Beantragung der ATICOM-Mitgliedschaft

ATICOM ist ein Verband qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer und Dolmetscher.

Nach Einreichung des Aufnahmeantrags können Bewerber aufgenommen werden, die:

  • einen Hochschulabschluss (Diplom, Master) als Übersetzer oder Dolmetscher bei einer anerkannten in- oder ausländischen Ausbildungsinstitution erfolgreich abgelegt haben.
  • eine Prüfung zur "staatlich geprüften Dolmetscherin" oder "staatlich geprüften Übersetzerin" bzw. zum "staatlich geprüften Dolmetscher" oder "staatlich geprüften Übersetzer" bei einer staatlichen Stelle (staatliches Prüfungsamt, Industrie- und Handelskammer) erfolgreich und mindestens mit der Gesamtnote Befriedigend abgelegt haben. Zusätzlich ist entsprechende Berufspraxis nachzuweisen.
  • Bewerber mit adäquaten Sprachkenntnissen, die einen anderen Beruf erlernt bzw. ein anderes Fachstudium abgelegt haben.  Sie werden gebeten, ein umfassendes Bild Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sowie aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen.
  • die Vollmitgliedschaft in einem anderen Dolmetscher- oder Übersetzerverband mit mindestens vergleichbar hohen Aufnahmeanforderungen nachweisen können.
  • Studierende der Übersetzer- und Dolmetscherstudiengänge können als Studentenmitglieder aufgenommen werden.

 Über die Aufnahme entscheidet der Aufnahmeausschuss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(Stand Februar 2013)


Zeugnisse müssen in beglaubigter Ablichtung und fremdsprachige Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Wenn Sie über Adobe Reader verfügen (das Programm ist kostenlos bei Adobe erhältlich), können Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Post, wenn Sie es bei uns anfordern:

Download ATICOM Aufnahmeantrag


Kosten

Der Jahresbeitrag beträgt 170 € für Vollmitglieder/Mitgliedsanwärter bzw. 85 € für Studentenmitglieder und ist per Einzugsermächtigung* zahlbar, im Jahr der Aufnahme anteilig für den Rest des Jahres. Ohne Einzugsermächtigung, also bei Überweisung, muss diese bis Ende Februar des laufenden Jahres erfolgen. Danach wird wird laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung eine Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 20 € (entfällt bei Studenten­mitgliedern).

ATICOM-Geschäftsstelle
Winzermarkstr. 89
45529 Hattingen
Tel. (0 23 24) 59 35 99
Fax (0 23 24) 68 10 03

E-Mail

* Formular für die Einzugsermächtigung