vergessen werden, da immer die Möglichkeit besteht, dass sie irgendwann einmal in der Kategorisierung unserer Kunden eine höhere Stufe einnehmen.

    Der Kunde erwartet nicht nur von mir, dass ich meine Sprachen beherrsche und dass ich in meinem Fachgebiet fit bin. Mit meiner Hilfe will er ein Kommunikationsziel erreichen (dies benötigt er um erfolgreich zu sein) und ich sollte seine Bedürfnisse erkennen und verstehen. Nur dann kann ich ihm einen guten Service bieten (dies beinhaltet auch Termintreue, Verlässlichkeit, Flexibilität). Auch ein gewisses Maß an Sympathie muss hier bestehen. Ganz wichtig sind Image und Corporate Identity!

    Zu unserer Kommunikation mit dem Kunden im Alltag gehören Faxe, E-Mails, Briefe, Telefongespräche, Besuchstermine. All dies bildet unsere Werbung. Entscheidend für den Erfolg jedoch sind Emotionen. Bei der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen dem Kunden und mir sind zu 1/7 die Vernunft, zu 6/7 Gefühle maß- und ausschlaggebend. Die Sympathie zwischen zwei Geschäftspartnern gibt in der Regel den Ausschlag für eine Zusammenarbeit. Darauf können wir das so notwendige Vertrauen des Kunden in uns aufbauen.

    Der schnellste Weg zum Interessenten ist die Telefon-Aquise, die nur bei Privatpersonen verboten, bei Geschäftsleuten jedoch erlaubt ist, denn es besteht entweder bereits eine Geschäftsbeziehung oder es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Interesse an einer Dienstleistung vorhanden ist. Einen Gesprächsleitfaden sollten wir uns zuvor erarbeitet haben, der Begrüßung und ausgiebige Vorstellung, Aufhänger, Angebot (Information über mein Gesprächsziel), Vereinbarung und Zusammenfassung sowie eine freundliche Verabschiedung enthalten sollte.

    Möglicherweise werden wir von einem Kunden angerufen und wollen von vornherein Vertrauen aufbauen. Bereits hier beginnt unser Service. Das Telefon sollte nach dem 2. oder 3. Klingeln abgehoben werden und wir stellen uns mit Name und Firma vor. Wir notieren den Namen des Gesprächspartners (evtl. lassen wir ihn uns buchstabieren) und sprechen ihn im Laufe des Gesprächs und ganz besonders zum Schluss mit seinem Namen an. Wir erfragen die Art unseres möglichen Auftrags und bekunden Kenntnis für das Spezialgebiet des Kunden. Falls wir in einer Sparte nicht kompetent sind, sollten wir den Auftrag an einen Kollegen weiterleiten, von dem wir wissen, dass er die Befähigung (Erfahrung) auf diesem Gebiet hat. Wir rufen den Kollegen an und fragen nach den Möglichkeiten, teilen dies dem Kunden anschließend mit.

    In keiner Phase des Gesprächs wird der Schwierigkeitsgrad des Textes erwähnt, da der Kunde mit dem Text vertraut ist - der Text ist für ihn nicht schwierig! Trotzdem wird es vom Ausgangstext abhängen, wie hoch wir den Preis ansetzen; der Zieltext gibt uns die Zeilenanzahl. Möchte der Kunde den Preis der Übersetzung unbedingt wissen, bitten wir ihn um Zusendung am Vormittag und können am Nachmittag einen Pauschalpreis nennen. Wir vereinbaren einen bestimmten Zeitpunkt und melden uns genau zur vereinbarten Zeit.

    Kurz vor Ende des Gesprächs fassen wir die Resultate kurz zusammen und geben eine verbindliche Bestätigung. Dadurch vermitteln wir Sicherheit, Seriosität und Garantie für eine gute Arbeit. Wichtig: Ein positives Gesprächsende hinterlässt ein gutes Gefühl!

    Nun folgt der Brief danach. Das Angebot kann zwar per Telefon bereits gemacht werden, der Kunde bekommt aber auch eine schriftliche Information darüber. So hat er etwas in der Hand. Dadurch bestätigen wir unsere Professionalität, können unser Argumente (Empfehlungsschreiben zufriedener Kunden, Namen und Telefonnummern zufriedener Kunden, Belegexemplare, z. B. eine übersetzte Bedienungsanleitung) evtl. dazulegen.

    Kommt es nicht zum Auftrag, müssen wir telefonisch nachfragen, denn immer gehen wir auf den Kunden zu und nicht umgekehrt. Durch das gezielte Nachfragen erhöhen wir unsere Auftragschancen, dürfen den Kunden dabei natürlich nicht drängen, nicht erstaunt oder enttäuscht reagieren, wenn der Auftrag nicht zustande kommt. Trotzdem müssen wir so lange nachfassen, bis wir den Auftrag haben oder er vergeben ist.

    Wichtig ist auch die Vereinbarung des Wiedervorlagetermins, d. h. das Nachfassen, nachdem der Kunde unser Angebot erhalten hat. Dieser Termin sollte im Telefongespräch vereinbart werden und wir sollten diesen Termin vorschlagen und zum Termin anrufen.

    Der häufigste Einwand für die Ablehnung eines Auftrags ist der zu hohe Preis. Der Kunde möchte uns damit verunsichern oder ist nicht von den Vorteilen unseres Angebots überzeugt. Wir stehen aber zu unserem Preis, lassen uns erklären, inwiefern wir zu teuer sind, bleiben immer freundlich und stellen unsere Qualität (Garantie) heraus. Wir wissen ja, dass wir nicht die "billigsten Anbieter" sind, womit wir auf die Qualität unserer Arbeit hinweisen und uns gern mit der Konkurrenz vergleichen lassen. Wir bestechen durch fachliche Qualifikation und Erfahrung, möglicherweise durch Zusatzleistungen. Erhalten wir den Auftrag nicht, sollten wir die Gründe vorsichtig erfragen. Dadurch zeigen wir unser Interesse an einer Zusammenarbeit und erhöhen die Glaubwürdigkeit als kompetenter Dienstleister.

    Haben wir den Auftrag jedoch erhalten und die Übersetzung getätigt, rufen wir nach dem Versand beim Kunden an, fragen nach seiner Zufriedenheit und bieten Zusatzleistungen an, wie etwa die Unterstützung der Druckerei beim Umbruch oder den Bildunterschriften. Erst danach können wir eine "freundliche Rechnung" schreiben, in der eine Frist von 8 Tagen ab Rechnungsstellung bzw. das Datum für die Überweisung eingetragen sein sollte, die wir mit freundlichen Grüßen unterschreiben und mit der wir um die Überweisung bitten.

    Auch zwischen den Aufträgen soll unser Kunde uns nicht vergessen. Weihnachtsgrüße eignen sich hervorragend dazu (nicht nach dem 6. Dezember verschicken, da unsere Karte sonst in der üblichen Weihnachtspost untergeht; eventuell verschicken wir sogar Ende November kleine Adventskalender als Werbematerial), aber auch eine Nikolauskarte, ein fröhlicher Ostergruß oder Geburtstagsglückwünsche. In größeren Firmen bekommt jeder an Telefon- bzw. anderen Gesprächen Beteiligte seinen eigenen Gruß. Nach einem Urlaub melden wir uns gut erholt und mit viel Arbeitseifer zurück.

    Eine Beschwerde über einen unbefriedigt ausgeführten Auftrag kann zu einem Neuauftrag führen. Denn jede Beschwerde ist auch ein Hilferuf zur weiteren Zusammenarbeit. Jedenfalls ist die Beschwerde des Kunden immer berechtigt (Der Kunde hat immer Recht!), denn er hat eine Leistung erhalten, die seinen Erwartungen nicht entspricht. Er hat damit das Recht auf Wandlung (z. B. Überarbeitung des Textes und Beseitigung der Fehler), Minderung (Preisnachlass z. B. im Falle eines schlechten Dolmetscheinsatzes) oder Schadenersatz. Möglicherweise hat der Kunde sich den Text hinsichtlich der Formatierung anders vorgestellt. Dies können wir nacharbeiten.

    Vielleicht fühlt sich der Kunde auch schlecht betreut, da wir uns nach dem Versand des Auftrags nicht mehr bei ihm gemeldet, nur die Rechnung zugesandt haben. Dadurch hatte er keine Möglichkeit, seiner Zufriedenheit oder seiner Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen.

    Gleichgültig aus welchem Grunde der Kunde unzufrieden ist, wir müssen darauf reagieren, nie jedoch dem Kunden widersprechen! Sind wir durch seinen Anruf, seine Reaktion auf eine seiner Meinung nach schlechte Leistung aus dem Konzept geworfen, bitten wir, in 10 Minuten zurückrufen zu dürfen. In dieser Zeit nehmen wir uns den kritisierten Text erneut vor und können dann unsererseits auf seinen Unmut leichter reagieren: durch unsere Bereitschaft nachzubessern, durch Begründung unserer Wahl für einen gewissen Fachbegriff u. a. Der Kunde muss das Gefühl bekommen, mit seiner Kritik ernst genommen worden zu sein und Nachbesserung bzw. Erläuterung zu erfahren, denn der Kunde ist der König.

    Herr Schiemenz ist im Laufe des Seminars auf unsere speziellen Fragen und Probleme eingegangen und hat individuelle Ratschläge gegeben. Nach Sichtung unserer Visitenkarten z. B. machte er Vorschläge zu deren effektiverer Gestaltung. Auch andere praktische Beispiele, die im Vortrag erwähnt wurden, werden uns in Zukunft beim Kontakt mit dem Kunden weiterhelfen.

    Sicher spreche ich im Namen aller Seminarteilnehmer, wenn ich behaupte, dass uns dieses Fachseminar viele neue Anregungen zum Umgang mit unseren Kunden gegeben hat. Ganz wichtig ist auch die Erkenntnis, dass wir als Freiberufler tatsächlich gute Verkäufer sein müssen, wenn wir unserem Kunden eine gute Übersetzung oder gute Dolmetschleistung verkaufen möchten.

