Nach jahrelangen Querelen (siehe den ATICOM-Pressespiegel-Artikel "EU-Patent scheitert an Sprachenfrage") haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 4. März 2003 endlich auf das Gemeinschaftspatent geeinigt. Strittig war unter anderem, in welchen Sprachen das Patent anzumelden ist, damit es in allen EU-Staaten Geltung erlangt.
Ab 2005 soll das Europäische Patentamt in München Gemeinschaftspatente erteilen können. Patente, die in Europa drei bis fünf Mal so teuer sind wie in den USA oder Japan, sollen den Anmelder dann endlich weniger kosten. Kostentreibend war bislang auch die Übersetzung, die die nationalen Patentämter auch beim so genannten Europäischen Patent verlangen konnten, damit es in dem jeweiligen Land Geltung erlangt (siehe unseren Bericht "Europäische Patente: Unwirksamkeit wegen fehlender Übersetzung ist rechtens").
Dem wird jetzt Einhalt geboten: Das Gemeinschaftspatent wird künftig nur noch in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch komplett angemeldet. Nach Erteilung des Patents müssen allerdings die Patentansprüche, die aber nur einen Bruchteil der vollständigen Patentschrift ausmachen, in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden, damit die Erfindung in allen (dann 25) Mitgliedstaaten geschützt ist.
Ein europäisches Patentgericht in Luxemburg wird für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftspatent zuständig sein.
Quelle:
Pressemitteilung (en) des Rates der Europäischen Union, 2003-03-04
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