
Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet
Die von ATICOM mit Unterstützung einiger Verbände des Berliner Kreises und besonders engagierter einzelner Kolleginnen und Kollegen seit Monaten und bis zur letzten Minute unternommenen Bemühungen, die geplanten Reduzierungen im Regierungsentwurf des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes - die Grundlage für die Honorare nach JVEG – zu verhindern, haben gestern ein erstes positives Ergebnis gebracht:
Aufgrund unserer Proteste und Eingaben wurde nunmehr eine verbesserte Gesetzentwurfsfassung vorgelegt und als Gesetz in der Nacht vom 16. auf den 17.05.2013 im Bundestag, mit Enthaltung der SPD und der Linken, verabschiedet.
Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig und muss daher erst vom Bundesrat ebenfalls angenommen werden.
Passiert das Gesetz so wie verabschiedet den Bundesrat, würden am 01.07.2013 folgende Neuregelungen in Kraft treten:
Dolmetscher:
Im Gegensatz zum bisherigen Einheitssatz von 55,00 Euro/Std. werden die Dolmetscher künftig nach Zwei-Stufen, nämlich 70 Euro bzw. 75 Euro pro Std. honoriert, in Abhängigkeit davon, welche Dolmetschausübungsart ihnen bei der Ladung vorgegeben wurde:
Gesetzestext:
„[...] 70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlich die bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens.“
Für das Ausfallhonorar gilt dann künftig ein Honorar für bis zu zwei Stunden, d.h. bis zu 140,- Euro bzw. 150,- Euro.
Gesetzestext:
„Die Ausfallentschädigung wird bis zu einem Betrag gewährt, der dem Honorar für zwei Stunden entspricht."
Nähere Einzelheiten sind der folgenden PDF-Datei zu entnehmen:
Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet
Richtlinienkonforme Umsetzung erfordert adäquate Vergütung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer
Scharfe Kritik an geplanten Honorarkürzungen im Zuge des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRMoG)
Hattingen, 6. März 2013: Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM e. V. begrüßt und unterstützt ausdrücklich die aktuelle Stellungnahme der Fachgruppe Interkulturelle Kommunikation der Neuen Richtervereinigung (NRV) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010. Die genannte Richtlinie stellt das Recht von Beschuldigten auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren auf eine neue Grundlage und thematisiert insbesondere die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistung sowie die Übersetzung von Unterlagen, die wesentlich sind, um die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte durch den Beschuldigten und das Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten.
In ihrer Stellungnahme und einer entsprechenden Pressemitteilung hatte die NRV darauf hingewiesen, dass das Recht auf ein faires Verfahren nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen dürfe und den Gesetzgeber aufgefordert, die europarechtlich geforderte Qualität von Dolmetschleistungen und Übersetzungen und deren Umfang bundesgesetzlich zu verankern. Nur so könne verhindert werden, dass das von der EU-Richtlinie vorgegebene hohe gesetzliche Schutzniveau für Beschuldigte durch den Einsatz von billigen, aber unqualifizierten Dolmetschern unterlaufen werde. Nach Auffassung der NRV enthält der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung (Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren) keine vollständige und zum Teil sogar eine richtlinienwidrige Umsetzung der EU-Richtlinie. So will die Bundesregierung u. a. bei verteidigten Angeklagten gern. § 187 Abs. 2 Satz 5 GVG-E in der Regel nur eine mündliche Übersetzung oder Zusammenfassung von wesentlichen Unterlagen zulassen. Das widerspreche eindeutig der EU-Richtlinie.