    Madeleine Mihajlovic

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    23.-25.5.2003, Goslar

    Anglophoner Tag 2003
    Terminologie und Praxis

    Was ÜbersetzerInnen für ihre tägliche Arbeit brauchen

    Gastgeberorganisation des diesjährigen Anglophonen Tags in Goslar war der Deutsche Terminologie-Tag e.V.

    Zum Auftakt gab es am Freitagabend ein gemeinsames Abendessen in geselliger Runde im St. Jakobushaus. Sowohl die Fachwerkstadt Goslar, wo man den Eindruck bekommen kann, dass die Uhren hier etwas langsamer gehen, als auch das altehrwürdige Ambiente des St. Jakobushauses waren hervorragend geeignet, um für ein Wochenende einmal das teilweise doch recht hektische Tagesgeschäft der Übersetzer hinter sich zu lassen.

    Am Samstag wurden die Teilnehmer – in diesem Jahr leider nur 20 – zunächst von John D. Graham (1. stellv. Vors. des DTT), der die Veranstaltung organisiert hatte, und Jutta Zeumer (1. Vors. des DTT) sowie von Anja Casties-Bergfeld (1. Vors. des BDÜ LV Bremen und Niedersachsen) begrüßt. Es folgte das Referat von Jutta Zeumer über Terminologiearbeit und die Funktion des DTT verbunden mit einem Aufruf zum terminologischen Networking.

    Anschließend sprach Reiner Heard von ATICOM über die Terminologiearbeit in der Praxis am Beispiel der Terminologie der Energieindustrie. Bei dem dargestellten Projekt wird die Terminologie mit MultiTerm verwaltet und die Übersetzer, die Terminologie recherchieren, können anhand einer Zahlenbewertung von 0-5 sehen, wie zuverlässig der jeweilige Terminus anhand von Quellen belegt ist. Es wurden auch Referenzen für internationale Glossare und Terminologieprojekte aus diesem Bereich gegeben, nur leider wurde auch deutlich, dass diese internationalen terminologischen Aktivitäten aufgrund mangelnder finanzieller Unterstützung eingestellt werden mussten.

    Der anschließende Vortrag von John D. Graham beschäftigte sich mit dem Thema "Allerlei Terminologie – Wozu soll sie gut sein?" Es ging darum, dass Verständigung nur dann funktionieren kann, wenn alle an der Kommunikation Beteiligten die verwendete Terminologie verstehen, das heißt, wenn alle Kommunikationskomponenten richtig gedeutet werden. Zu diesen Komponenten gehören auch Fachtermini.

    John D. Graham stellte anhand von Beispielen aus der Industrie (Normteile, Zukaufteile, Teile aus eigener Herstellung) dar, wie Benennungssysteme entstehen. Er ging des Weiteren auf die Ansätze der EU ein, Terminologie EU-weit zu regeln und zu vereinheitlichen. So werden neue, von der EU erfundene Termini eingesetzt, um zu vermeiden, dass der EU-Terminus mit dem nationalen Terminus verwechselt wird (z.B. "Vermögensgegenstände" anstelle von "Aktiva") - selbst wenn sie inhaltlich absolut identisch sind.

    Und als Ausblick in die Zukunft wurde als methodischer Ansatz das EU-Projekt TermImage angeführt, das die moderne Terminologiearbeit als Teil einer konsequenten Terminologiepolitik ein wichtiges Werkzeug für Informationsmanagement in der modernen multimedialen Geschäftswelt darstellt. Durch die Einbeziehung von visualisierten und multimedialen Elementen und die Anbindung an Systeme wie z.B. CAD, steht ein Informationsgebilde zur Verfügung, das schnell, relativ preiswert und sehr genau die notwendigen Auskünfte zur Verfügung stellt. Softwareprogramme für animierte und bewegte Darstellungen erlauben z.B. eine graphische Präsentation der Wirkungsweise eines Gerätes, wobei langwierige und schwer verständliche Erklärungen vermieden werden können.

    Noch vor dem Mittagessen stand ein recht kurzweiliges Referat über "Denglisch" von Dr. Gerd Schrammen vom VDS, dem Verein für die deutsche Sprache, auf dem Programm. Dr. Schrammen kritisierte die allzu bereitwillige Übernahme von Wörtern aus der englischen in die deutsche Sprache und nannte viele Beispiele, zu denen er als Alternative die deutschen Wörter nannte, die naheliegend gewesen wären, sich jedoch nicht hatten durchsetzen können. In diesem Zusammenhang ging es auch um übergreifende Aspekte, wie beispielsweise die Werbung, die sich gerne der englischen Sprache bedient, um Produkte mit einer bestimmten Aura zu umgeben, oder dass Personen englische Wörter verwenden, um ihre Sprache damit vermeintlich aufzuwerten. Herr Graham führte hier das sehr passende Zitat einer deutschen Ministerpräsidentin an, die da sagte, was heute zähle, sei nicht Leistung, sondern Performance.

    Es folgte ein weiterer Vortrag von John D. Graham über das Thema "Words around the world. A light-hearted look at modern universal terms." Es ging um Termini, die in verschiedenen Sprachen eine universelle Bedeutung haben und um Lehnwörter, sowie um die Entwicklung, die die Termini in den unterschiedlichen Sprachen erfahren. Die Teilnehmer konnten hier natürlich aus ihrer täglichen Praxis auch viel Interessantes beitragen.

    Bei der abschließenden Diskussion ging es in erster Linie darum, wie die einzelnen, meist freiberuflichen Kollegen, die Terminologiearbeit in ihre tägliche Routine integrieren. Dabei zeigte sich, dass dieses sehr unterschiedlich gehandhabt wird, d.h. von der einfachen Excel-Tabelle über die "selbstgebastelte" Datenbank bis hin zum Einsatz von Terminologieverwaltungsprogrammen, wie beispielsweise MultiTerm. Es bleibt das Fazit, dass eine gewissenhafte Terminologiearbeit zwar sehr aufwendig ist – insbesondere unter Termindruck –, jedoch für die Übersetzer eine lohnende Investition in die Zukunft darstellt.

    Am Abend trafen sich die Teilnehmer in einem Restaurant in der Goslarer Altstadt und konnten bei schönstem Wetter draußen sitzend vorhandene Kontakte auffrischen und neue knüpfen.

    Am Sonntagmorgen gab es zum Abschluss eine Führung durch die historische Goslarer Altstadt, die übrigens zusammen mit dem Besucherbergwerk Rammelsberg zum Weltkulturerbe der UNESCO gehört.

    Der nächste Anglophone Tag ist für den 29./30.5.2004 in Cambridge geplant.

    Petra Berghöfer

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    16.11.2002, Düsseldorf

    ATICOM-Fachseminar
    Professionelles Arbeiten als Dolmetscher/Übersetzer für Gericht, Polizei, Notare, Rechtsanwälte, Standesämter

    Was sind MOD's? Wann verjährt mein Anspruch gegenüber den Gerichten für erbrachte Leistungen? Wie erfahre ich den offiziellen Wortlaut von Landesbezeichnungen? Wie übersetze ich die leidigen Berufsbezeichnungen? Wer bezahlt meinen Einsatz bei Besuchsüberwachungen im Gefängnis? Und viele Fragen mehr wurden anlässlich des obigen Fachseminars behandelt, das Dragoslava Gradincevic-Savic mal wieder mit großem Sachverstand, mit Witz und gespickt mit zahlreichen hilfreichen Tipps geleitet hat. Von ihrer hohen Professionalität, ihrer langjährigen Erfahrung und Zähigkeit bei der Durchsetzung ihrer und auch unserer Interessen profitierten alle Teilnehmer: die jungen Berufsanfänger ebenso wie die Seiteneinsteiger, aber auch die grau melierten "alten Hasen".

    Wie man die "allgemeine Beeidigung", um bei Gericht zu dolmetschen oder die "Ermächtigung zur Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen" erlangt, erfährt man in einem beim für den Wohnort zuständigen OLG (bei Übersetzern) oder LG (bei Dolmetschern) anzufordernden Merkblatt. Als Voraussetzung sollte man eine "persönliche und fachliche Eignung" nachweisen. Bei so unverbindlichen Kriterien, kommt als Begründung für eine etwaige Ablehnung ja so ziemlich alles in Frage. Ob man nun einen Diplomabschluss besitzt, oder nach einer Prüfung vor der IHK den Titel eines Übersetzers "mit staatlicher Anerkennung" erworben hat - diese Differenzierungen verraten, dass die Qualifikationsabstufungen wenig übersichtlich sind. Wir erfuhren, dass eine vom OLG Köln erteilte "Ermächtigung" nur eine Halbwertzeit von 5 Jahren hat, vom OLG Hamm z.B. ist eine Befristung bislang nicht bekannt. Allerdings wäre es nicht verwunderlich, wenn dies, - warum nicht gar schon mit jährlicher Erneuerung - , bald auch von anderen OLG's als neue Geldquelle entdeckt würde, kostet der Spaß den Antragsteller auf Ermächtigung beim Präsidenten des zuständigen OLG's bzw. beim Präsidenten des zuständigen LG's doch mittlerweile 50 €. - Besprochen wurden im Verlauf des Seminars alle Details, die bei der Anfertigung von Übersetzungen, deren Richtigkeit usw. bescheinigt werden soll, zu berücksichtigen sind. Z. B. ist ratsam anzugeben, ob der Ausgangstext im Original oder in Kopie vorgelegen hat. Zu Beginn der Übersetzung sollte angegeben werden "Übersetzung aus der x Sprache". Um Fälschungen vorzubeugen, regte Dragoslava Gradincevic-Savic an, am Seitenende als Fußnote jeweils seinen eigenen Namen mit Adresse anzufügen. Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten im Ausgangstext sollten mit einer Anmerkung des Übersetzers ebenfalls in einer Fussnote kenntlich gemacht werden. Bei dem Problem, die kyrillische in die lateinische oder arabische in die lateinische Schrift zu transliterieren, wurde auf die ISO Norm verwiesen, die beim Beuth Verlag in Berlin bestellt werden kann.

    Ein sehr wichtiger Hinweis war sicher der, dass die im Ausgangstext genannten Berufsbezeichnungen nicht mit "heimischen" analogen Berufsbezeichnungen wiedergegeben werden dürfen, da der Übersetzer in einem solchen Fall die Beurteilung einer inhaltlichen /fachlichen Gleichstellung vorwegnehmen würde (Präjudiz), über die das Amt und nicht wir zu entscheiden hat. Als selbstverständlich sollte gelten, dass Urkunden ohne Abänderungen immer vollständig, einschließlich Stempel usw. zu übersetzen sind und das Layout so weit wie möglich dem Original anzupassen ist. Draga gab etliche nützliche Tipps z. B. zu ihrem persönlichen "Klammersystem" beim Verbinden mehrerer Seiten einer Übersetzung oder zur Suche nach den offiziellen Landesbezeichnung (www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/Verzeichnis/index_html), zu Preisen, Stempelinhalt oder zu den strafrechtlichen Folgen des Ermächtigten im Falle von Pflichtverletzungen, usw. - Vielleicht an dieser Stelle nochmals erwähnenswert: Trotz gängiger Praxis sind Übersetzungen von Urkunden oder Gerichtsakten, die lediglich den Absenderstempel eines Büros tragen und damit eine "Beglaubigung" simulieren, keine gültigen "beglaubigten" Übersetzungen!

    Wer bei der Polizei oder im Auftrag der Justizbehörden in NRW dolmetscht, sollte allgemein beeidigt sein. Wir wissen, dass die Praxis eine andere ist! Welche Folgen es nach sich zieht, wenn nicht professionelle Dolmetscher bei Polizeivernehmungen am Werk sind, belegt eine Studie der GHS Essen (Empirische Polizeiforschung, Bereich Kommunikationswissenschaft): Einflussnahme, eigenmächtiges Handeln dieser sog. Dolmetscher entstellen die Fakten. Aber seit die Bezahlung auf der Grundlage des ZSEG für die Polizei zu teuer geworden ist und es nur noch einen "Ersatz für Verdienstausfall" nach 3 Sprachgruppen gegliedert gibt (wenigstens bei einigen Polizeidienststellen mit Zuschlag von bis zu 40% für den Berufsdolmetscher mit Büro und Schreibkraft!), ist der Job für Profis ja auch weniger attraktiv und geradezu eine Einladung an Pizzabäcker und Pita-Verkäufer - sorry!

    Aber wie wir hören, ermöglicht es § 13 ZSEG, abweichend von den eigentlichen Bestimmungen des Polizeigesetzes NW, mit den Sätzen unterhalb des ZSEGs zu bleiben. Das ZSEG seitens der Polizei zu unterlaufen ist also völlig legal.

    Für die Heranziehung seitens der Polizeibehörden kann man sich in die Zentraldatei des LKA in NW (Völklinger Str. 49, Düsseldorf) eintragen lassen. Sich den "Dumping-Preis-Pools" anzuschließen, kann man sicher nicht guten Gewissens empfehlen.

    Damit es den Dolmetscher beim telefonischen Auftrag für einen Dolmetscheinsatz für die Polizei nicht ganz unvorbereitet trifft, sollte er sich vorher nach der Dauer, dem Sachgebiet, der Sprache, der Zielperson (dolmetschen für den Täter, das Opfer, den Zeugen kann unterschiednlich großen psychischen Druck bedeuten) und seiner Herkunft (Dialekt !) erkundigen.

    Dolmetschleistungen sind auch bei sog. TÜ's (Telefonüberwachungen - hier ev. auch zur Nachtzeit!), die auf MOD's (magneto-optischen Datenträgern) gespeichert werden, erforderlich oder bei Besuchsüberwachungen von Untersuchungshäftlingen im Gefängnis. Die Kosten für diese Einsätze im Gefängnis gehen zu Lasten des Staates und sind nicht von den Angehörigen des Insassen zu tragen! Allerdings muß der Dolmetscher auf der Besuchserlaubnis angeführt werden. Ein eisernes Gebot gilt für alle Dolmetscheinsätze vor Gericht, im Knast oder bei der Polizei: zu viel Nähe und jeder Anschein von möglicher parteilicher Einvernahme ist zu vermeiden (Fraternisierung!).

    Was die Bezahlung der Dolmetschleistungen betrifft, so gilt noch immer das ZSEG von 1994, auf dessen Reformierung wir bis heute noch warten. Die Stunden werden derzeit noch mit Sätzen von 25 bis 52 € entschädigt und der Berufsdolmetscherzuschlag bis zu 50 % steht dem zu, der mindestens 70%  seines beruflichen Einkommens durch gerichtliche oder außergerichtliche Dolmetscheinsätze erzielt. Vorliegende einschlägige Gerichtsurteile sind zur Durchsetzung der Ansprüche hilfreich. Sollte der Entwurf des reformierten ZSEG, nach dem nur noch 3 Honorargruppen und der Wegfall des Zuschlags vorgesehen sind, verabschiedet werden, würden Dolmetscher und Übersetzer allerdings nicht unbedingt schlechter dastehen. Ein unterstes Zeilenhonorar von geplanten 1,50 € ist derzeit oft gar nicht so einfach durchzusetzen. In Anbetracht der allgemeinen Kassenlage ist jedoch eher fraglich, wann das neue Gesetz kommt. Bis dahin ist nur jedem zu raten, seine offenen Forderungen gegenüber den Justizbehörden geltend zu machen, denn nach 3 vollen Jahren verjährt der Anspruch. Nach dem Entwurf des reformierten ZSEG soll in Zukunft schon nach 3 Monaten Verjährung eintreten.

    Viele Einzelheiten, Berichte aus der Praxis, Adressen, Anregungen, Urteile, Literatur, Referenzen zu Gerichtsurteilen und vieles mehr ergänzten die spannende Zusammenkunft und belebten die Gesprächsrunde.

    Wissen ist bekanntlich Macht: Der Besuch dieses Fachseminars war wichtig, um über unsere Rechte informiert zu sein und zu bleiben, handfeste Argumente zu erfahren, mit denen unsere Forderungen begründet werden können, Erfahrungen auszutauschen und immer wieder ermahnt zu werden, seinem eigenen professionellen Anspruch gerecht zu werden. Im Falle einer Wiederholung kann nur jedem der Besuch empfohlen werden!

    Einen herzlichen Dank an Draga, die das Seminar ermöglichete und der für ihren unermüdlichen Einsatz , ihre hohe Kompetenz und freundliche Hilfsbereitschaft ein großes Lob gebührt!

    Waltraud Allgeier

    Hinweis: Dieses Seminar wird in der 2. Jahreshälfte 2004 erneut durchgeführt. Bitte beachten Sie die Ankündigung in unserem Veranstaltungskalender.

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    28./29.6.2002, Neukirchen-Vluyn

    ATICOM-Fachseminar
    HTML-Programmierung

    Am 28. und 29. Juni fand es endlich statt, das lang erwartete Seminar zum Thema Internet. Hoffentlich hat sich niemand von dem Wort "Programmierung" abschrecken lassen, denn auch die vier Teilnehmerinnen waren keine Technikfreaks und fanden in dem Seminar, was sie erwartet hatten: Einen Blick hinter die Kulissen der farbigen Webseiten-Welt und eine Anleitung, mit welchen Mitteln und Werkzeugen sie erzeugt und bearbeitet werden können.

    In dem schon aus dem Excel-Seminar bewährten Rahmen, in dem sich die Teilnehmer gastfreundlich aufgenommen fühlten, machten wir uns in entspannter Atmosphäre mit der Bearbeitung von webfähigen Seiten vertraut. Um es vorwegzunehmen: Es war spannend und der Stoff wurde nie trocken oder langweilig, denn jeder Schritt wurde gleich am eigenen PC nachvollzogen! Aufkommende Fragen hat der Referent direkt beantwortet, entstehende Probleme wurden umgehend "vor Ort" gelöst.

    Befehle ähnlich denen, die mancher noch aus MS-DOS Zeiten kennt, bildeten den Schwerpunkt der ersten Lernstunden. Sogenannte "Tags" dienen dazu, auf der Seite Formatierungen, Schriften, Tabellen, Farben etc. entstehen zu lassen, oder Elemente wie z.B. eine Graphik oder gar ein animiertes GIF einzufügen. Wer sich über die vielen Möglichkeiten Informationen besorgen möchte, kann in der umfangreichen Stichwortsammlung unter self.html im Internet Erklärungen und Anleitungen zur Programmierung der einzelnen Elemente finden.

    Nach der Pflicht kam am zweiten Tag die Kür mit dem Entwurf einer eigenen Homepage unter Einhaltung der wichtigsten Anforderungen: Die Seiten sollten keine Sackgassen enthalten, sondern Links, mit denen man zumindest immer wieder zur Startseite zurückkommt. Hyperlinks zu anderen Homepages sollten so gestaltet sein, dass sie ein eigenes Fenster öffnen, damit der Interessent zurück zu unserer Website geleitet wird. Auch galt es, die wichtigsten Faktoren für die optische Gestaltung einer Seite zu beachten: Optimale Platzierung des Firmenlogos, der Menüleiste, der Kontaktdaten. Nicht zu viel Informationen auf einmal, denn das Wichtigste muss auf einen Blick erfassbar sein: Also eine kurze Seite, damit kein Scrollen erforderlich ist, und nicht zu aufwändige Bilder und Graphiken, damit das Laden nicht zu lange dauert. So schnell wie wir bei unseren Recherchen im Internet die gewünschten Informationen griffbereit - auf einen Blick und Klick - finden wollen, sollte sich auch ein potentieller Auftraggeber über uns informieren können!

    Da wir alle einen Hyperlink zur ATICOM-Seite einbauen wollten, haben wir natürlich nicht nur die ATICOM-Seite aufgerufen, sondern uns auch den Quelltext angeschaut und gesehen, wie viel Arbeit der Seitenmeister in die Programmierung gesteckt hat. Auch wenn unsere eigene Homepage weniger ehrgeizig ausfallen wird, ist es wichtig, dass sie ausgewählte Metatags enthält, über die sie in den Suchmaschinen erscheint. Kostenlose Einträge in Suchmaschinen werden übrigens auch im Internet angeboten.

