Häufig vereinbaren Auftraggeber und Übersetzer, die Übersetzung mit einem bestimmten Betrag je Zeile zu vergüten. Dieser Zeilenpreis ist dann mit der Anzahl der Zeilen zu multiplizieren. Dabei wird meist die Zahl der Zeilen im übersetzten Text zugrunde gelegt, gelegentlich aber auch im Ausgangstext.
Es werden im Prinzip die Zeichen in der Datei gezählt und 50 bis 60 Zeichen als eine Zeile gerechnet. Die genaue Zahl der Zeichen pro Zeile sollte zwischen Auftraggeber und Übersetzer vereinbart werden. Häufig wird die im ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) verwendete Festlegung von 50 Schriftzeichen pro Zeile benutzt.
Die Ermittlung der genauen Zeilenzahl einer Datei ist allerdings nicht immer unproblematisch. Textverarbeitungsprogramme enthalten zwar eine Funktion, mit der die Zahl der Zeichen ermittelt werden kann, und sofern sich Auftraggeber und Übersetzer darauf verständigen, dies als Grundlage für die Abrechnung zu akzeptieren, spricht nichts dagegen.
Bei bestimmten Formaten kommen Textverarbeitungsprogramme jedoch zu sehr unrealistischen Zählergebnissen. Abhilfe bieten spezielle Zählprogramme, die die unterschiedlichsten Dateiformate erkennen und nach den gleichen Kriterien auszählen.
Bekannte Zeilenzählprogramme sind: