EU-Richtlinie zum Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren endgültig angenommen

Am 8. Oktober 2010 hat der Rat die EU-Richtlinie zum Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (PE-CONS 1/10) ohne weitere Aussprache endgültig angenommen. Demnach hat jeder Verdächtige und Angeklagte das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren vor allen Gerichten der EU, der die Sprache des Verfahrens nicht versteht.