ATICOM: Intensive Zusammenarbeit mit Richterschaft und Polizeibehörden
„Die Stellungnahme der NRV spricht uns aus der Seele“, betont Dragoslava Gradincevic-Savic, Stv. Vorsitzende von ATICOM. „Dies zum einen deshalb, weil sich unser Berufsverband im Interesse der Rechtssicherheit und der Allgemeinheit seit vielen Jahren für die Professionalisierung und Qualitätssicherung der Dolmetscher und Übersetzer innerhalb der eigenen Reihen einsetzt. Zum anderen, weil ATICOM seit langem engagiert für die Anerkennung der komplexen und verantwortungsvollen Funktion von Dolmetschern und Übersetzern im Justiz- und Polizeibereich kämpft und im Zuge des Informationsaustauschs immer sehr eng mit den Bedarfsträgern wie Richterschaft und Polizei zusammengearbeitet hat“, so Gradincevic-Savic. „Die EU-Richtlinie 2010/64, die bis Oktober 2013 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden muss, stellt die große Verantwortung von Dolmetschern und Übersetzern ganz besonders heraus.“
Protest gegen geplante Senkung von Übersetzerhonoraren im Justizbereich
Die gebotene Anerkennung der vielschichtigen und verantwortungsvollen Funktion muss sich nach Auffassung von ATICOM auch in einer adäquaten Vergütung der hochqualifizierten Dolmetschern und Übersetzern im Justiz- und Polizeibereich widerspiegeln. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) weist dagegen in eine andere Richtung. „Die Hoffnungen unseres Berufsstandes, dass der bedeutende Beitrag qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher zur Gewährleistung von Kommunikation und somit Rechtssicherheit im Polizei- und Justizbereich nach vielen Jahren des Stillstandes endlich eine entsprechende leistungsgerechte Vergütung erfährt, wird sich erneut nicht erfüllen, wenn der vorliegende Regierungsentwurf unverändert verabschiedet werden sollte“, so Gradincevic-Savic.
Statt zumindest seit 2004 inflationsausgleichender Erhöhungen sind in dem Gesetzentwurf insbesondere bei den Übersetzern sogar drastische Vergütungskürzungen um bis zu 61,4 Prozent vorgesehen.
Seit Bekanntgabe des Regierungsentwurfs hat ATICOM, auch in Kooperation mit anderen deutschen Übersetzer- und Dolmetscherverbänden, durch ausführliche schriftliche wie mündliche Stellungnahmen auf den unhaltbaren Missstand in dem Gesetzentwurf reagiert und konkrete, der Wirtschaftslage und dem Spargebot entsprechende moderate Forderungen nach Vergütungserhöhungen gestellt. Darüber hinaus kämpft der Fachverband der Berufsdolmetscher und Berufsübersetzer auch darum, dass die Belange der Dolmetscher und Übersetzer u.a. bei der bevorstehenden 2. Kostenrechtsmodernisierung endlich die entsprechende Würdigung und Anerkennung durch die Entscheidungsträger bekommen, die aufgrund der Verantwortung und der komplexen Leistung des Berufsstandes, die für die Kommunikation im sensiblen Rechtsbereich unverzichtbar sind, geboten ist.
Sollten die im Entwurf reduzierten Honorarsätze jedoch unverändert in Kraft treten, befürchtet ATICOM, dass qualifizierte, öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher bzw. ermächtigte Übersetzer künftig den Justizbehörden nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden. Ohne rechtssichere Übersetzungen kann jedoch keine funktionierende Rechtspflege sichergestellt werden. Damit wäre auch die Einhaltung der Qualitätskriterien der neuen EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (2010/64/EU) gefährdet.
Weitere Informationen zum Thema:
http://www.aticom.de/de/Aktuelles/Aktuelle_Meldungen.cfm
|
Entwurf des Drastische Verschlechterung bei der |
Die Hoffnungen des Berufsstandes, dass der wichtige und unverzichtbare Beitrag der qualifizierten Übersetzer und Dolmetscher zur Gewährleistung von Kommunikation und somit Rechtssicherheit im Polizei- und Justizbereich nach vielen Jahren des Stillstandes und seit 2004 unveränderter Honorarsätze endlich eine entsprechende leistungsgerechte Vergütung erfährt, wird sich erneut nicht erfüllen, wenn der vorliegende Regierungssentwurf unverändert verabschiedet werden sollte.