    An der umfangreichen Aufgabenstellung im Rahmen unserer Kür durften wir mit Hilfe der vorgefertigten Programmierungs-Software von FrontPage arbeiten. Die Handhabung war einfach, auf der Oberfläche sozusagen tägliches Brot aus dem Word-Programm. Die Programmierung des HTML-Quelltextes erfolgte hinter den Kulissen automatisch, wenn auch nicht immer ganz auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten, denn FrontPage ist ganz auf Microsoft-Produkte ausgerichtet und nicht alle Browser verstehen die Befehle in gleicher Form. Dadurch besteht die Gefahr, dass mit FrontPage bearbeitete Seiten mit veränderten Formaten oder Farben im Internet dargestellt werden (so dass z.B. die Idee der Corporate Identity unterlaufen wird) oder z.B. Umlaute als geheimnisvolle Zeichenkombinationen in dadurch gänzlich verfremdeten Wörtern erscheinen - wer hat sich nicht schon mal über solche "Hieroglyphen" gewundert! Deshalb bietet es sich an, mit anderen Tools zu arbeiten, z.B. "Phase 5", einem HTML-Editor, den man kostenlos aus dem Internet herunterladen kann. Für Profis ist "dreamweaver" das (teure) Tool der Wahl, und für Bilder bietet sich "coreldraw" an, von dem man eine ältere Version vielleicht schon beim Kauf des letzten Druckers mitgeliefert bekam.

    Die Aufgabenstellung beinhaltete also viele Anforderungen auf einmal, dazu kam die Bewältigung der neuen Technik. Aber die Teilnehmerinnen haben alle das Klassenziel erreicht und nicht nur aussagefähige und optisch attraktive, sondern auch für einen Webauftritt technisch brauchbare Seiten mit ihrem Angebotsprofil zusammengestellt. Jetzt müssen nur noch diejenigen, die bislang keine Domain haben, die entsprechenden Angebote studieren und dann eine eigene anmelden. Um die eigenen Seiten vom heimischen PC ins Internet zu stellen, muss man sie auf einen Server übertragen, wofür man - sofern man nicht doch mit FrontPage arbeitet - zunächst eine Testversion von WS FTP kostenlos für 30 Tage aus dem Internet herunterladen kann. Für die regelmäßige Pflege der Seiten braucht man dann die lizenzierte Version (Kostenpunkt ca. US$ 40).

    Der Ehrgeiz, unsere Seiten noch weiter zu vervollkommnen, ist jedenfalls geweckt. Demnächst werden vielleicht schon die ersten Ergebnisse auf den eigenen Homepages zu bewundern sein. Genügend Tipps und Tricks dazu haben wir ja nun von kompetenter Seite erhalten!

    Susanne Goepfert

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    7.-9.6.2002, Straelen

    Anglophoner Tag:
    "The World of Literature"

    (in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden)

    Straelen (sprich: Strahlen, es handelt sich um das berühmte rheinische Dehnungs-e) ist ein Städtchen am Rande unserer Republik mit mehr Blumen als Einwohnern (wie Organisations-Multitalent Reiner Heard betonte), Stammsitz des Tiefkühlspezialisten bofrost und heimlicher Mittelpunkt der world of literature. Diesen Mittelpunkt konnten wir am Freitagnachmittag besichtigen: Das Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.

    Von außen eher unscheinbar versteckt sich das EÜK hinter einer hellgelben Fassade in einer gepflasterten Straße nahe der Kirche. Aber schon zwei Schritte hinter der Eingangstür geht es los. An allen Wänden entlang stehen Regale mit Büchern, 105 000 sind es zurzeit. Dr. Regina Peeters, Geschäfts- und Fremdenführerin des Kollegiums, erläutert die Geschichte, die Finanzierung und den Zweck der Einrichtung. Die öffentlichen Gelder schaffen einen Rahmen, in dem Literaturübersetzer aus der ganzen Welt arbeiten können. Sie finden Computer, Nachschlagewerke und kollegiale Unterstützung. 30 Appartements stehen als Wohnraum zur Verfügung, auch hier sind alle Wände mit Büchern voll gestellt. Da kann man in der Theologie schlafen oder bei den Russischen Werken. Und wer nachts dringend etwas recherchieren möchte, muss halt einen Kollegen wecken, um sich an seiner Bücherwand zu bedienen. Nicht immer bleibt es bei diesen ehrenvollen Absichten ...

    Spätestens nach der Diskussion über die Vergütung von Literaturübersetzungen und die Ausführungen von Radovan Charvát zu dem Thema wissen wir, warum früher Übersetzungen in Klöstern verfasst wurden. Dort erwartete man nicht mehr als Gottes Lohn für die Bemühungen - und viel mehr gibt es auch heute nicht. Da ist es schon verständlich, dass im Übersetzerkollegium die Bibliothek zwar den Mittelpunkt, nicht aber das Herzstück der Einrichtung darstellt. Das ist wohl eher die Küche, in der das Weinschwein fleißig gefüttert wird, damit beim gemeinsamen Futtern auch das Nachspülen nicht zu kurz kommt. Welche Kreativität von Zeitnot geplagte und von knapper Kasse beschränkte, in babylonischer Ausnahmesituation befindliche Menschen abends noch in der Küche entwickeln können, ist im EÜK-Kochbuch "Über Seezungen" eindrucksvoll dokumentiert (siehe Rezension). Das Werk befasst sich, wenngleich am Rande, auch mit den Recherchebedürfnissen in Sachen Zutatenbeschaffung.

    Über das Wie und Wo, besonders aber auch über das Warum der literarischen Recherche referierte Dr. Peeters am Samstagmorgen am Tagungsort. Wer sind Betty Crocker und Ty Cobb (in dieser Zusammenstellung eher ungewöhnlich), wer wirbt mit dem Spruch "Packen wir's an" und wann sollte der Übersetzer "Tesafilm" statt "Scotch-tape" schreiben? Die Botschaft hörten wir wohl, allein einigen Teilnehmerinnen fehlte der Glaube an die Notwendigkeit wochenlanger Recherchen zu einem Namen, dessen Bedeutung vielleicht allein deswegen im Verborgenen liegt, weil sie nicht existiert.

    Ungleich eingängiger waren da die Ausführungen von Dr. Abdel Salam Ismail, der über die besonderen Probleme bei der Übertragung englischer und deutscher Literatur ins Arabische sprach. Der beabsichtigte Weckeffekt nach der Pause wurde durch den Vergleich von Übersetzungen und Frauen zwar erreicht (entweder schön, dann nicht treu oder treu, dann nicht schön), wäre aber gar nicht nötig gewesen. Das geneigte Publikum verzieh schnell und folgte den Ausführungen aufmerksam. Neben den allgemeinen lexikalischen und syntaktischen Problemen entstehen durch die ganz unterschiedlichen Kulturen besondere Probleme. Die Übersetzung der Worte "Schwarzbrot, Dauerwurst, Glatteis oder Türkenschwein" ist nicht in erster Linie lexikalischer Art. Vielmehr gibt es diese Dinge nicht im arabischen Sprachraum. Für Schwarzbrot oder Dauerwurst mag das nicht tragisch erscheinen, ja vielleicht noch nicht einmal bedauerlich sein. Aber was ein Türkenschwein sein soll, muss in der Übersetzung des Werkes "Ganz unten" von Günter Wallraff deutlich werden, ansonsten bleibt das Buch unverständlich. Anmerkungen, die in englisch-deutschen Übersetzungen möglichst unterlassen werden, sind hier an der Tagesordnung. Wird das Werk umfangreicher und bildhafter, wie König Lear, so schwellen die Erläuterungen auf die Länge von 47 Seiten an, die den arabischen Leser erst in die Lage versetzen, den Text zu verstehen.

    Nach dem Mittagessen stand "Truths and falsehoods perpetuated by literature" auf dem Programm. Der etwas dröge Titel bereitete die nicht Eingeweihten, deren nicht viele dort vertreten waren, in keinster Weise auf die bühnenreife Darbietung vor, die Sally Lamm und Jadwiga Bobrowska zum Dessert servierten. Nach dem Quiz zur Reanimation der schläfrigen Hirnzellen räumten die Damen gnadenlos auf mit großen Lügen und kleineren Unwahrheiten aus der Literatur. Der Erfinder von Dracula war nie in Rumänien, tschechische Schriftsteller erfanden eine vergangene literarische Hoch-Zeit und legten so den Grundstein für "wieder-"erwachendes Selbstbewusstsein. Der immer wieder beschworene Londoner fog existiert schon lange nicht mehr und das Landleben scheint in eine eigene Daseinsform mutiert zu sein, die so nie war und heute schon gar nicht mehr ist.

    Einen (k/b)ritischen Blick auf die Deutschen um 1900 gewährten Stellen aus "Three Men on the Bummel" von Jerome K. Jerome. Selbst stellenweise aufkeimende Selbsterkenntnis konnte die durchschlagende Heiterkeit nicht ernstlich gefährden. Soweit befasste sich der Vortrag mit der allgemein zugänglichen Literatur und kann daher gefahrlos wiedergegeben werden. Aber dann kam Janice und plauderte über ein Erlebnis, das sie kürzlich mit ihrer Mutter hatte. Dies weiter zu erzählen verbietet die Höflichkeit, denn dem gemeinen Klatsch geben wir uns nicht hin. Nur so viel: Janice's Mum mag keinen Euro, keine Franzosen und wir denken noch drüber nach, ob wir sie wirklich mögen...

    Die Nachfolge im Programm trat Sue Young an, die über "EU translation and jigsaw puzzles" referierte. Neben der Schwierigkeit, in Texten aus der Industrie die EU-Terminologie überhaupt zu erkennen und das festgelegte Vokabular zu verwenden, ergeben sich besondere Schwierigkeiten aus den oft aufgeblähten, umständlichen oder gar nebulösen Formulierungen der Ausgangstexte, z.B.: All fish exhibited a 100% mortality. Die FIGHT THE FOG Kampagne bekämpft diese sprachlichen Wucherungen und schlägt stattdessen vor: All the fish died. Das von Sue Young vorgestellte Buch "Translating for the EU institutions" ist, neben vielen anderen Hilfsmitteln und Websites, auf ihrem Hand-out zu finden. Die Hölle und die Heinzelmännchen bemühte John D. Graham zum Abschluss des Tages, um über die "Localisation of literary texts illustrated by the translation of lyrics" zu sprechen. Während in der Bibel ursprünglich 25 verschiedene Worte für "Hölle" existieren, benutzt die englische Übersetzung nur ein einziges. Eine Unterscheidung verschiedener Höllen ist in unserer Sprache nicht mehr möglich. Die Übertragung des Heinzelmännchen-Gedichts ins Englische (für japanisches Publikum!) hingegen ist möglich - wenn man die Übersetzung am Rhythmus und am Reim festmacht. Der Beweis wurde vor Ort angetreten und war durchaus überzeugend.

