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       Pressespiegel
    zum Thema Dolmetschen, Übersetzen und Fremdsprachen



    2000-05-12

    Katalanischer Kinoerlass wird geändert

    In einem Erlass aus dem Jahr 1998 hatte die Regional­regierung von Katalonien vorschreiben wollen, dass eine bestimmte Zahl von Kinofilmen auch in katalanischer Fassung aufzuführen war. Bei Nicht­beachtung sollten den Kino­betreibern hohe Geld­bußen drohen. Dieser bisher nicht in Kraft getretene Erlass wird jetzt geändert.

    Mindestens ein Viertel aller synchronisierten Filme hätte in katalanischer Sprache gezeigt werden müssen. Insbesondere amerikanische Produktionsfirmen sprachen sich gegen die generelle Pflicht zur Synchronisierung auch auf katalanisch aus; sie befürchteten ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern.

    Die feste Quote soll jetzt entfallen und nur noch eine "maß­gebliche" Zahl von Kopien in katalanisch synchroni­sierter Fassung angestrebt werden, insbesondere im Fall von Kinder- und Jugend­filmen.

    Siehe auch unseren Pressespiegel-Artikel Harry Potter kann kein Katalanisch vom 1.12.2001.

    Quelle:
    "La Generalitat de Catalunya pierde la batalla del decreto del cine en catalán ante las distribuidoras", Cine por la red, 9.5.2000

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