Laut der Zeitung The Guardian setzt das britische Innenministerium bei Asylverfahren auch unausgebildete und unerfahrene Dolmetscher ein, die den Anforderungen nicht gewachsen sind.
So wurden Politik- und Anthropologiestudenten, die nur über Kenntnisse der nepalesischen Umgangssprache verfügten, von einer im Auftrag des Innenministeriums tätigen Dolmetschagentur mit dem Hinweis angeworben, sie bräuchten keine besonderen Kenntnisse oder spezielles Vokabular. Diese Amateurdolmetscher verstanden aber die Ausführungen der Asylbewerber nicht oder waren mit der Übersetzung der Anhörungsprotokolle, die von den Asylbewerbern zu unterschreiben sind, überfordert.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde zeigten sich von den Schwierigkeiten der Dolmetscher wenig berührt: die Asylbewerber könnten Entscheidungen ja jederzeit anfechten, falls es Mängel bei der Übersetzung gegeben habe. Nach dem Eindruck der betroffenen Dolmetscher hatte die Wahrung des Scheins Vorrang vor der Wahrung des Rechts der Asylsuchenden auf ein faires Verfahren.
Auch in anderen Staaten Europas wird das Asylrecht durch untaugliche Versuche, beim Dolmetschen zu sparen, faktisch ausgehöhlt. In Frankreich werden zum Teil von vornherein Dolmetscher eingesetzt, die gar nicht die Sprache der Asylsuchenden sprechen (siehe unseren Pressespiegel-Artikel vom 20.1.2001).
Quellen:
"Asylum translators lost for words", The Guardian
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