    Bei herrlichem Wetter am Sonntagmorgen brach ein Autokorso mit 15 der Teilnehmer des Anglophonen Tags in Richtung Bedburg-Hau bei Kleve auf. Nach einem kleinen Schlenker erreichte man das in einer schönen Parkanlage gelegene Schloss Moyland.

    Auch für diejenigen, die keine Beuys-Anhänger waren, erwies sich die sachkundige fast zweistündige Führung durch die dortige ständige Ausstellung als recht aufschlussreich. Anhand einzelner Werke versuchte die gelernte Archäologin - wie sie sagte - die Tür ein bisschen aufzumachen. Sie erläuterte die Fett-und-Filz-Legende und die Form-und-Nichtform-Philosophie des Künstlers. Es wurde klar (bzw. bestätigt), dass man die Werke von Joseph Beuys ohne das nötige Hintergrundwissen nicht würdigen kann.

    Mit vielfältigen neuen Erkenntnissen in beruflicher, sprachlicher und auch künstlerischer Hinsicht trat man dann am frühen Nachmittag die Heimreise an.

    Jutta Profijt

    Hier ein weiterer Bericht einer Teilnehmerin, der im "Netzblatt" des German Network ("GerNet") unseres britischen Schwesterverbands ITI erschien:

    When the first notification of this year's Anglophoner Tag appeared, there was quite possibly a feeling amongst at least some members of the various translators' associations involved (ITI GerNet/DTT/ATICOM /BDÜ/IOL German Society) that the literary focus of the gathering might not be particularly relevant or interesting for them as non-literary translators, and that Straelen ("wherever's that??") was not necessarily a place they would be tempted to visit in the same way that Cologne or Berlin have attracted participants in previous years. I personally certainly set off for the weekend with both these thoughts in the back of my mind. But being a 'veteran' of four previous Anglophone Tage, I was confident that I would nevertheless come away feeling glad that I had taken part, enriched by the experience, and heartened by the renewal of contact with colleagues who, over a period of five years, have become friends. I can honestly say that in none of these expectations was I disappointed.

    The actual theme of any Anglophoner Tag is of course significant, but its real value lies in the 'Kollegialität' engendered by its extra-curricular aspects: the anecdotal exchange of experience, enthusiastic sharing of knowledge, and sheer pleasure generated by stimulating social banter with like-minded fellow professionals persuaded to abandon their desks for a day or two and emerge into the 'real world'.

    For the uninitiated amongst our readership, the aim of these gatherings is once a year to bring together fellow translators working with German and English at an attractive venue in either the UK or Germany, for purposes both professional and social. Five organisations are now involved in these events - no fewer than four separate German groups as well as our very own GerNet - and each organisation takes turns to act as host. This was the eighth Anglophoner Tag, and was organised for the first time, and with great efficiency, by ATICOM, a fairly recently founded 'newcomer' which seems to be already well established as a spin-off group operating confidently alongside the others. It will be GerNet's turn to host in 2004, whilst next year's venue and date are already fixed: Goslar next May (23 - 25). This will be organised by the DTT, and preliminary details can be found elsewhere in ITI's Netzblatt. Numbers attending these events vary considerably, but remain at a 'comfortable' level (i.e. 30 - 60), meaning that social contact is easy and friendships are rapidly established.

    But enough of 'self-promotion'; to the detail of this year's meeting. Over a period of a day and a half, "The World of Literature" revealed to us a translation environment which many of us felt could almost be described as a parallel universe. Friday afternoon's tour of the EÜK took us down a Carrollian 'rabbit-hole' into a cocooned haven of intellectual bliss for those who delight in the combined agony and ecstasy of finding means of converting leading authors' masterworks into a form which allows them to be appreciated by readers who are not only speakers of another language, but also natives of another culture.

    The EÜK was established in 1978, the eventual outcome of an idea dreamt up by a group of literary translators who met to share experiences and offer each other moral and practical support over the period of one weekend each year. They felt that this was not long enough, and drew up an ambitious proposal for a live-in centre with ample research facilities and a calm atmosphere, where literary translators from all over the world might come to work and live, free of charge. The proposal was submitted to all the Bundesländer, and it was the offer from Nordrhein-Westfalen of a base in Straelen which proved most attractive. Regina Peters, the centre's charismatic PR 'supremo' and library manager, explained to us with a wry smile that, given the size of the quaint little town and the range of distractions it has to offer, it was felt that translators living in Straelen would, quite simply, find little to divert them from the task in hand ...

    And so the Centre came to fruition, formed by the amalgamation of a number of small adjoining cottages in the town centre. It normally houses about 20 translators at any one time, and certain sections of its 100,000-volume library have to be accommodated in each of the studio apartments in which the translators live. Another wry smile was evident as Dr Peters confided to us that the centre had been instrumental in the germination of a number of marriages ... and sadly one or two divorces as well.

    Translators come to stay from all over the world (the Spanish and Italians apparently signalling their presence with a marked rise in decibel levels in the communal kitchen/dining areas!) and spend between 6 weeks and 2 months working on a specific project. Those applying for places must have published at least 2 works, but German need not be a featured language. Grants are awarded to 100 applicants from Eastern Europe and the Far East each year who would not otherwise be able to afford to attend.

    Frequent reference was made to the low level of earnings of literary translators - publishers normally offer a rate somewhere between 18 and 28 DM (no euro price was mentioned) per standard DIN page (30 lines of 60 characters), with an absolute ceiling of DM 35. This covers the initial read-through as well as all proof-reading and corrections, and is usually only payable when the project is almost complete. A share of the sales revenue is rare, although increasingly sought after by members of the profession.

    Feeling relatively well paid by comparison as commercial translators, we were left wondering what drives this sub-set of our profession to continue to pursue their chosen path, when it is clearly never going to be financially viable. Nevertheless one cannot but admire their selflessness and must be grateful that there are people who are prepared to continue to struggle to bring the enchantment of Harry Potter to children of all nationalities and enable important authors like Jung Chang to become known around the world.

    Friday evening gave us an opportunity to debate our various viewpoints, and much else besides, over a meal in the very traditional Gasthof Zum Siegburger, where we were joined by colleagues who had not opted to take part in the tour of the EÜK earlier in the day.

    On Saturday morning the 'formal' talking began (although the atmosphere of an Anglophoner Tag is never really 'formal'), with a few words of welcome from Reiner Heard, ATICOM's chairman, and an introduction, for those who had not already met her, to Regina Peters, who talked to us about the EÜK, focussing on the role of research in the task of the literary translator. No more than a few seconds had passed before she mentioned what a fundamental change had been brought about by the general availability of the Internet. It's hard to envisage a profession where the 'revolution' can have been more keenly felt or more gratefully received, given the infinite range of problem areas such as literary and historical references, place-names, brand-names, advertising slogans, book and song titles, obsolete or contemporary idioms, with which the literary translator has to contend in your average novel. One author cited as employing an 'above-average' range of such allusions is Günter Grass, but he is one of the few authors who takes an active interest in the translation process, to the extent of holding workshops where particular questions can be 'aired'. A far cry from other authors who apparently show not one iota of concern as regards the rendering of their work into other tongues, including several writers who, thanks to their translators, have become celebrities in countries other than that of the language in which their works were originally written.

    One valuable resource to which Dr Peters drew our attention was Digitale Bibliothek, currently celebrating its 5th birthday. This Berlin-based company produces classic works of literature, and more, on CD-ROM (to quote their strapline - "CD-ROMs für Menschen, die Bücher lesen"). For further information visit www.digitale-bibliothek.de.

    Next to take the podium was a practising Egyptian literary translator, Abdel Salam Ismail, who works from English and German into Arabic. Dr Ismail painted a rather gloomy picture of his calling in his native country, where the profession of literary translation is simply not recognised, and criticism frequently has to be endured from laymen who believe they could have done better. Dr Ismail drew our attention to specific problems presented by translation into Arabic, such as completely different punctuation conventions which mean that considerable rewriting of European structures is needed in order to render them elegant and acceptable. But he highlighted cultural differences as the greatest problem - the simple example of the concept of 'Glatteis' for an Egyptian readership put into a nutshell the kind of difficulty that has to be solved - along with the complexity of the different registers of German spoken today, using the example of a Wallraff novel which uses Hochdeutsch, dialect and Gastarbeiter 'pidgin' German, for which it is well nigh impossible to find any equivalent in Arabic.

    A leisurely break followed, during which we enjoyed a sumptuous lunch in the dining room of the conference suite in the Hotel Straelener Hof, our base for the day. And plenty of time afterwards for coffee and a chat (yes, and a smoke for those who needed it) outside in the glorious sunshine.

    The immediately post-prandial 'graveyard slot', as it was dubbed by its occupants, fell to the by now familiar duo of Sally and Jadwiga (Lamm and Bobrowska). They promised us a 'mixture of enlightenment and entertainment', as per usual, and this they delivered stupendously well as they regaled us with 'Truths and falsehoods perpetuated by literature'. With no thoughts of dozing off given a chance of entering our heads, we hurtled through fascinating reflections on the Essex background of Dracula, the surprising 'reinvention' of long-lost Czech literature, and England's unshakeable image of lush, green rurality surrounding a permanently fog-shrouded capital city, to name but a few stops along the way.

    But the highlight of their presentation was for me the revelation, by way of illustration of their theme, of Jerome K. Jerome's sequel to "Three Men in a Boat", namely "Three Men on a Bummel". One might have thought this a spoof title dreamt up by our talented twosome for this event. But no. Unaware of the existence of this literary gem though I was before, I am now the proud owner of the little novel in question, and shall be purchasing numerous copies to send to friends around Europe (published in the bargain-priced Penguin Popular Classics series, I got mine for under 2 pounds through Amazon). If, dear reader, you are already acquainted with the sardonic style of the aforementioned tome, you have dispensation to move onto the next paragraph - I simply cannot resist quoting one or two extracts to demonstrate to the rest of you why I am so amused by Jerome's observations, penned in 1900.

      On the law-abiding nature of the Germans: "In a German park I have seen a gardener step gingerly with felt boots onto a grass plot, and removing therefrom a beetle, place it gravely but firmly on the gravel; which done, he stood sternly watching the beetle, to see that it did not try to get back onto the grass; and the beetle, looking utterly ashamed of itself, walked hurriedly down the gutter and turned up the path marked 'Ausgang'."

      On learning the language: "To Hanover one should go, they say, to learn the best German. The disadvantage is that outside Hanover, which is only a small province, nobody understands this best German. Thus you have to decide whether to speak good German, and remain in Hanover, or bad German and travel about. "

      On their sense of orderliness: "In Germany there is no nonsense talked about untrammelled nature. In Germany nature has got to behave itself and not set a bad example to the children. "

    After such a highly polished and entertaining presentation, the task of 'following on' fell to our own Sue Young. The title of her talk, "EU translation and jigsaw puzzles", was intended to 'tease'. She revealed that it was inspired by a comment made by a speaker at an EU workshop (GerNet member Keith Moffitt), that a passion for crosswords and jigsaw puzzles was a definite advantage in tackling the translation of EU texts. Sue found herself agreeing wholeheartedly and, being a devotee of both, it set her thinking, her thoughts subsequently being expanded into this very informative and helpful insight into this particular branch of our trade.

    On the practicalities of obtaining work, she explained that most EU translation jobs are now placed via the Translation Centre in Luxemburg, and deadlines are often tight. It can be anticipated that the volume of into-English work will increase in future as enlargement leads to the adoption of 'relay translation', with English being used as the 'pivot' language for new Member States. This development will also, presumably, contribute to the current common problem of poor quality in an original text which may be authored in English or French, but not by a native speaker. The by now well-known "Fight the Fog" campaign promoted by the Commission Translation Service was initiated by Commission translators who were fed up with having to contend with over-lengthy, unclear texts and sought to convert the Eurocrats to the philosophy known as "KISS - keep it short and simple".

    Sue pointed out that much EU translation work is related to law in some way, and so a basic understanding of the relevant instruments and institutions is vital. She cited a wealth of fundamental facts, and a few typical pitfalls to be avoided, and recommended a book written by Emma Wagner, Svend Bech and Jesús M. Martínez, "Translating for the European Union Institutions", details of which can be found on the very valuable sheet of information she distributed, including useful websites and book titles, which is reproduced here.

    No Anglophoner Tag would be complete without an address of some kind in John Graham's lilting Scottish tones, and on this occasion he was to share with us his views on the nature of what we define as 'literature', and its localisation. He quoted to us Victor Hugo's assertion that 'the novel' to be defined as such must have a fixed focal point, be it a person, a date or an event, which is indeed an argument worthy of further contemplation.

    But it was John's illustration of 'localisation' of literature which gave us greatest food for thought - and downright admiration. Almost in passing he mentioned that he had produced for a client an English translation of the renowned rhyming fable "Die Heinzelmännchen zu Köln" in order to clarify the background of the use of the name "Kobold" for a vacuum-cleaner manufactured by Vorwerk. I gather that at the present time he is negotiating publication of his translation elsewhere, so we cannot, sadly, reproduce his wonderfully witty, alliterative, imaginative verses here. But in the fullness of time I hope Netzblatt will have the opportunity of featuring it, for the delectation of the wider audience it undoubtedly deserves. It was a complete revelation to those of us who always imagined his special field was machine tools ...

    The day ended with another highly enjoyable dinner at a different restaurant, and after-dinner drinks and conversation well into the balmy night (for those of us with the requisite staying power) at an outside café in the ancient market square. On Sunday morning there was an optional outing to Schloss Moyland, a neogothic castle not far from Straelen. I did not personally take part in this excursion, but I have it on good authority that it was a treat for garden enthusiasts, who delighted in the enormous park surrounding the castle and the extensive herb garden. The castle is used to host exhibitions, and the works of Joseph Beuys, demystified by a savvy guide, were there for the viewing by those who could drag themselves away from the sunny weather and horticultural diversions without its walls.

    And so concluded another highly successful gathering. Many friendships refreshed, thoughts provoked, and experiences exchanged. And a mere eight months to wait until the next one!

    Margaret Collier

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    27.4.2002, Köln

    ATICOM-Fachseminar Kosten und Kalkulation

    Der Zeilenpreis - eine unendliche Geschichte oder:
    Kostenkalkulation für Übersetzer und Dolmetscher

    Bin ich zu teuer? Bin ich zu billig? Wie hoch muss denn mein Zeilenhonorar oder Tagessatz sein? Wie erfasse ich meine Kosten, wie handle ich wirtschaftlich? Diese und andere Fragen trieben elf Damen und einen Herrn nach Köln ins Maternushaus, um dort von Andreas W. Schiemenz in die Kunst der Kostenkalkulation und Liquiditätsrechnung eingeführt zu werden. Ich gebe zu, mir hatte es ein wenig vor dieser trockenen Materie gegraust - unser Seminarleiter jedoch verstand es, sie logisch, übersichtlich und mit Humor gewürzt darzustellen.

    Bevor wir zur Wirtschaftlichkeitsrechnung und Preisverhandlung kamen, wurde am Vormittag die Kostenrechnung behandelt. Zunächst sammelten wir, was Kosten eigentlich sind. Laut Wirtschaftslexikon fällt darunter alles, was man zur Erbringung einer Dienstleistung braucht, also auch der Strom für die Bürogeräte, jeder Quadratmeter Teppich im Arbeitszimmer, jede Büroklammer usw. Die Kosten, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind, teilen sich auf in Kosten für die Erstausstattung (alles, was angeschafft bzw. gezahlt werden muss, um überhaupt der Arbeit als Übersetzer/Dolmetscher nachgehen zu können), sowie die Kosten der Tätigkeit an sich (Versicherungen, Verbandsbeiträge, Werbungskosten usw.) Nach einem Ausflug in die Frage, welche Möglichkeiten es zur Finanzierung der Existenzgründung gibt, erklärte Herr Schiemenz uns, was es mit Abschreibungen auf sich hat. Es wäre schön einfach, wenn man alle Kosten, die man z.B. in Verbindung mit der Existenzgründung hat, einfach dem Kunden in Rechnung stellen könnte. Diese Aufwendungen sind aber nicht mit den tatsächlichen Kosten identisch, die man z.B. durch den Kauf eines neuen Schreibtisches hat, da der Schreibtisch nicht direkt mit dem Kauf seinen Wert verliert - also steuerlich abschreibbar ist -, sondern erst über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Kosten für den Schreibtisch, die man zur Kalkulation der Kosten heranziehen und letztendlich auf den Kunden umlegen kann, betragen also nur die steuerlich absetzbare Summe für das Büromöbel.

    Um alle tatsächlich anfallenden Kosten zu erfassen, ist die BWA, die betriebswirtschaftliche Auswertung, hilfreich, die der Steuerberater erstellt. In ihr sind alle Einnahmen sowie Ausgaben und deren Kostenstellen (die Stichpunkte, unter denen die verschiedenen Ausgaben gebucht werden) festgehalten. Sie ist die Darstellung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens, das der Übersetzer/Dolmetscher betreibt, und sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die BWA unterscheidet fixe und variable Kosten. Fixkosten bleiben immer gleich, gleichgültig, ob oder wie viel der Übersetzer arbeitet, oder ob er gerade im Urlaub ist. Die variablen Kosten hängen mit der Tätigkeit zusammen und steigen mit zunehmendem Arbeitsvolumen an (je mehr Aufträge man hat, um so mehr telefoniert man.) Hier kam der erste wertvolle Tipp von unserem Seminarleiter: Alle Fixkosten so gering wie möglich halten. Man könne ja statt mit dem Ferrari auch mit dem Fahrrad fahren ... Die variablen Kosten stehen zwar nicht fest, lassen sich aber nach einer bestimmten Formel berechnen. Der Erfahrung nach liegen sie bei ca. 33 % des Umsatzes.

    Nun wussten wir zwar, was wir alles zu berücksichtigen hatten, wenn wir wissen wollten, was wir zum Leben brauchen. Aber davon war noch kein Cent Steuer abgeführt, geschweige denn für die angenehmen Seiten des Lebens beiseite gelegt. Anders herum gefragt: Ab wann macht man Gewinn (vor Steuern)? Hier kommt der sogenannte Break-Even-Point ins Spiel, also der Zeitpunkt, an dem der Umsatz zum ersten Mal die Kosten deckt. Auch dieser lässt sich nach einer bestimmten Formel berechnen. Den BEP zu kennen ist wichtig, wenn man seinen Gewinn steigern möchte.

    Da wir bis hierhin aufgrund der hervorragenden Erklärungen unseres Seminarleiters alles verstanden hatten und die Mägen noch nicht allzu laut knurrten, gab es noch einen Ausflug in die Steuern, Anmerkungen zur Rechnungsstellung und zur Liquiditätsrechnung. Hier bekamen wir den nächsten wichtigen Hinweis, dass ab dem 1.7.2002 auf allen Rechnungen die USt-Nr. sowie das zuständige Finanzamt angegeben werden müssen. Die Liquiditätsrechnung ist wichtig zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Mit ihr ist es möglich zu erfassen, wann welche Zahlungen zu erfolgen haben, und sie ermöglicht es, zu einem bestimmten Zeitpunkt die entsprechenden Geldmengen bereitzuhalten. Dies ist bekanntlich besonders wichtig im Januar, wenn alle Versicherungen gleichzeitig abbuchen. Kann man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist man schlicht und einfach bankrott, unabhängig davon, ob man noch eine Rechnung über 100.000 EUR ausstehen hat oder nicht.

    Hier wurden wir zum Mittagessen entlassen, aber nicht, ohne dass Herr Schiemenz uns für den Nachmittag konkrete Rechenbeispiele angedroht hätte. Trotzdem hat es wie immer gut geschmeckt, und die Tischrunden verliefen heiter und gelassen mit so manch gutem Kollegenplausch.