Statt zumindest seit 2004 inflationsausgleichender Erhöhungen sind im Entwurf sogar drastische Vergütungskürzungen insbesondere bei den Übersetzern um weitere bis zu 61,4% vorgesehen!
Damit setzt sich die negative Entwicklung der Übersetzerhonorare in diesem Bereich unverändert fort (siehe erläuternde Tabellendarstellungen).
Der Rechtsauschuss des Bundestages hat für den 13.03.2013 – 12 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf anberaumt.
ATICOM hat seit Bekanntgabe des Regierungentwurfes nicht nur durch ausführliche schriftliche wie mündliche Stellungnahmen, zum Teil auch als Mitglied des sog. Berliner Kreises, auf den unhaltbaren Mißstand im Entwurf reagiert und konkrete, der Wirtschaftslage und dem Spargebot entsprechende moderate Forderungen nach Vergütungserhöhungen gestellt, sondern kämpft auch darum, bei der Anhörung im Rechtsausschuß als Sachverständiger zugelassen zu werden und somit für die Belange der Berufskollegen und -kolleginnen direkt und pro domo sprechen zu können.
Der Verband ruft hiermit alle Kolleginnen und Kollegen auf, durch entsprechende Eingaben an die Bundestagsabgeordneten und Rechtsausschußmitglieder ATICOM in seinem Bemühen zu unterstützen, als Sachverständiger im Rechtsausschuß im Interesse der Übersetzer und Dolmetscher sprechen zu können.
Wehren Sie sich gegen die im Entwurf enthaltenen weiteren Vergütungsreduzierungen!
D.Gradincevic-Savic
Stellv. Vorsitzende
Ressortleiterin §D/§Ü
Nähere Informationen erhält man durch Anklicken der folgenden Dateien:
VERGLEICH ÜBERSETZERVERGÜTUNG NACH ZSEG (1994), JVEG (2004) sowie ENTWURF des 2.KoRMG (JVEG-neu)
Rechtsausschuss-Musterprotestbrief
Seit Anfang Juni 2011 ist ATICOM mit einer eigenen Seite im sozialen Netzwerk Facebook vertreten. Dieser neue Kommunikationskanal soll einerseits für Ankündigungen des Verbands – zusätzlich zum normalen Informationsangebot auf www.aticom.de genutzt werden, andererseits dient er aber auch dem direkten Kontakt mit Übersetzern und Dolmetschern.
Besuchen Sie unsere Facebook Seite
Für befangen erklärte Dolmetscherin im Kölner Indizienprozess ist nicht im Verzeichnis der Oberlandesgerichte gelistet
Hattingen, 11. Dezember 2012
Aus aktuellem Anlass hat der Fachverband der Berufs-übersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM e. V. auf die dringende Notwendigkeit hin-gewiesen, die gesetzlichen Regeln zur Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern einzuhalten. Auslöser ist der spektakuläre Indizienprozess um die verschwundene Filipina Lotis K. in Köln. In dem genannten Fall hatte die Richterin Ende November kurz vor der Urteilsverkündigung dem Befangenheitsantrag der Verteidigung zugestimmt: Die Dolmetscherin wurde nachträglich für befangen erklärt. Eine neue Dolmetscherin muss nun geladen werden und alle Zeugenaussagen sind zu wiederholen. Der Schaden wird auf 50.000 Euro geschätzt. „Die beauftragte Dolmetscherin ist nachweislich nicht im gemeinsamen Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet", betont Dragoslava Gradincevic-Savic, Stv. Vorsitzende von ATICOM und zuständig für das Thema Konferenzdolmetschen und Gerichte/Behörden. „Sie besaß demnach auch nicht die allgemeine Beeidigung, d.h. die gesetzlich geforderte, durch das Oberlandesgericht des Landes NRW überprüfte fachliche und persönliche Qualifikation für diese Aufgabe."
