Die beiden Kammern des deutschen Parlaments verabschiedeten Ende Januar und Anfang März 2002 ein neues Urheberrechtsgesetz, das länger als zwei Jahre in der Diskussion war. Es wird zum 1. Juli 2002 in Kraft treten und gibt Autoren, Übersetzern und anderen kreativ Tätigen einen Anspruch auf ein "angemessenes Honorar".
Literarische Übersetzer werden bislang recht schlecht bezahlt. Auch wenn sich ein Buch nicht zuletzt dank einer guten Übersetzung zum Bestseller entwickelt, werden die Übersetzer vom Verlag selten am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. (Und beim Versuch, eine Erfolgsbeteiligung durchzusetzen, konnte ihnen so übel mitgespielt werden wie der Übersetzerin Karin Krieger; siehe unseren Pressespiegel-Bericht vom 10.3.2001.)
Das neue "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" soll die Kreativen jetzt besser stellen. Es schreibt weder die Höhe von Vergütungen noch den Inhalt von Verträgen vor, soll aber eine Grundlage für entsprechende Verhandlungen über eine "faire" Bezahlung darstellen. Kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag Ende Januar 2002 wurde eine bei Honorarstreitigkeiten vorgesehene verbindliche Schlichtung wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen, angeblich auf Drängen des Bundeskanzlers. Am 1. März 2002 wurde das Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet.
Der Vorsitzende des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS), Fred Breinersdorfer, wird von dpa wie folgt zitiert: "Es wird sich bei den Kameraleuten etwas ändern, bei den Dokumentarfilmern, den Übersetzern und den Pressefotografen. Da werden die Kämpfe um die Festlegung angemessener Honorare wahrscheinlich ziemlich hart geführt, und man wird auch das eine oder andere Mal vor Gericht gehen müssen."
Quellen:
Bundestags-Drucksache 14/8058 (PDF-Datei)
Handelsblatt, Stuttgarter Nachrichten, Financial Times Deutschland, Schleswig-Holsteinische Zeitung vom 25./26.1.2002
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