Der Versuch der Europäischen Kommission, ein so genanntes "Gemeinschaftspatent" einzuführen, kommt nicht voran. Knackpunkt ist die Sprachenfrage: Das Gemeinschaftspatent soll in nur drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) europaweit gültig sein.
Dies stößt nicht bei allen EU-Mitgliedstaaten auf Verständnis. Griechenland, Italien, Portugal und Spanien forderten, dass die Patente auch in ihre Sprachen zu übersetzen sind.
Nach der derzeitigen Rechtslage schreiben alle europäischen Staaten vor, dass Patente in ihrem Land nur dann Geltung erlangen, wenn sie in der Landessprache beim nationalen Patentamt eingereicht wurden. Das gilt bislang auch für Patente, die direkt beim Europäischen Patentamt angemeldet werden (siehe den ATICOM-Pressespiegel-Artikel vom 17.11.1999).
Mit dem Gemeinschaftspatent wollte die EU-Kommission eine neue Patentgattung schaffen, die den Unternehmen eine kostengünstigere Möglichkeit bietet, europaweiten Schutz für ihre Erfindungen zu erlangen. Es würden nicht nur zahlreiche Patentübersetzungen unnötig, sondern es würde auch eine einzige Anmeldung beim Europäischen Patentamt genügen.
Der für Binnenmarktfragen zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein zeigte sich "bitter enttäuscht" über die "Starrköpfigkeit" der Minister aus den EU-Mitgliedstaaten, die wieder einmal gezeigt hätten, dass ihnen "kurzfristige Überlegungen zum Nationalstolz wichtiger" seien als "die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit", zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung.
Weitere Informationen zum Gemeinschaftspatent
siehe die ATICOM-Pressespiegel-Artikel: