
ATICOM ist eine Vereinigung qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer und Dolmetscher.
Der Beruf des Übersetzers/Dolmetschers ist nicht geregelt. Die Berufsausübung erfolgt daher auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Voraussetzungen.
Zum Schutz des Berufsstandes und des Verbrauchers werden die Qualifikationsnachweise von Übersetzern und Dolmetschern, die in ATICOM aufgenommen werden möchten, sehr sorgfältig durch einen Aufnahmeausschuss geprüft.
Erst nach Würdigung aller vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen kann der Aufnahmeausschuss entscheiden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine professionelle Berufsausübung besitzt. Sie können die Arbeit des Aufnahmeausschusses erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihres Aufnahmeantrags erhöhen, indem Sie ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit abgeben.
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Umfang der Übersetzungstätigkeit in den letzten zwei Jahren (Anzahl der übersetzten Zeilen/Seiten je Sprachrichtung) |
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Auflistung von rund 20 Übersetzungen der letzten Zeit mit Angabe des Umfangs, der Sprachrichtung, der Textsorte und des Gegenstands |
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Referenzen (mit Auskunftsbereitschaft) |
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Mitgliedschaft in einem anderen Berufsverband Übersetzer/Dolmetscher |
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verwendete Arbeitsmittel |
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besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen |
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Auslandsaufenthalte |
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Nachweis der beruflichen Täigkeit als Übersetzer/Dolmetscher |
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beruflicher Lebenslauf |
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Fachgebietsspezialisierung |
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anderer erlernter Beruf |
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anderes Fachstudium |
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staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher |
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staatliche Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher |
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Diplom/Abschlusszeugnis einer anerkannten in- oder ausländischen Ausbildungsinstitution für Übersetzer/Dolmetscher |
Zeugnisse müssen in beglaubigter Ablichtung und fremdsprachige Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Wenn Sie über Adobe Reader verfügen (das Programm ist kostenlos bei Adobe erhältlich), können Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Post, wenn Sie es bei uns anfordern:
Kosten
Der Jahresbeitrag beträgt 170 € für Vollmitglieder/Mitgliedsanwärter bzw. 85 € für Studentenmitglieder und ist per Einzugsermächtigung* zahlbar, im Jahr der Aufnahme anteilig für den Rest des Jahres. Ohne Einzugsermächtigung, also bei Überweisung, muss diese bis Ende Februar des laufenden Jahres erfolgen. Danach wird wird laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung eine Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 20 € (entfällt bei Studentenmitgliedern).
Download ATICOM Aufnahmeantrag
* Formular für die Einzugsermächtigung
ATICOM-Geschäftsstelle
Winzermarkstr. 89
45529 Hattingen
Tel. (0 23 24) 59 35 99
Fax (0 23 24) 68 10 03