In Polen ist am 8. Mai das "Gesetz über die polnische Sprache" (Ustawa o jêzyku polskim) in Kraft getreten. Es soll die polnische Sprache fördern und schützen und bestimmt Polnisch als Amtssprache für Staatsorgane und öffentliche Einrichtungen.
Für den allgemeinen Wirtschaftsverkehr von Bedeutung ist, dass in Polen auszuführende Verträge in polnischer Sprache abgefasst sein müssen. Ferner ist für
die Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen,
für Angebote,
Werbung,
Bedienungsanleitungen,
Informationen über die Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen,
Garantiebedingungen sowie
Rechnungen und Quittungen
auf polnischem Territorium die polnische Sprache zu verwenden.
Der Gebrauch von ausschließlich fremdsprachigen Bezeichnungen, mit Ausnahme von Eigennamen, ist verboten. Werden für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen oder für Angebote und in der Werbung Fremdsprachen verwendet, muss zugleich auch eine polnische Fassung vorliegen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis 100.000 PLN (rund 25.000 Euro) geahndet werden.
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