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Verzeichnis der ermächtigten/bestellten Übersetzer
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Die von den Gerichten besonders ermächtigten/bestellten Übersetzer wurden vor ihrer gerichtlichen Bestellung auf ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft. Je nach Bundesland werden sie in Deutschland als ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer bezeichnet. Sie erstellen Übersetzungen öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art und sind berechtigt, die "Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung" zu bescheinigen.
Ermächtigte/bestellte Übersetzer sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Beachten Sie bitte auch unsere Informationen für Auftraggeber.
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