    Nach der Mittagspause kamen die Zahlen an die Reihe, und damit einige Aha-Erlebnisse. Mit Hilfe der Berechnungsgrundlagen, die Herr Schiemenz uns am Vormittag erläutert hatte, erstellten wir eine realistische, aber knapp berechnete Kostenaufstellung, die sämtliche zu berücksichtigenden Posten enthielt, und gingen von einem Zeilensatz von EUR 1,20 aus. Die Ergebnisse sind so erstaunlich, dass ich hier die Zusammenfassung der Eckdaten wiedergeben möchte:

    Spalte I

    Spalte II

    Umsatz

    42.063,50 €

    100 %

    74.200,90 €

    100 %

    - Kosten fix

    13.714,60 €

    33 %

    13.714,60 €

    18 %

    - Kosten variabel

    14.049,00 €

    33 %

    24.486,30 €

    33 %

    = Gewinn

    14.300,00 €

    34 %

    36.000,00 €

    49 %

    So mancher Leser mag sich in Spalte I wiederfinden und fragen, was er falsch macht, da er doch viel arbeitet, aber so wenig dabei herausbekommt. Die Tabelle macht aber auch deutlich, dass bei einem höheren Umsatz die Fixkosten prozentual sinken und der Gewinn deutlich steigt. (Von dem Gewinn müssen immer noch die Steuern bezahlt werden!)

    Wie muss also der Zeilenpreis kalkuliert werden, damit der Umsatz steigt? Auch das lässt sich nicht direkt ausrechnen, denn hier kommt die Produktivität ins Spiel. Im Jahr werden ca. 232 Tage gearbeitet, von denen jedoch ca. 30 % "nicht produktiv" sind, d.h. an ihnen wird nicht übersetzt/gedolmetscht, sondern Buchhaltung gemacht, vorbereitet, telefoniert und recherchiert. Die notwendigen Umsätze müssen also in 162 Produktionstagen erzielt werden. Das ist die Zeit, die zur Verfügung steht, um die Gesamtkosten von 27.763,60 EUR (Kostenges = Kostenfix + Kostenvariabel, s. Tabelle links) zu erwirtschaften. Pro Produktionstag müssen also allein 171,38 EUR Kosten gedeckt werden. Der Kostensatz pro Stunde beläuft sich bei einem Acht-Stunden-Tag reiner Arbeitszeit auf 21,42 EUR. Rechnet man den - bescheidenen - Jahresgewinn von 14.300 EUR dazu, müssen pro Stunde zusätzlich 11,04 EUR für das Gehalt/den Gewinn (vor Steuern) eingerechnet werden. Anders ausgedrückt müsste man, um diese Zahlen zu erhalten, pro Tag 10,8 Seiten zu 40 Zeilen übersetzen, wenn man sich die Übersetzungsleistung mit nur 80 Cent bezahlten lässt. Wird der Text komplizierter, sind die knapp 11 Seiten pro Tag schwierig einzuhalten. Möchte man nun ein - der Ausbildung angemessenes - Jahresgehalt von 36.000 EUR erzielen, errechnet sich unter denselben Voraussetzungen ein Zeilenpreis von 1,42 EUR. Diese Beispiele zeigen ganz deutlich: Je geringer der Zeilenpreis, desto geringer ist der Gewinn!

    Dasselbe gilt natürlich für die Tagessätze der Dolmetscher. Übrigens sind wir bei diesen Berechnungen von einem Auslastungsgrad von 100 % ausgegangen, um leichter rechnen zu können. Da jedoch kaum jemand diesen Auslastungsgrad erreicht, müssen bei sinkender Auslastung entsprechend die Zeilenpreise und Tagessätze steigen. Geht man dieselbe Rechnung mit einem Auslastungsgrad von 80 % durch, ergibt sich sogar ein notwendiger Zeilenpreis von 1,78 EUR! Gerade der Anfänger darf nicht mit Minipreisen anfangen, damit seine Existenzgründung nicht im Fiasko endet. Umgekehrt darf ein Übersetzer, der einen hohen Auslastungsgrad hat, auch nicht weniger nehmen, selbst wenn der Umsatz so hoch ist, dass es zum Leben reicht.

    Um bestimmen zu können, ob ein Auftrag wirtschaftlich war oder nicht, bietet sich die Nachkalkulation an. Dabei setzt man die Zeilenzahl, z.B. 250 Zeilen, in Relation zum Zeitaufwand für die Übersetzung. Daraus ergibt sich der Zeilenpreis, den man hätte nehmen müssen. Beträgt der z.B. 1,04 EUR, hat man die Übersetzung aber für nur 1,00 EUR verkauft, schießt man aus dem vorhandenen Vermögen 4 Cent pro Zeile oder 10,00 EUR zu dem gesamten Auftrag zu.

    Für Dolmetschleistungen gilt dasselbe. Hier sind auch die Tage in die Nachkalkulation mit einzubeziehen, die man für die Vorbereitung brauchte.

    An dieser Stelle war uns klar, dass viele nicht die Preise erzielen, die sie erzielen müssen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Was kann ich also tun, um das Honorar zu erzielen, mit dem ich mein Leben finanzieren kann? Da wohl kein Kunde mir eine Zeile für 74.000 EUR abkauft (damit hätte ich allerdings den Rest des Jahres ausgesorgt!), muss ich anders vorgehen. Damit waren wir bei der Preisverhandlung angekommen, dem Teil des Seminars, der ebenso interessant wie motivierend war, denn Herr Schiemenz verstand es, uns allen den Wert unserer Arbeit deutlich zu machen. Dieses Selbstbewusstsein, in Verbindung mit der Kenntnis der Kosten, ist ein wichtiger Ausgangspunkt für Preisverhandlungen mit dem Kunden. Herr Schiemenz versicherte uns glaubhaft, dass wir, wären wir erst einmal von der Sorge um die Wirtschaftlichkeit unseres Unternehmens gepackt, viel kreativer werden würden, um die notwendigen Preise durchzusetzen. Wir bräuchten uns bei zu niedrigen Preisen nur auszurechnen, wie viel Geld wir von dem, was wir bereits besitzen, noch zuschießen müssten, um über die Runden zu kommen. Damit subventionierten wir unsere Kunden!

    Wie kommt man denn nun an die entsprechenden Zeilenpreise? Ein Kunde kauft aus Vertrauen zum Dienstleister, er muss das Gefühl haben, gut aufgehoben zu sein. Da er aber die angebotene Leistung nicht bzw. nur aufgrund der Qualität bewerten kann (und das meistens noch ungenügend), muss er weitere Hilfestellungen an die Hand bekommen, die ihm die Entscheidung für einen Übersetzer/Dolmetscher erleichtern. Die Beschreibung der Leistung muss dem Kunden deutlich machen, was er als Leistung erhält, also nicht nur "Übersetzung einer Produktbroschüre ins Englische", sondern zusätzlich "sprachlich einwandfrei, fertig formatiert, geliefert als Word-Datei, Hardcopy, ..." usw. Der schlaue Übersetzer wird zusätzlich zum Übersetzen anfallende Aufgaben, z.B. knifflige Formatierungen, in einen entsprechend höheren Zeilenpreis einfließen lassen. Der Übersetzer/Dolmetscher muss dem Kunden klarmachen, was er für sein Geld bekommt, d.h. welchen Nutzen er aus der Dienstleistung hat. Das sind u.a. Markterfolg, Sicherheit, Qualität, Service und Zuverlässigkeit. Zwar kann man diese Dinge nicht in ein Angebot aufnehmen, aber mit einem detaillierten Angebot lässt sich signalisieren, dass man sie dem Kunden bieten kann. Der Kunde vergleicht zwar nur den Zeilenpreis des Angebotes mit dem des Konkurrenzangebotes, aber es ist möglich, mit dem eigenen Angebot eine hohe Kompetenz bei dem Service für den Kunden zu signalisieren, und das ist oftmals für eine positive Entscheidung ausschlaggebend. Sollte der Kunde sagen, ihm sei der Preis zu hoch, meint er meistens gar nicht "zu teuer". Er weiß nicht, was er bekommt, oder er hat nicht das Geld, um den Auftrag zu bezahlen, oder er hat ein anderes, preiswerteres Angebot. Dies muss der Übersetzer versuchen in Erfahrung zu bringen, um reagieren zu können. Ein Übersetzer, dessen übersetzte Broschüre zu einer Umsatzsteigerung führte, oder ein souveräner Dolmetscher, der an einem erfolgreichen Vertragsabschluss beteiligt war, darf höhere Preise nehmen, da er sich für seinen Kunden im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt gemacht hat.

    Damit war das Seminar beendet, und Herrn Schiemenz war es gelungen, uns nicht nur handfeste Grundlagen zur Kostenkalkulation und Preisverhandlung zu vermitteln, sondern auch unser Selbstwertgefühl in Bezug auf unsere Tätigkeit zu steigern. Ohne zeitlich zu überziehen! Was, so meinte unser "Gottschalk der Seminarleiter" charmant, ja nur an uns gelegen habe, weil wir so gut mitgedacht hätten. Das Kompliment geben wir gerne zurück!

    Isabel Schwagereit

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung
    Eine Veranstaltung mit ähnlichem Thema fand am 16. November 2002 statt (
    siehe oben).

    ATICOM-Fachseminar
    Übersetzen/Dolmetschen für Polizei und Gerichte

    23. Juni 2001, Düsseldorf

    Wie werde ich ermächtigte/r Übersetzer/in? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in bei Gericht tätig zu sein? Welche Pflichten, aber auch Rechte sind mit der Tätigkeit für Polizei und Gericht verbunden?

    In Erwartung einer Antwort auf diese und ähnliche Fragen kamen am Samstag, den 23. Juni 2001 elf Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen zum ATICOM-Fachseminar "Übersetzen und Dolmetschen für Polizei und Gerichte" in Düsseldorf zusammen. Geleitet wurde das Seminar von Dragoslava Gradincevic-Savic, die über eine langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügt.

