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       Pressespiegel
    zum Thema Dolmetschen, Übersetzen und Fremdsprachen



    2001-05-05

    Britische Asylverfahren mit unqualifizierten Dolmetschern

    Laut der Zeitung The Guardian setzt das britische Innenministerium bei Asylverfahren auch unaus­gebildete und unerfahrene Dolmetscher ein, die den Anforderungen nicht gewachsen sind.

    So wurden Politik- und Anthro­pologie­studenten, die nur über Kenntnisse der nepalesischen Umgangssprache verfügten, von einer im Auftrag des Innen­ministeriums tätigen Dolmetsch­agentur mit dem Hinweis angeworben, sie bräuchten keine besonderen Kenntnisse oder spezielles Vokabular. Diese Amateur­dolmetscher verstanden aber die Ausführungen der Asylbewerber nicht oder waren mit der Übersetzung der Anhörungs­protokolle, die von den Asyl­bewerbern zu unterschreiben sind, überfordert.

    Die Beamten der Einwanderungsbehörde zeigten sich von den Schwierigkeiten der Dolmetscher wenig berührt: die Asyl­bewerber könnten Entscheidungen ja jederzeit anfechten, falls es Mängel bei der Über­setzung gegeben habe. Nach dem Eindruck der betroffenen Dolmetscher hatte die Wahrung des Scheins Vorrang vor der Wahrung des Rechts der Asyl­suchenden auf ein faires Verfahren.

    Auch in anderen Staaten Europas wird das Asylrecht durch untaugliche Versuche, beim Dolmetschen zu sparen, faktisch ausgehöhlt. In Frankreich werden zum Teil von vornherein Dolmetscher eingesetzt, die gar nicht die Sprache der Asylsuchenden sprechen (siehe unseren Pressespiegel-Artikel vom 20.1.2001).

    Quellen:
    "Asylum translators lost for words", The Guardian

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