ATICOM ist eine Vereinigung qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer und Dolmetscher.

Der Beruf des Übersetzers/Dolmetschers ist nicht geregelt. Die Berufsausübung erfolgt daher auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Voraussetzungen.

Zum Schutz des Berufsstandes und des Verbrauchers werden die Qualifikationsnachweise von Übersetzern und Dolmetschern, die in ATICOM aufgenommen werden möchten, sehr sorgfältig durch einen Aufnahmeausschuss geprüft.

Erst nach Würdigung aller vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen kann der Aufnahmeausschuss entscheiden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine professionelle Berufsausübung besitzt. Sie können die Arbeit des Aufnahmeausschusses erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihres Aufnahmeantrags erhöhen, indem Sie ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit abgeben.

Umfang der Übersetzungstätigkeit in den letzten zwei Jahren (Anzahl der übersetzten Zeilen/Seiten je Sprachrichtung)
Auflistung von rund 20 Übersetzungen der letzten Zeit mit Angabe des Umfangs, der Sprachrichtung, der Textsorte und des Gegenstands
Referenzen (mit Auskunftsbereitschaft)
Mitgliedschaft in einem anderen Berufsverband Übersetzer/Dolmetscher
verwendete Arbeitsmittel
besuchte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Auslandsaufenthalte
Nachweis der beruflichen Täigkeit als Übersetzer/Dolmetscher
beruflicher Lebenslauf
Fachgebietsspezialisierung
anderer erlernter Beruf
anderes Fachstudium
staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher
staatliche Prüfung für Übersetzer/Dolmetscher
Diplom/Abschlusszeugnis einer anerkannten in- oder ausländischen Ausbildungsinstitution für Übersetzer/Dolmetscher

Zeugnisse müssen in beglaubigter Ablichtung und fremdsprachige Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Wenn Sie über Adobe Reader verfügen (das Programm ist kostenlos bei Adobe erhältlich), können Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Post, wenn Sie es bei uns anfordern:


Kosten

Der Jahresbeitrag beträgt 170 € für Vollmitglieder/Mitgliedsanwärter bzw. 85 € für Studentenmitglieder und ist per Einzugsermächtigung* zahlbar, im Jahr der Aufnahme anteilig für den Rest des Jahres. Ohne Einzugsermächtigung, also bei Überweisung, muss diese bis Ende Februar des laufenden Jahres erfolgen. Danach wird wird laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung eine Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 20 € (entfällt bei Studenten­mitgliedern).

Download ATICOM Aufnahmeantrag

* Formular für die Einzugsermächtigung

ATICOM-Geschäftsstelle
Winzermarkstr. 89
45529 Hattingen
Tel. (0 23 24) 59 35 99
Fax (0 23 24) 68 10 03

E-Mail