In einem Erlass aus dem Jahr 1998 hatte die Regionalregierung von Katalonien vorschreiben wollen, dass eine bestimmte Zahl von Kinofilmen auch in katalanischer Fassung aufzuführen war. Bei Nichtbeachtung sollten den Kinobetreibern hohe Geldbußen drohen. Dieser bisher nicht in Kraft getretene Erlass wird jetzt geändert.
Mindestens ein Viertel aller synchronisierten Filme hätte in katalanischer Sprache gezeigt werden müssen. Insbesondere amerikanische Produktionsfirmen sprachen sich gegen die generelle Pflicht zur Synchronisierung auch auf katalanisch aus; sie befürchteten ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern.
Die feste Quote soll jetzt entfallen und nur noch eine "maßgebliche" Zahl von Kopien in katalanisch synchronisierter Fassung angestrebt werden, insbesondere im Fall von Kinder- und Jugendfilmen.
Siehe auch unseren Pressespiegel-Artikel Harry Potter kann kein Katalanisch vom 1.12.2001.
Quelle:
"La Generalitat de Catalunya pierde la batalla del decreto del cine en catalán ante las distribuidoras", Cine por la red, 9.5.2000
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