Das Handelsblatt befasst sich in einem längeren Artikel mit der Übersetzung von Verträgen.
"Eine Vielzahl juristischer Begriffe lässt sich nicht oder nicht eindeutig in die andere Sprache übersetzen", wird ATICOM-Vorstandsmitglied Susanne Goepfert in dem Artikel zitiert. Problematisch sei im internationalen Rechtsverkehr auch die Frage, welche Rechtsauffassung für die Auslegung von Verträgen herangezogen wird. Der Bundesgerichtshof entscheide bei typisch englischen Klauseln, dass das englische Rechtsverständnis zugrundezulegen sei. Dabei ergäben sich subtile Unterschiede: "Act of god" sei dabei etwa mit "höherer Gewalt" nur beschränkt richtig übersetzt, denn nach englischer Rechtsauffassung seien "Acts of God" ausschließlich Naturereignisse ohne menschlichen Einfluss, während nach deutschem Rechtsverständnis auch beispielsweise Streiks als höhere Gewalt gelten. "Gute Übersetzer wissen das", meint das Handelsblatt.
Quelle:
Eva Engelken, "Vertragssprache – schwere Sprache", Handelsblatt, 24.11.2004, S. 42
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