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    2001-12-08 Seitenmeister

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       Pressespiegel
    zum Thema Dolmetschen, Übersetzen und Fremdsprachen



    2000-08-05 (aktualisiert: 2001-06-09 und 2001-12-08)

    EU-Patente nur noch in drei Sprachen?

    Die Europäische Kommission hat am 1. August 2000 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der eine neue europaweite Patentgattung, das sogenannte Gemein­schafts­patent, geschaffen werden soll. Solche Gemein­schafts­patente müssten nicht mehr in die Sprachen aller EU-Länder übersetzt werden, in denen sie gelten sollen.

    In den einzelnen EU-Staaten erteilte Patente müssen, so schreiben es die einzelnen Staaten jeweils vor, beim nationalen Patentamt in der Landes­sprache angemeldet werden. Anmeldungen zu einem Europäischen Patent beim Europäischen Patentamt in München brauchen zwar nur in einer der drei Amts­sprachen dieses Amtes (Deutsch, Englisch, Französisch) zusammen mit einer Über­setzung der Patent­ansprüche in die beiden anderen Sprachen vorgelegt zu werden - doch auch hier kann jeder EU-Staat vorschreiben, dass das Patent in seinem Land nur dann gilt, wenn es auch in seine Landessprache übersetzt wurde (siehe den ATICOM-Pressespiegel-Artikel vom 21.9.1999).

    Laut Vorschlag soll künftig die Anmeldung auf Deutsch, Englisch oder Französisch mit einer Übersetzung der Patent­ansprüche in die beiden anderen Sprachen genügen. Die Übersetzung eines in allen fünfzehn EU-Mitglied­staaten geltenden Patents würde dann statt durchschnittlich 17.000 € nur noch rund 2.000 € kosten.

    Bei Patentverletzungen soll gelten, dass ein mutmaßlicher Verletzer, dem keine Patent­schrift in seiner Sprache zur Verfügung stand, das Patent nicht wissentlich verletzt hat, sofern nicht das Gegen­teil bewiesen wird. Der Patent­inhaber soll in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadens­ersatz für die Zeit vor der Zustellung einer Patent­übersetzung an den Verletzer haben.

    Gesetzeskraft erlangt der Vorschlag der EU-Kommission erst, wenn er vom Rat der Europäischen Union, also von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, gebilligt wird. Die Verordnung würde dann unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die EU-Kommission strebt die Schaffung des Gemeinschaftspatents bis Ende 2001 an.

    Ende Mai 2001 einigten sich die zuständigen Fachminister auf weitere Schritte bei der Schaffung des Gemeinschaftspatents, ließen die Sprachenfrage aber vorerst noch unentschieden. Schweden hatte vorgeschlagen, zusätzlich auch die Sprache des Erfinders zuzulassen.

    Letzter Stand: Auf einer Tagung des EU-Ministerrats Ende November 2001 verweigerten mehrere EU-Mitgliedstaaten dem EU-Patent wegen der Sprachenregelung ihre Zustimmung (siehe den ATICOM-Pressespiegel-Artikel vom 8.12.2001).

    Unabhängig von den Bestrebungen in der Europäischen Union ist eine Revision des Europäischen Patentübereinkommens, dem auch andere Staaten außerhalb der EU angehören, in Vorbereitung. Im einschlägigen Artikel 65 (neuer Titel "Übersetzung des europäischen Patents") des Übereinkommens ist weiterhin vorgesehen, dass die Vertragsstaaten eine Übersetzung vorschreiben können. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wäre aber die EU-Verordnung verbindlich, falls sie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wird.

    Siehe auch:
    Europäische Union: Gemeinschaftspatent in drei Sprachen
    , 2003-03-08

    Quellen:
    "Patent-Streit enttäuscht Brüssel", Süddeutsche Zeitung, 28.11.2001
    "EU-Minister: Gemeinschafts-Patent rückt näher", Wirtschaftswoche, 31.5.2001
    "Streit um Patente", DER SPIEGEL, 14.7.2000
    Verordnungsvorschlag zum Gemeinschaftspatent, EU-Kommission, 1.8.2000
    Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens (PDF-Dokument), Europäisches Patentamt, 13.10.2000

    (Verweise aktualisiert 2001-12-08)

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