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       Pressespiegel
    zum Thema Dolmetschen, Übersetzen und Fremdsprachen



    2000-05-12

    Polnisches Sprachengesetz

    In Polen ist am 8. Mai das "Gesetz über die polnische Sprache" (Ustawa o jêzyku polskim) in Kraft getreten. Es soll die polnische Sprache fördern und schützen und bestimmt Polnisch als Amtssprache für Staatsorgane und öffentliche Einrichtungen.

    Für den allgemeinen Wirtschaftsverkehr von Bedeutung ist, dass in Polen auszuführende Verträge in polnischer Sprache abgefasst sein müssen. Ferner ist für die Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen, für Angebote, Werbung, Bedienungsanleitungen, Informationen über die Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen, Garantiebedingungen sowie Rechnungen und Quittungen auf polnischem Territorium die polnische Sprache zu verwenden.

    Der Gebrauch von ausschließlich fremdsprachigen Bezeich­nungen, mit Ausnahme von Eigennamen, ist verboten. Werden für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen oder für Angebote und in der Werbung Fremdsprachen verwendet, muss zugleich auch eine polnische Fassung vorliegen. Zuwider­handlungen können mit Geldbußen bis 100.000 PLN (rund 25.000 Euro) geahndet werden.

    Im Internet:
    Gesetz über die polnische Sprache (Volltext de / Volltext pl)), Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
    "Poland's language police wage war on 'Polglish'", Guardian (en)
    "Letter from Warsaw", Salans Hertzfeld & Heilbronn (en)

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