ATICOM mobil ermöglicht ab sofort die Suche nach Dolmetschern und Übersetzern via Smartphone
Pünktlich zum Verkaufsstart des neuen Apple iPhone5 werden auch die Services von ATICOM mobil: Seit dem 24.9.1012 kann man über sein Smartphone im ATICOM-Mitgliederverzeichnis nach Dolmetschern und Übersetzern unterschiedlicher Sprachrichtungen in ganz Deutschland recherchieren und bei Bedarf direkt Kontakt aufnehmen. Die neue Mobilversion ist herstellerunabhängig, für alle gängigen mobilen Webbrowser optimiert und muss nicht extra installiert werden. Ruft man die Webseite von ATICOM www.aticom.de auf seinem Smartphone auf, gelangt man automatisch auf die mobile Version der Seite. „Als Fachverband und Interessenvertretung der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher setzen wir auch verstärkt auf neue Medien, um für die Dienstleistungen unserer Mitglieder zu werben und den Service für Auftraggeber zu verbessern“, erklärt Reiner Heard, Vorsitzender von ATICOM.
Weiter lesen
Beitritt zum Interessenverband des unternehmerischen Mittelstandes bietet Mitgliedern von ATICOM und Partnern aus der Wirtschaft viele Vorteile
Hattingen, 3. April 2012 – Seit 1. März 2012 ist ATICOM, Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher, Mitglied im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Der Beitritt zu dem wichtigen Interessenverband des mittelständischen Unternehmertums wird die Berufsgruppe der Übersetzer und Dolmetscher weiter stärken und für die Mitglieder von ATICOM viele Vorteile mit sich bringen. So eröffnet sich durch den BVMW für ATICOM die Möglichkeit, in Kooperation mit angeschlossenen Verbänden spezifische Projekte zu initiieren. Das können zum Beispiel Fortbildungen im kaufmännischen Bereich sein oder auch die Zusammenarbeit mit Zertifizierungsgesellschaften. Diese Projekte tragen dazu bei, ATICOM-Mitglieder und den Fortbestand ihrer Dienstleistungen auf dem hart umkämpften Markt für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen zu unterstützen. Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft im BVMW den Berufsübersetzern und Berufsdolmetschern eine hervorragende Plattform, um potenzielle Kunden kennen zu lernen.
Pressemitteilung vom 03.04.2012
Die im Berliner Kreis vereinten Übersetzer- und Dolmetscherverbände, darunter ATICOM vertreten durch Frau Gradincevic-Savic, haben sich auf eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) verständigt. Diese gemeinsame Stellungnahme wurde am 16.03.2012 beim Bundesjustizministerium eingereicht. Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Hattingen, 29.02.2012 - Die wirtschaftliche Konjunktur ist im Aufwind, die Exporte boomen: 2011 knackten die deutschen Exporte erstmals die Billionen-Marke und stiegen um 11,4 Prozent auf 1,060 Billionen Euro. Diesen internationalen Erfolg verdanken deutsche Unternehmen nicht nur ihren Strategen, Entwicklern und Qualitätsstandards, sondern auch einer Berufsgruppe, die eher im Hintergrund wirkt – den Übersetzern und Dolmetschern. „Im Zeitalter der Globalisierung gibt es kaum ein Unternehmen, das noch ohne Übersetzungsdienste auskommt. Sprachmittler sind das Bindeglied zwischen einem Unternehmen und seinen Geschäftspartnern und Kunden, ganz gleich ob es um internationale Vertragsverhandlungen geht oder um die Übertragung von technischen Dokumentationen, Betriebsanleitungen und Werbebroschüren in andere Sprachen“, betont Reiner Heard, Vorsitzender des Fachverbandes der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V. - ATICOM. Dem Mikrozensus 2010 des Statistischen Bundesamtes zufolge, hat sich in Deutschland die Zahl der Übersetzer und Dolmetscher seit 2003 auf 40.000 verdoppelt. Diese Zahlen werden sich in Zukunft noch weiter erhöhen, denn je mehr sich deutsche Unternehmen neue Märkte im Ausland erschließen und internationale Geschäftsbeziehungen unterhalten, desto wichtiger wird die Arbeit von Übersetzern und Dolmetschern.
Pressemitteilung vom 29.02.2012