    Der erste Teil des Seminars widmete sich der Tätigkeit als ermächtigte/r Übersetzer/in. Fragen der Antrag­stellung, formale Anforderungen an die Übersetzung, das Thema Vergütung und Empfehlungen für hilf­reiche Arbeits­mittel und Literatur wurden ausführlich erörtert. Im zweiten Block befassten wir uns mit der Arbeit als allgemein beeidigte Dolmetscher/innen. Zunächst wurden die Formalia der Beantragung einer allgemeinen Beeidigung dargestellt. Anschließend ging es um konkrete praktische Aspekte des Dolmetsch­prozesses vor Gericht, bei polizei­lichen Vernehmungen, Überwachungs­tätigkeiten u.ä..

    Die Runde der Teilnehmer/innen bestand zum einen aus Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen, die Berufs­anfänger/innen waren bzw. für die die Tätigkeit für Polizei und Gericht Neuland war. Einige wiederum waren bereits seit mehreren Jahren in diesem Bereich tätig. Die "Einsteiger/innen" haben in besonderem Maße von den fundierten und praxisorientierten Informationen profitiert. Diejenigen, die schon als Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen für Polizei und Gericht tätig sind, konnten Wissenslücken schließen und vor allem ihre bisherigen Erfahrungen untereinander austauschen. Gerade unser Erfahrungsaustausch hat so manchen interessanten Unterschied im Umgang der Gerichte mit der von uns angebotenen Dienst­leistung zu Tage gebracht. Diese Differenzen resultieren einerseits aus der verschieden starken Präsenz der einzelnen Arbeitssprachen. Aber auch unterschied­liche Handhabung in den nordrhein-westfälischen Gerichtsbezirken führen zu mehr oder weniger großer Zufriedenheit mit der Tätigkeit für Polizei und Gericht. Die Teilnahme am Fachseminar war also für alle Beteiligten lohnend und kann wärmstens weiter empfohlen werden.

    Marion Jokisch, Asta Limbach  


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    ATICOM-Fachseminar Marketing

    Warum der Wurm dem Fisch schmecken muss und nicht dem Angler
    Marketing-Fachseminar am 28. April 2001 mit Andreas W. Schiemenz

    Wie angele und erhalte ich mir einen Kunden? Diese Frage war es, die 15 Übersetzerinnen und Übersetzer am 28. April nach Köln führte, um von Herrn Andreas W. Schiemenz in die Grundlagen des Marketing eingeführt zu werden. Er behandelte das Thema mit viel Witz und etwas Ironie, und wir hatten auch einige Aha-Erlebnisse.

    Zunächst erklärte Herr Schiemenz die Grundlagen des Marketings. Es wurde deutlich, dass es sich dabei um wesentlich mehr handelt als um bloße "Werbung". Ein Faltblättchen oder ein nettes Telefongespräch machen noch kein Marketing, sondern dazu gehören verschiedene Mittel, wie die Instrumente des sogenannten Marketing-Mix, das heißt Dienstleistung, Informationen, Vertrieb und Preise. Weiter ging es um Wettbewerbs­orientierung, um die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen, die Eingrenzung des eigenen Fachgebietes, die Kenntnis des Marktes und der Konkurrenz sowie der Wahrnehmung unserer Person und Leistung durch den Kunden. Aber nicht nur diese Grundlagen wurden besprochen, sondern auch viele Hemmschwellen unsererseits, z.B. die, zum Telefon zu greifen und den "großen Unbekannten", einen potentiellen neuen Kunden anzurufen. Herr Schiemenz konnte uns beruhigen: Er bekäme höchstens 0,5 Mal pro Jahr Anrufe von einem Dolmetscher oder Übersetzer, der sich und seine Dienste vorstellen wolle, wir sollten daher keine Angst haben, unser Gegenüber mit unerwünschter Werbung im ungünstigsten Zeitpunkt zuzuschütten.

    Das Mittagessen bot natürlich Raum, die Kolleginnen und Kollegen etwas näher kennenzulernen. Tröstlich war die Erkenntnis, dass wir doch, trotz aller Konkurrenz zueinander, mit ähnlichen Problemen zu tun haben, und es wurde so manche vergnügliche Geschichte aus dem Nähkästchen hervorgeholt.

    Nachmittags ging es in die Details, nämlich welche konkreten, zu uns passenden Schritte wir unternehmen können, um neue Kunden zu erschließen, zu erhalten und auf Dauer zu A-Kunden zu machen. Herr Schiemenz begann bei den grundlegenden Dingen wie Marktforschung und Marktsegmentierung und spannte den Bogen bis zu Themen wie Corporate Identity, Verkaufsplanung, Anzeigenwerbung, Verkaufsgespräche, Kunden­datenbanken, aber auch Fehler, die immer wieder gemacht werden und zu Rückschlägen führen können. Größeren Raum nahm der Werbebrief ein. Es ging nicht nur um Äußeres, sondern vor allen Dingen um den inhalt­lichen Aufbau sowie das AIDA-Modell, das Herr Schiemenz sehr eingängig am Beispiel seiner Tochter erklärte (vier Jahre, auf dem Spielplatz, sie geht zu einem anderen Kind mit Schaufel und schaut sie sich intensiv an: hat die Aufmerksamkeit des Kleinen geweckt. Dann nimmt sie ihm die Schaufel ab und weckt in dem Kind das Interesse an ihrer Person sowie den Wunsch - Desire -, die Schaufel wiederzuerlangen, und schließlich reagiert das Kind - Action.) Auch Dinge wie z.B. die Schriftart wurden besprochen, und gab es zudem interessante Zahlen, Begebenheiten oder Hinweise, die die Theorie untermauerten.

    Es wurde deutlich, dass wir zuerst wissen müssen, in welchem Bereich wir mit wem zusammenarbeiten möchten, um einen Kundenstamm aufbauen zu können, und warum der Wurm, unser Marketing, dem Fisch, unserem Kunden, schmecken muss und nicht uns, dem Angler. Wir gingen nach Hause in dem Gefühl, dass wir eventuell gar nicht so schlechte Angler sind, wenn wir die Regeln und Gesetzmäßigkeiten des Marketing beachten. Vielleicht angelt sich der eine oder andere ja bald einen wirklich dicken Fisch.

    Isabel Schwagereit

     


    Bereits durchgeführte Veranstaltung

    ATICOM-Fachseminar
    PowerPoint und Excel für Übersetzer

    Workshop am 1./2. Dezember 2000

    Erste Erkenntnis zum Seminarbeginn: Neukirchen-Vluyn ist nicht jwd, wie viele befürchtet hatten, und die Teilnahme an anderen Seminaren, die vielleicht noch hier angeboten werden könnten, braucht nicht an der Sorge um eine aufwendige Anfahrt zu scheitern. Hinter der "dawis" ("die akademie für wissenschaft und sprachen") verbirgt sich ein neues Unternehmen, das sehr persönlich geführt wird in ansprechenden Räumen im ersten Stock eines kleinen Neubaus. Der Seminarraum ist speziell für Veranstaltungen im kleinen Kreis (max. 8 Personen) ausgerichtet und war für uns mit 6 Computerplätzen und einer Projektionswand ausgestattet.

    Hier suchten also sechs Personen einen Referenten, der sie in die Geheimnisse zweier Verarbeitungsprogramme einweisen sollte, mit denen sie häufig in ihrem Berufsalltag zu tun haben, PowerPoint für Präsentationen und Excel für Tabellen und Tabellenkalkulationen.

    Der Referent brachte sehr viel Flexibilität mit und stellte die Inhalte des Seminars ad hoc um, ausgerichtet an den speziellen Wünschen und Erwartungen der Teilnehmer. So war der Charakter eines Workshops dadurch gegeben, dass die Teilnehmer jeweils ihre speziellen Problem­stellungen aus dem Übersetzeralltag einbringen und diese dann mit Hilfe des Referenten präzisieren und am Computer praktisch lösen konnten. Hier erwies sich der kleine Rahmen als mehr als nützlich, da, neben der allgemeinen Einführung in die Besonderheiten der Programme, wirklich jeder Gelegenheit hatte, die Fragen zu stellen, mit denen er sich schon immer konfrontiert gesehen hatte, die er aber so nie zu fragen wagte. "Wo könnten sich zusätzliche Informationen in der Tabelle verstecken, deren Übersetzung mein Auftraggeber einfordert, die ich aber auf dem Bildschirm gar nicht gesehen habe?" oder "Woran liegt es, wenn mein Drucker mir aus einer Auftragsdatei statt Text nur lauter schwarze Seiten liefert?", um nur zwei der vielen Möglichkeiten praktischer Anwendungsprobleme beispielhaft zu nennen.

    Details zu erläutern würde hier viel zu weit führen, und alte Hasen auf diesem Gebiet ohnehin langweilen, während es für Nichtkenner mehr als der Seminarunterlagen bedarf, in denen uns der Referent das Ergebnis unserer gemeinsamen Bemühungen noch einmal zusammenzustellen versprach. (Denn das, was man nicht gleich direkt anwendet, droht auch schnell wieder in Vergessenheit zu geraten.) Aber das Fazit war eindeutig: Wir sind alle sehr viel klüger nach Hause gefahren. Nicht zu vergessen die Tatsache, dass die Frage danach, wie man sich eine Mustervorlage für eine Rechnung so einrichten kann, dass der Computer automatisch die Mehrwertsteuer berechnet und zum Nettobetrag addiert, jetzt auch gelöst wurde.

    Der Gedankenaustausch in den Seminarpausen hat übrigens neben der üblichen Freude, Kollegen wiederzusehen oder kennenzulernen, auch schon die Idee zu weiteren Seminaren im Bereich der Computertechnik laut werden lassen, so z. B. die Notwendigkeit, sich mit HTML-Dateien und Internet­präsentationen näher zu beschäftigen. Eine Teilnehmerin stellte fest, dass die Zeit, die wir in die technische Beherrschung unserer Arbeitsmittel stecken müssen, immer mehr Raum einnimmt. Tatsächlich ist die Notwendigkeit lebenslangen Lernens in unserem Beruf neben der sprachlichen und fachlichen Fortbildung hier inzwischen um einen fast gleichwertigen Faktor erweitert worden. Und wer sich als Freiberufler ohne eigene IT-Abteilung selbst durch dieses "Netzwerk" kämpfen muss, ist dankbar für effiziente Seminare wie diese.

    Susanne Goepfert